LED-Licht nachrüsten
- LukasW
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LED-Licht nachrüsten
Grüß euch!
Sagt: Ist es beim aktuellen Auris mit Halogenlicht möglich, die LED-Scheinwerfer nachzurüsten?
Nur mal so theoretisch. Weil Halogen ist ja doch recht veraltet, meiner hatte es aber halt einfach verbaut.
Da wäre ein Upgrade vielleicht ganz sinnvoll.
Dank euch,
Lukas
Sagt: Ist es beim aktuellen Auris mit Halogenlicht möglich, die LED-Scheinwerfer nachzurüsten?
Nur mal so theoretisch. Weil Halogen ist ja doch recht veraltet, meiner hatte es aber halt einfach verbaut.
Da wäre ein Upgrade vielleicht ganz sinnvoll.
Dank euch,
Lukas
Re: LED-Licht nachrüsten
Moin!,
selbst wenn es machbar sein sollte: Stückpreis pro LED Scheinwerfer ca. 1000,--€.
Den vorne links habe ich noch liegen. Fehlt nur ne Nase vom Klarglashalter (ist dennoch 100% dicht).
Deshalb kenne ich den Preis.
selbst wenn es machbar sein sollte: Stückpreis pro LED Scheinwerfer ca. 1000,--€.
Den vorne links habe ich noch liegen. Fehlt nur ne Nase vom Klarglashalter (ist dennoch 100% dicht).
Deshalb kenne ich den Preis.
- mavFG
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Re: LED-Licht nachrüsten
der Aufwand ist ähnlich wie bei Xenonnachrüstung früherer Fahrzeuge:
Du brauchst die Steuergeräte, die kompletten Scheinwerfer inkl Stellmotoren und den Achssensoren..
Kurzum: eine Frage des Geldes, selbst mit gebrauchten Teilen wohl kaum unter 3 Scheine zu realisieren..
Du brauchst die Steuergeräte, die kompletten Scheinwerfer inkl Stellmotoren und den Achssensoren..
Kurzum: eine Frage des Geldes, selbst mit gebrauchten Teilen wohl kaum unter 3 Scheine zu realisieren..
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Re: LED-Licht nachrüsten
Hi
Haben mal probehalber ein led birnen-ersatz kit auf amazon bestellt für keine 50€.
Liefert nicht mehr licht als die halogenbirnen, aber sieht moderner aus dieses kalte weiß. Sind nur nicht erlaubt (ohne tüv).
Aber generell bin ich mit dem licht nicht zufrieden beim auris;
Wie kerzen im vergleich zum Vorgänger honda accord.
Haben mal probehalber ein led birnen-ersatz kit auf amazon bestellt für keine 50€.
Liefert nicht mehr licht als die halogenbirnen, aber sieht moderner aus dieses kalte weiß. Sind nur nicht erlaubt (ohne tüv).
Aber generell bin ich mit dem licht nicht zufrieden beim auris;
Wie kerzen im vergleich zum Vorgänger honda accord.
- mavFG
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Re: LED-Licht nachrüsten
Wundert mich nicht..
Es sind ja nicht nur die Leuchtmittel - auch die Lichtverteilung, Anordnung etc. ist wichtig
Solche "Kits" sind auch nicht ganz ohne.. vorallem für den Gegenverkehr (Blenden..)
Erinnert mich an meine Anfangszeiten.. da gab es mal die H4 Birnen mit 100Watt.. waren perfekt für die Nachtfahrt..
Allerdings hat den Scheinwerfer förmlich ausgebrannt.. bei Glas-Front und nicht Plasik, wie heute..
Ohne jetzt weiter auf die restlichen Aspekte zu verweisen (erlöschen der Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz bei Unfall, etc) es gibt auch legale Sachen, wie z.B.: andere Leuchtmittel namenhafter Hersteller.
Als ich 2012 nen Polo mit anderen Scheinwerfern gefahren habe, hatte ich ein ähnliches Problem. Ich hatte auch dieser "Beamer"-Scheinwerfer drin und es gab von Phillips ne Lampenserie, die bessere Ausleuchtung hatte, da sie für Elipsenscheinwerfer entwickelt wurde..
vielleicht hilft das ja.. vor allem der letzte Abschnitt: http://www.faz.net/aktuell/technik-moto ... 30617.html
- TF104
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Re: LED-Licht nachrüsten
Die besseren (also auch etwas teureren) Kits sind durchaus ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu gebrauchen. Selbst der ADAC hat das schon getestet.
Das Hauptproblem ist halt die veraltete Gesetzgebung die den (Nachrüst) LED nichts zutraut. Kein Wunder, teilweise basiert die Gesetzgebung auf gut 40 Jahre jungen Erkenntnissen.
Wenn man bedenkt welche Entwicklung die LED von den Anfängen bis heute, speziell in den letzten Jahren gemacht hat, dann müsste man eben diese Vorschriften anpassen. Aber da das teilweise EU Recht ist...
Ein Kollege hat seinen 20 Jahre jungen Honda mit LED Licht beim TÜV vorgestellt. Einfach um mal zu messen ob es tatsächlich Blendwerk ist.
Genau das Gegenteil ist der Fall. Dazu müssen natürlich Scheinwerfer immer zu 100% eingestellt sein. Das versteht sich von selbst. Auch müssen die LED Kits hochwertig gefertigt sein und eben diese Lichtquelle an der gleichen Stelle haben wie es die ursprünglichen Leuchtmittel haben.
Zugelassen wurde es dennoch nicht, da eben auch der Scheinwerfer an sich eine LED Freigabe haben muss. Welcher ursprünglich NICHT LED Scheinwerfer hat das schon?
Das Hauptproblem ist halt die veraltete Gesetzgebung die den (Nachrüst) LED nichts zutraut. Kein Wunder, teilweise basiert die Gesetzgebung auf gut 40 Jahre jungen Erkenntnissen.
Wenn man bedenkt welche Entwicklung die LED von den Anfängen bis heute, speziell in den letzten Jahren gemacht hat, dann müsste man eben diese Vorschriften anpassen. Aber da das teilweise EU Recht ist...
Ein Kollege hat seinen 20 Jahre jungen Honda mit LED Licht beim TÜV vorgestellt. Einfach um mal zu messen ob es tatsächlich Blendwerk ist.
Genau das Gegenteil ist der Fall. Dazu müssen natürlich Scheinwerfer immer zu 100% eingestellt sein. Das versteht sich von selbst. Auch müssen die LED Kits hochwertig gefertigt sein und eben diese Lichtquelle an der gleichen Stelle haben wie es die ursprünglichen Leuchtmittel haben.
Zugelassen wurde es dennoch nicht, da eben auch der Scheinwerfer an sich eine LED Freigabe haben muss. Welcher ursprünglich NICHT LED Scheinwerfer hat das schon?
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- mavFG
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Re: LED-Licht nachrüsten
die Zulassung setzt aber auch eine automatische Leuchtweitenregulierung vorraus.. und welcher einfacher Halogener hat das??
Und die Blendung durch LED oder Xenon ist deutlich höher als durch Halogen.
Von daher dürfte es schwer werden, sowas nachzurüsten..
Wenn eine automatische Leuchtweitenregulierung vorhanden ist, warum nicht.. allerdings werden die Nachrüster sich das fürstlich bezahlen lassen und ich wette die Serienhersteller lassen sich auch was einfallen..
Und die Blendung durch LED oder Xenon ist deutlich höher als durch Halogen.
Von daher dürfte es schwer werden, sowas nachzurüsten..
Wenn eine automatische Leuchtweitenregulierung vorhanden ist, warum nicht.. allerdings werden die Nachrüster sich das fürstlich bezahlen lassen und ich wette die Serienhersteller lassen sich auch was einfallen..
- Olav_888
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Re: LED-Licht nachrüsten
Die Diskussion über die Zulassung ist so alt wie die Leuchtmittel
Das Problem ist ja mal, eine LED hat ein anderes Lichtverteilmuster als eine Glühlampe. Die Glühlampe hat einen Glühfaden, der mehr oder weniger 360°in die eine Richtung und ~270° in die andere Richtung gleichmäßig das Licht verteilt. Das kann eine LED nicht, diese besteht meist aus mehreren einzelnen LEDS, welche jede für sich einen Abstrahlwinkel von kleiner 180° hat und auch in diesem Winkel nicht gleichmäßig das Licht verteilt. Und nun gibt es für z.B. H7 gefühlt 10.000 verschiedene Scheinwerfer: Linse, Klarglas mit Brechung am Spiegel, Glas mit Brechung im Glas und glatten Spiegel und das von allen Herstellern unterschiedlich. Eine LED, die im Scheinwerfer A ein perfektes Licht macht, kann im Scheinwerfer B zum Dauerblender des Gegenverkehrs werden. Was also soll das bitte Zugelassen werden? Theoretisch wäre es möglich, exakt diese eine LED für exakt diesen einen Scheinwerfer freizugeben. Nur wer will das bezahlen und noch viel extremer, wer soll das kontrollieren und den Überblick darüber bewahren?
Aber: die Linsenscheinwerfer sind wesentlich robuster gegen falsch abgestrahltes Licht. Also ein hochwertige LED sollte hier durchaus besseres Licht bringen. Für die nächste Fahrzeugkontrolle wäre halt nur wichtig, dass die Kühlkörper komplett unsichtbar sind, den Deckel aufmachen tut keiner, außer es wird wegen Blendwirkung Verdacht geschöpft
Das Problem ist ja mal, eine LED hat ein anderes Lichtverteilmuster als eine Glühlampe. Die Glühlampe hat einen Glühfaden, der mehr oder weniger 360°in die eine Richtung und ~270° in die andere Richtung gleichmäßig das Licht verteilt. Das kann eine LED nicht, diese besteht meist aus mehreren einzelnen LEDS, welche jede für sich einen Abstrahlwinkel von kleiner 180° hat und auch in diesem Winkel nicht gleichmäßig das Licht verteilt. Und nun gibt es für z.B. H7 gefühlt 10.000 verschiedene Scheinwerfer: Linse, Klarglas mit Brechung am Spiegel, Glas mit Brechung im Glas und glatten Spiegel und das von allen Herstellern unterschiedlich. Eine LED, die im Scheinwerfer A ein perfektes Licht macht, kann im Scheinwerfer B zum Dauerblender des Gegenverkehrs werden. Was also soll das bitte Zugelassen werden? Theoretisch wäre es möglich, exakt diese eine LED für exakt diesen einen Scheinwerfer freizugeben. Nur wer will das bezahlen und noch viel extremer, wer soll das kontrollieren und den Überblick darüber bewahren?
Aber: die Linsenscheinwerfer sind wesentlich robuster gegen falsch abgestrahltes Licht. Also ein hochwertige LED sollte hier durchaus besseres Licht bringen. Für die nächste Fahrzeugkontrolle wäre halt nur wichtig, dass die Kühlkörper komplett unsichtbar sind, den Deckel aufmachen tut keiner, außer es wird wegen Blendwirkung Verdacht geschöpft
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Mod.:ECM-Spoofer, Tempomat als Motorbremse, Dauerhaftes Rücklicht, Solare 12V
Avensis D4D Kombi T25 FL 402Tkm
Avensis D4D Kombi T22 FL ~280Tkm
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Re: LED-Licht nachrüsten
Sorry, das ist Unsinn. Die Gesetzgebung hat an den meisten Stellen überhaupt keine Angaben wie das Licht erzeugt wird. Die automatische Leuchtweitenregulierung und die Reinigungsanlage ist ab 2000lm Lichtstärke vorgeschrieben.
Rechtlich wäre es überhaupt kein Problem eine H4-LED zuzulassen, der Hersteller müsste nur nachweisen dass die Lampe allen Kriterien einer H4 entpsricht. Lichtverteilung, zulässige Helligkeit etc.. Sprich die muss dann auch in ALLEN H4-Scheinwerfern als Tauschlampe die passende Lichtverteilung und Helligkeit liefern. Dreimal darf man raten warum das noch kein Hersteller überhaupt ernsthaft versucht hat.
Andererseits: Warum sollte man das tun? Eine LED die den Kriterien einer Halogenlampe entspricht würde einem keinerlei Vorteil bringen. Wer Umrüsten will aber mehr Licht - Blendung anderer ist dabei egal. Das ist selbst wenn die LIchtverteilung passen sollte ungefähr das gleiche Ergebnis wie früher mit den 100W-Lampen. Mehr Helligkeit gibt zwangsläufig auch mehr Blendung.
- mavFG
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Re: LED-Licht nachrüsten
Das stimmt nicht ganz, nach ECE Regelung 48 wird nur die Scheinwerferreinigungsanlage ab 2000lm Pflicht.
Die automatische LWR ist Pflicht, um die Vorgaben der Vertikalen Ausrichtung einzuhalten.
Daher hat ja auch der Auris keine SWRA sondern nur eine LWR.
Am Ende zählt nur eins, die die so eine Umsetzung schaffen könnten, bauen doch für die Autohersteller die Scheinwerfer.. warum sollten sie sich selbst das Wasser weggraben??
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Re: LED-Licht nachrüsten
@Meik
Unsinn?
Lies dich hier mal ein: https://www.adac.de/infotestrat/technik ... fault.aspx
Ich zitiere mal den ADAC:
Leuchten, die für tauschbare Glühlampen entwickelt wurden, sind homologiert für Leuchtmittel nach UN ECE Reg. 37. Diese Regelung, die Lampen und Fassungen definiert, sieht vor, dass das Licht von einer Glühwendel erzeugt wird. Die Lichtmenge (Lichtstrom) wird über die Leistung in Watt definiert.
Als diese Gesetze und Regelungen entworfen und vereinbart wurden, konnte man sich noch nicht vorstellen, dass eine LED, eine Leuchtdiode, in der Lage sein würde so viel Licht abzugeben, dass sie als Leuchtmittel infrage käme.
Dem zur Folge gibt es in Europa kein Gesetz, nach dem eine LED-Lampe, die eine Glühlampe aufgrund seiner technischen Eigenschaften wie z.B. Fassung und Lichtabgabeparameter ersetzen könnte, homologiert werden könnte. Ohne Zulassung ist der Einsatz im Straßenver-kehr nicht erlaubt.
Auf anderen Teilen der Erde sieht die Situation besser aus, sowohl in den USA wie auch in Asien sind LED-Retrofits teilweise zugelassen. Europa hinkt hier hinterher.
Das akzeptiert der Verbraucher jedoch immer weniger, so dass davon auszugehen ist, dass bereits unerlaubt LED-Leuchtmittel im Straßenverkehr im Einsatz sind, leider auch solche, deren lichttechnische Eigenschaften mangelhaft sind.
Bei Voll-LED-Scheinwerfern oder Leuchten sind die Leuchten als Ganzes individuell typgeprüft, für sie gibt es Gesetze und Regelungen. Bedingung: Die LEDs dürfen nicht austauschbar sein. Bei Defekten muss der gesamte Scheinwerfer oder die komplette Leuchte getauscht werden – ein hoher Kostenfaktor.
Und zur Blendung.
Warum sollte es blenden, wenn die LED an der gleichen Stelle ihre Lichtquelle haben wie die Halogenlampe?
Sicher blenden bestimmte Scheinwerfertypen mehr als andere. Bestes Beispiel sind die Freiflächenscheinwerfer mit Xenon.
Bei gebündeltem Licht wie zB. in einem Projektionsscheinwerfer ist es deutlich einfacher.
Man kann es mit einem Beamer vergleichen. Egal welche Lichtquelle dahinter steckt, es bleibt beim gleichen Bild. Lediglich die Helligkeit ist unterschiedlich.
Was man vielleicht dabei bedenken sollte ist die Tatsache das jeder Scheinwerfer ein gewolltes Blendlicht erzeugt. Das kann man sehr schön bei Nebel sehen wie einzelne Lichtstrahlen nach oben weggehen. Diese sind für das Anstarhlen der Straßenschilder notwendig und bei einer stärkeren, helleren Lichtquelle entsprechend stärker. Dies wird dann gern mal als Blendung empfunden.
Unsinn?
Lies dich hier mal ein: https://www.adac.de/infotestrat/technik ... fault.aspx
Ich zitiere mal den ADAC:
Leuchten, die für tauschbare Glühlampen entwickelt wurden, sind homologiert für Leuchtmittel nach UN ECE Reg. 37. Diese Regelung, die Lampen und Fassungen definiert, sieht vor, dass das Licht von einer Glühwendel erzeugt wird. Die Lichtmenge (Lichtstrom) wird über die Leistung in Watt definiert.
Als diese Gesetze und Regelungen entworfen und vereinbart wurden, konnte man sich noch nicht vorstellen, dass eine LED, eine Leuchtdiode, in der Lage sein würde so viel Licht abzugeben, dass sie als Leuchtmittel infrage käme.
Dem zur Folge gibt es in Europa kein Gesetz, nach dem eine LED-Lampe, die eine Glühlampe aufgrund seiner technischen Eigenschaften wie z.B. Fassung und Lichtabgabeparameter ersetzen könnte, homologiert werden könnte. Ohne Zulassung ist der Einsatz im Straßenver-kehr nicht erlaubt.
Auf anderen Teilen der Erde sieht die Situation besser aus, sowohl in den USA wie auch in Asien sind LED-Retrofits teilweise zugelassen. Europa hinkt hier hinterher.
Das akzeptiert der Verbraucher jedoch immer weniger, so dass davon auszugehen ist, dass bereits unerlaubt LED-Leuchtmittel im Straßenverkehr im Einsatz sind, leider auch solche, deren lichttechnische Eigenschaften mangelhaft sind.
Bei Voll-LED-Scheinwerfern oder Leuchten sind die Leuchten als Ganzes individuell typgeprüft, für sie gibt es Gesetze und Regelungen. Bedingung: Die LEDs dürfen nicht austauschbar sein. Bei Defekten muss der gesamte Scheinwerfer oder die komplette Leuchte getauscht werden – ein hoher Kostenfaktor.
Und zur Blendung.
Warum sollte es blenden, wenn die LED an der gleichen Stelle ihre Lichtquelle haben wie die Halogenlampe?
Sicher blenden bestimmte Scheinwerfertypen mehr als andere. Bestes Beispiel sind die Freiflächenscheinwerfer mit Xenon.
Bei gebündeltem Licht wie zB. in einem Projektionsscheinwerfer ist es deutlich einfacher.
Man kann es mit einem Beamer vergleichen. Egal welche Lichtquelle dahinter steckt, es bleibt beim gleichen Bild. Lediglich die Helligkeit ist unterschiedlich.
Was man vielleicht dabei bedenken sollte ist die Tatsache das jeder Scheinwerfer ein gewolltes Blendlicht erzeugt. Das kann man sehr schön bei Nebel sehen wie einzelne Lichtstrahlen nach oben weggehen. Diese sind für das Anstarhlen der Straßenschilder notwendig und bei einer stärkeren, helleren Lichtquelle entsprechend stärker. Dies wird dann gern mal als Blendung empfunden.
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