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Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 22.05.2018, 16:21
von meffigold
Das kann ich bei dir auch nicht, weil du unvollständig zitierst. Ich schrieb:...
Ja, das Zitat war etwas kurz und meine Aussage etwas daneben. sorry. Ich möchte deine Ausführung auch nicht kritisieren.

Thema ist ja die Wertminderung durch einen "Unfall" (Schaden durch Fremdeinwirkung). Ich finde eben schon, dass soetwas angegeben werden muss und es wertmindernd wirkt, auch wenn man entsprechende Teile erneuert hat. Letztendlich liegt da die Auslegung beim Verkäufer inkl aller Konsequenzen.

Zwar würde soetwas auch nicht unbedingt als "Unfallwagen" einstufen, weil das tatsächlich wie ein Blechhaufen klingt, aber "Unfallfrei", wie man es z.B. bei mobile.de angibt, ist es eben auch nicht. Die Grenze liegt ja scheinbar "unter dem Lack", also herauspolierbare Lackkratzer nicht, aber sobald das Basismaterial erwischt wurde, ists halt nicht mehr "Unfallfrei". :( Ergibt aber durchaus Sinn, wenn man bedenkt dass der Lack nicht nur "schön" sein soll, sondern primär dem Schutz der Karosserie und Anbauteile dient.

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 23.05.2018, 20:37
von Tim
An manchen Stellen wird auch geschrieben, dass Bagatellschäden als "unfallfrei" gelten. Die Bagatellgrenze liegt (wenn ich mich richtig erinnere) irgendwo bei 700/800€.
Jetzt nehmen wir mal an, ich habe meinen Scheinwerfer geschrottet, weil ich irgendwo dagegen gefahren bin. Vielleicht noch ein polierbarer Kratzer im Lack. Schwups ist man oberhalb der Bagatellgrenze. Also ist das Auto nicht mehr unfallfrei?

Oder was ist mit nem neuen Auto, bei dem eine Stoßstange bei der Vertragswerkstatt getauscht wurde? 2000€ ist klar über der Bagatellgrenze. Gleicher Schaden bei einem 6 Jahre alten Auto. Es repariert eine freie Werkstatt und nimmt ein Gebrauchtteil oder einen Nachbau. Damit bleibt der Schaden geradeso unter der Bagatellgrenze. Gleicher Schaden bei "schlechtere Reparatur" ist kein Unfallschaden im Gegensatz zur "richtigen Reparatur" in der Vertragswerkstatt?!

Letztlich ist das immer eine Einzelfallentscheidung. Die beiden Beispiele sollen die Schwierigkeit verdeutlichen.

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 24.05.2018, 09:17
von pigeon2000
Soweit mir ist, mindestens in der Schweiz - muss ein Unfall-Auto erst als solches ausgewiesen werden, wenn das Chassie gerichtet werden muss, daher die starren Elemente eines Autos beschädigt und verformt wurden, bis dahin und das ist eine Menge, darf ein Auto als Unfallfrei verkauft werden.

Grüsse

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 24.05.2018, 22:00
von Meik
Was in der Schweiz ist weiß ich nicht, aber eine neue Stoßstange bei einem modernen Auto mit womöglich noch zig Sensoren ist in Deutschland klar offenbarungspflichtig und gibt daher auch eine Wertminderung. Auch wenn die Versicherungen regelmäßig versuchen da herumzukommen.

Da braucht man sich auch nicht viel vormachen, sobald ein Auto nicht mehr als unfallfrei verkauft werden kann gibt es beim späteren Wiederverkauf einfach weniger dafür - und die Differenz ist eben die Wertminderung. Statt das böse Wort Unfall zu nutzen kann man auch einfach eine ehrliche Aussage treffen wie "Stoßstange nach Parkrempler erneuert". Nichts verheimlicht, klare Aussage mit der auch ein Käufer was anfangen kann.

Wertverbesserung gibt es nur wenn Vorschäden beseitigt werden. Eine vorher intakte Stoßstange gegen eine neue zu tauschen verbessert den Fahrzeugwert sicher nicht.

Die Bagatellgrenze ist nicht so ganz klar, aktuelle Urteile gehen eher von 1000€ aus - aber auch immer mit der Einschränkung dass unabhängig von der Schadenhöhe der Schaden für den Laien klar als Bagatellschaden erkennbar sein muss. Leider ist das selbst für den Profi heute fast unmöglich. Heutige Stoßstangen sind so elastisch und verformen sich nach einem Unfall zurück dass es nur mit äußererm Angucken nicht mehr möglich ist den Gesamtschaden einzuschätzen.

Re: Wertminderung nach Reparatur

Verfasst: 30.01.2019, 13:34
von MeGusta
Guten Tag!

Also ich habe auch schon einmal ein Auto verkauft, nachdem ich dies nach einem Schaden entsprechend reparieren habe lassen.

Dazu kann ich dir eigentlich nur sagen, dass die Wertminderung kaum auffallend war.