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Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 07.02.2018, 21:14
von zweitertoyota
Hallo liebe Aurisfahrer!

hatte leider einen Heckschaden hinten links.Dieser Schaden ist von einer T- Fachwerksatt für € 2100 repariert worden.
Man sieht wirklich nicht.
Der Wert des Wagens ( AHSD I, Bj.2011,LIfeausstattung, 110 000 km,Sitzheiuzung) betrug vor der Reparatur als Händler-EK € 5900.
Weiß jemand von Euch, wieviel eine (fachgerechte) Reparatur an Mindertwert bewirkt. Gibt es da Erfahrungswerte oder
muß man einfach rumfahren und den Wagen bewerten lassen?

Danke für Tipps. :danke:

Re: Reparatur

Verfasst: 07.02.2018, 21:23
von TF104
Mir hat man nach einem Schaden bei Gericht 10% der Reparatursumme als Wertminderung zugestanden.
In deinem Fall also 210€.

Re: Reparatur

Verfasst: 08.02.2018, 07:00
von D-Auris
Nach meinem letzten unverschuldeten Unfall in 2016 mit einem Schaden von ca. 5000€ habe ich 400€ als Wertminderung erhalten.

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 08.02.2018, 21:55
von Tim
Schaden ist nicht gleich Schaden. Wenn bei deinem Heckschaden z.B. nur wechselbare Teie beschädigt wurden und diese getauscht wurden, sehe ich keinen Grund zur Wertminderung. Die 2100€ klingen nach einer neuen Stoßstange.
Wurden jedoch Teile beschädigt, die sich nicht (bzw. nur durch Schweißen) tauschen lassen, sieht das ganze anders aus. Dann hast du sogar einen Unfallschaden, den du ungefragt beim Weiterverkauf angeben musst, egal wie gut er repariert wurde. Das müsstest du bei der getauschten Stoßstange z.B. nicht.
Große Schäden können auch dann offenbarungspflichtig werden, wenn alle Teile getauscht wurden - einfach wegen der Schadenshöhe. Da gibt es aber keinen Paragraphen, der das haarklein regelt, nur entspr. Urteile.

Ich empfehle beim Verkauf immer die Karten auf den Tisch zu legen. Das spart hinterher Arbeit. Getauschte Teile stellen meiner Meinung nach grundsätzlich keinen Grund zur Wertminderung dar.

Schwierig wird es, wenn Türen betroffen waren. Da gehen die Meinungen weit auseinander, ob eine neue Tür oder eine Instandsetzung die besser Wahl ist. Bei überschaubaren Schäden an der Tür, hat eine Instandsetzung den Vorteil, dass es noch die Originaltür ist und diese entsprechend eingepasst ist. Ein Ersatzteil kann schlechter passen. Sowas bietet (egal wie die Rep gemacht wurde) immer einen gewissen Diskussionsspielraum.

Ich hatte einen Schaden von um die 6000€ netto, bei dem der Wertverlust mit nichtmal 500€ angesetzt wurde. Ich müsste die Unterlagen für genauere Zahlen raussuchen. Das spielt aber vor allem bei recht jungen Autos eine Rolle. Da du vom Auris 1 und über 100.000km schreibst, dürfte das vernachlässigbar sein. Ich würde als Käufer zwar auch damit argumentieren, aber ehrlich gesagt gibt es nur 2 Optionen:
1. Ich will das Auto nicht, weil es nen Vorschaden hatte. Dann gibt es die Preisdiskussion nicht.
2. Mir ist der Schaden an sich egal, versuche aber Kapital draus zu schlagen. Da ich den Wagen aber auch mit Vorschaden kaufen würde, bleibt nur ein symbolischer Nachlass, den ich erwarten kann.

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 08.02.2018, 22:07
von Schöni
Naja, ich habe mit knapp 50 ein Reh platt gefahren, jetzt ist mein Fahrzeug auch ein Unfallauto. Das geht viel zu schnell sowas. Dabei war die Stoßstange vorne nur etwas kaputt, Auto komplett fahrbereit und sonst nur noch die Scheinwerferhalterung linke Seite angebrochen. Also echt nix Wildes. Trotzdem ist er jetzt ein Unfallwagen. :irre:

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 09.02.2018, 15:07
von musicman
Das Wort "unfallwagen" sagt ja auch nichts aus. Ich würde das beim Verkauf genau so angeben und darauf hinweisen, was Reh-pariert :ahh: wurde.

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 11.02.2018, 21:22
von zweitertoyota
:danke: :auris1:

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 11.05.2018, 20:29
von Agent_Auris
Das Problem ist nicht der tatsächlich zu messende Wertverlust, sondern eher das man ein Unfallfahrzeug nur sehr schlecht verkaufen kann.
Ich habe kann aus Erfahrung sagen, das mir die 10% Wertminderung am ende garnichts gebracht haben, da ich den Wagen (VW GOlf) weit unter PReis verkaufen musste, weil sich einfach niemand gemeldet habe. Obwohl der PReis verglchen mit anderen Inseraten echt fair gewesen ist.

Das ist nunmal der Markt der nun abgeschrackt ist, sich einen reparierten Unfallwagen zu kaufen. Viele glauben einfach, das der Wagen Quasi nach dem Unfall schrottreif war, obwohl vllt. nur ein Kotflügel getauscht wurde.

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 11.05.2018, 20:40
von Schöni
Ich gebe, wenn ich so ein Fahrzeug verkaufe, nicht direkt an, dass es ein Unfallfahrzeug ist.
Muss ja nicht gerade damit Werbung machen, dass man bei mir besser nichts kauft, weil Unfallfahrzeug.
Bevor dann ein Interessent zu mir herkommen möchte erkläre ich ihm die Schwachstellen vom Auto, das finde ich nicht mehr wie fair.
Und bisher hat sich auch noch niemand beschwert.

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 14.05.2018, 13:00
von D-Auris
Es ist eine Gradwanderung einen Unfallschaden, egal wie groß, nicht im Vorfeld anzugeben. Denn kauft der Interessent den Wagen ohne konkret auf den Unfallschaden hingewiesen worden zu sein, eine Erwähnung im Kaufvertrag ist sinnvoll, gerät man, auch nachträglich, leicht unter Betrugsverdacht. Und Betrug ist nicht trivial, sondern ein Straftatbestand mit allen seine Folgen.

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 14.05.2018, 14:46
von falk
Bei dem Alter und dem Kilometerstand hättest du, wenn der Schaden von einem anderen Fahrer verursacht worden wäre, wahrscheinlich keinerlei Wertminderung von der Versicherung der Gegenseite erhalten.

Denn:
- Bei einem Auto dieses Alters ist eine "gewiße Vergangenheit" eingepreist
- Und in diesem Fall dürfte eine vollständig getauschte Stoßstange (aus Sicht einer Versicherung und der Gerichte) tatsächlich eher eine Wertsteigerung des Fahrzeugs darstellen.

Also wenn es nur die Stoßstange war: alles kein Drama. Ich hätte da auch beim Gebrauchtwagenkauf keine Scheu zuzuschlagen, wenn der Stoßstangenwechsel offenbart würde.

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 14.05.2018, 21:48
von Schöni
D-Auris hat geschrieben:Es ist eine Gradwanderung einen Unfallschaden, egal wie groß, nicht im Vorfeld anzugeben. Denn kauft der Interessent den Wagen ohne konkret auf den Unfallschaden hingewiesen worden zu sein, eine Erwähnung im Kaufvertrag ist sinnvoll, gerät man, auch nachträglich, leicht unter Betrugsverdacht. Und Betrug ist nicht trivial, sondern ein Straftatbestand mit allen seine Folgen.
Natürlich!
Nicht, dass ich missverstanden werde.
Ich gebe bei den Inseraten nicht an, dass der Wagen einen Unfall hatte. Viele grenzen bei der Suche Unfallwagen aus.
Sobald jemand mit mir telefoniert, sage ich dann klipp und klar, dass es ein Unfallwagen ist. Es sei denn, der Wagen hatte keinen Unfall.
Ich kann es für mich moralisch nicht vertreten, dass jemand eine je nachdem weite Anreise hat und dann vor (m)einem Unfallwagen steht.
Ferner gebe ich böse Kratzer oder anstehende Reparaturen an (wobei ich sowas eigentlich nie habe).

Im Kaufvertrag lasse ich mir natürlich auch unterzeichnen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt.

Bei meinem Auris war ja wie gesagt echt nur die Stoßstange kaputt und paar Kleinigkeiten, darauf gab es nach der Reparatur sogar noch eine 5-jährige Reparatur.
Wenn es einem also nichts ausmacht, fährt man damit sogar echt besser :top:

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 15.05.2018, 06:29
von D-Auris
Gut dass meine Worte nicht missverstanden wurden :wink:
Aber: Ich habe im Laufe meines Lebens selber ein paar Fahrzeuge angesehen, die als unfallfrei verkauft werden sollten und es definitiv nicht waren.
Da waren teils sogar die Besitzer überrascht ein Unfallfahrzeug verkaufen zu wollen - waren sie doch selber zuvor "über den Tisch" gezogen worden.

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 18.05.2018, 16:03
von meffigold
Tim hat geschrieben:Das müsstest du bei der getauschten Stoßstange z.B. nicht.
Das kann man so leider nicht stehen lassen...

Nach der Argumentation könnte ich jedes X-beliebige Teil Am Fahrzeug tauschen und es ist "Unfallfrei".
Aber das ist ja genau der Punkt... Sobald es Fremdeinwirkung gab (egal ob Teile getauscht wurden, oder nicht) ist es mindestens "nicht Unfallfrei".

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 19.05.2018, 08:31
von Tim
meffigold hat geschrieben:Das kann man so leider nicht stehen lassen...
Das kann ich bei dir auch nicht, weil du unvollständig zitierst. Ich schrieb:
Tim hat geschrieben: Wurden jedoch Teile beschädigt, die sich nicht (bzw. nur durch Schweißen) tauschen lassen, sieht das ganze anders aus. Dann hast du sogar einen Unfallschaden, den du ungefragt beim Weiterverkauf angeben musst, egal wie gut er repariert wurde. Das müsstest du bei der getauschten Stoßstange z.B. nicht.
Und zielte damit auf einen offenbarungspflichtigen Vorschaden (muss ungefragt angegeben werden).

Weiter schrieb ich:
Tim hat geschrieben: Große Schäden können auch dann offenbarungspflichtig werden, wenn alle Teile getauscht wurden - einfach wegen der Schadenshöhe. Da gibt es aber keinen Paragraphen, der das haarklein regelt, nur entspr. Urteile.
Zu welchem Urtei der eihene Fall am ehesten passt, darft man sich dann selbst raussuchen.

Zu de Zeitpunkt als ich das geschrieben habe, stand auch die Wertminderung nach einer Rep im Focus. Und die gibt es bei einer getauschten Stoßstange i.d.R. nicht. Wozu auch?! Ist bei den heutigen Plastikabdeckungen (i.d.R. gehts ja nur genau um die) nichts anderes, wie ein gewechselter Reifen oder Wischergummi.

Den Ansatz, den Schöni fährt, ist in meinen Augen kein schlechter. Den Haken bei Unfallwagen im Inserat nicht setzen und dann bei Kontakt die Hosen runterlassen. Viele verstehen unter Unfallschaden auch einen nicht reparierten Unfallschaden und filtern nur deswegen, gerade bei alten Autos...