Rechtliche Aspekte bei Nutzung Dashcam
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Rechtliche Aspekte bei Nutzung Dashcam
mal was andres: wieso seid ihr eigentlich so scharf auf ne dashcam? soweit ich weiss, wären die aufnahmen doch im falle eines unfalls vor gericht eh nicht geltend oder irre ich da? lasse mich gerne belehren
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Re: Einbau Dashcam
Hängt vom Richter ab, ob er Dashcam-Aufnahmen zulässt oder nicht.
Außerdem haben die Dinger potentiell auch abschreckende Wirkung.
Außerdem haben die Dinger potentiell auch abschreckende Wirkung.
Re: AW: Einbau Dashcam
Moin,
es gibt Fälle, in denen Richter Aufnahmen zugelassen haben, es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Dashcambetreiber belangt worden sind, da das beliebige Filmen von Personen, Kennzeichen etc. und Veröffentlichen - dazu zählt auch das Zeigen vor Gericht - rechtswidrig seien kann.rocketchef hat geschrieben:..weit ich weiss, wären die aufnahmen doch im falle eines unfalls vor gericht eh nicht geltend oder irre ich da? lasse mich gerne belehren
- oggy
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Re: Einbau Dashcam
ich denke, es kommt auf die schwere des Vergehens an. Bei einem "ich-scheiße-dich-an-weil-du-über-eine-durchgezogene-Linie-gefahren-bist" wird der Richter wohl abwinken, aber wenn du damit beweisen kannst, dass nicht du deinem Vordermann ins Auto gefahren bist, sondern dass er den Rückwärtsgang eingelegt hat und in dich gefahren ist, wird es wohl als Beweis anerkennt. Es liegt halt im Ermessen des Richters.... Man darf auch nicht vergessen, dass die eigenen Fehler auch aufgenommen werden und eventuell die Schuld ungünstiger ausfallen lässt als ohne Kamera.
Re: Einbau Dashcam
Geht auch anders herum. Die Polizei hält Dich wegen Raserei/ illegalem Straßenrennen an. Hierfür kann die Kamera (so wie ich es verstanden habe) als Beweismittel beschlagnahmt werden.
In Österreich ist es (habe ich gehört) verboten mit DASHCAM zu fahren. Veröffentlichen darf man in Deutschland auch nicht.
Gruß
Sunny
In Österreich ist es (habe ich gehört) verboten mit DASHCAM zu fahren. Veröffentlichen darf man in Deutschland auch nicht.
Gruß
Sunny
Re: Einbau Dashcam
Hallo Oggy,
kein Problem und Danke!
Finde ich gut! Ich bin ja genauso und habe sogar zwei gekauft. Und kaufe jetzt vielleicht noch eine andere, weil es dann besser klappt.
Gruß
Sunny
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Finde ich gut! Ich bin ja genauso und habe sogar zwei gekauft. Und kaufe jetzt vielleicht noch eine andere, weil es dann besser klappt.
Gruß
Sunny
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Re: Einbau Dashcam
Und wie soll diese Abschreckung funktionieren ?Exterior hat geschrieben:Hängt vom Richter ab, ob er Dashcam-Aufnahmen zulässt oder nicht.
Außerdem haben die Dinger potentiell auch abschreckende Wirkung.
- Shar
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Re: Einbau Dashcam
Servus.
In Deutschland steht nur, daß eine generelle Verkehrsüberwachung mit so einer Kamera verboten ist. Was da nun darunter fällt, dürfte dann im hier bereits angesprochenem Ermessen des Richters liegen.
Grüße ~Shar~
Yo, in Österreich ist das Nutzen generell verboten.Hybrid_Sunny hat geschrieben:In Österreich ist es (habe ich gehört) verboten mit DASHCAM zu fahren. Veröffentlichen darf man in Deutschland auch nicht.
In Deutschland steht nur, daß eine generelle Verkehrsüberwachung mit so einer Kamera verboten ist. Was da nun darunter fällt, dürfte dann im hier bereits angesprochenem Ermessen des Richters liegen.
Grüße ~Shar~
Re: Einbau Dashcam
Das ist so allerdings nicht richtig, bzw. nicht vollständig - Videos und auch Fotos, die Personen oder personenbezogene Details zeigen, dürfen ohne Einverständnis der betroffenen Personen nicht veröffentlicht werden. Dies fällt unter das Persönlichkeitsrecht und ist ein Grundrecht. Im begründeten Einzelfall bei ausreichender Schwere kann ein Richter hiervon Ausnahmen machen.Shar hat geschrieben:...
In Deutschland steht nur, daß eine generelle Verkehrsüberwachung mit so einer Kamera verboten ist. ....
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Re: Einbau Dashcam
Servus.
Wenn wir es nun ganz genau wollen, dann ist deine Anmerkung aber auch nicht vollumfänglich, denn zu der durchaus richtigen Aussage gibt es rechtliche Ausnahmen.
So wird das Ablichten von Personen dann ein "Problem", wenn die abgelichtete Person salopp gesagt Hauptmotiv auf dem Bild wird.
Mache ich z.B. in einer Einkaufspassage ein Bild dieser Passage und den Ladengeschäften, auf dem dann zwangsweise zig Leute zu sehen sind - allerdings als Statisten/Beiwerk sozusagen, dann hat keines Wegs pauschal jeder dieser Personen ein Urheberrecht auf die Ablichtung ihrer Person in diesem Bild.
Mache ich eine Landschaftsaufnahme, auf dem irgendwo am Rand ein Wanderer zu sehen ist, der zufällig vorbei geht, dann liegt auch hier erst einmal keine Urheberrechtsverletzung vor.
Vergl. hierzu: § 23/1 KUG
Grüße ~Shar~
Wenn wir es nun ganz genau wollen, dann ist deine Anmerkung aber auch nicht vollumfänglich, denn zu der durchaus richtigen Aussage gibt es rechtliche Ausnahmen.
So wird das Ablichten von Personen dann ein "Problem", wenn die abgelichtete Person salopp gesagt Hauptmotiv auf dem Bild wird.
Mache ich z.B. in einer Einkaufspassage ein Bild dieser Passage und den Ladengeschäften, auf dem dann zwangsweise zig Leute zu sehen sind - allerdings als Statisten/Beiwerk sozusagen, dann hat keines Wegs pauschal jeder dieser Personen ein Urheberrecht auf die Ablichtung ihrer Person in diesem Bild.
Mache ich eine Landschaftsaufnahme, auf dem irgendwo am Rand ein Wanderer zu sehen ist, der zufällig vorbei geht, dann liegt auch hier erst einmal keine Urheberrechtsverletzung vor.
Vergl. hierzu: § 23/1 KUG
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html hat geschrieben:(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Grüße ~Shar~
das ist mir schon klar - ich verdiene seit 25 Jahren meinen Lebensunterhalt mit der Juristerei.Shar hat geschrieben:... denn zu der durchaus richtigen Aussage gibt es rechtliche Ausnahmen....
Dein Rückgriff auf's KunstUrhR ist beim normalen Foto/Video wirkungslos, um als Kunst dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, müssten schon einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zu dem Thema gibt's einiges an Fachliteratur - das würde den Rahmen hier sprengen.
Nimm's einfach, wie's gemeint ist - als Hinweis: Man sollte tunlichst vermeiden, unberechtigt Fotos/Videos zu veröffentlichen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen könnten.
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Re: Einbau Dashcam
Es wäre denkbar, dass Drängler etwas Abstand halten, wenn sie sehen, dass sie dabei gefilmt werden.Und wie soll diese Abschreckung funktionieren ?
Oder als Beispiel: Du fährst, siehst jamanden auf der Straße und hältst vor ihm an. Dieser wirft sich auf deine Motorhaube und droht jetzt, dich auf Schmerzensgeld zu verklagen. Könnte mir vorstellen, dass es schwierig wird, da zu beweisen, dass du ihn nicht auch nur langsam angefahren hast.
Wenn man demjenigen dann zeigt, dass man den ganzen Spaß gefilmt hat, erspart man sich vielleicht auch schnell den Stress und die Zeit einer rechtlichen Auseinandersetzung.