Angabe Unfallwagen beim Verkauf im Inserat notwendig?

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TF104
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Re: Auris Unfallwagen verkaufen?

#16 Beitrag von TF104 » 10.12.2014, 22:38

Shar hat geschrieben:... Sehe ich nicht so.
Beispiel mit fiktiven Zahlen: Dein Wagen hatte einen überschaubaren Schaden von 4000€ (was gerade bei Japanern über die teuren Ersatzteile schnell beisammen ist).
Später war mal nur der Stoßfänger mit ein paar Anbauteilen beschädigt, also ca. 1200€ Rep-Kosten. Und dann noch die ganze linke Seite durch ein Schlüssel verkratzt, Rep.Kosten z.B. 2200€.
Nun verkaufst du ihn mit einem Alter von z.B. 12 Jahren und 150tkm. Der Wagen ist aktuell ohne Unfall z.B. 3000€ Wert. Nach deiner Rechnung müsstest du somit 740€ vom Wert abziehen. Also wäre er nach dieser Rechnung nur noch 2260€ Wert und das, obwohl der Wagen sonst gut da steht und alle Schäden seiner Zeit repariert wurde. Eher unrealistisch, oder?!
Ob realistisch oder nicht, diese 10% habe ich mir ja nicht ausgedacht. Diese Berechnung habe ich bei Gericht bekommen für einen Unfallschaden, dessen Reparatur noch ausstand.
Und nicht umsonst sind manche alten Wagen bei Bagatellschäden schnell mal ein wirtschaftlicher Totalschaden. :duden:
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Re: Angabe Unfallwagen beim Verkauf im Inserat notwendig?

#17 Beitrag von Shar » 12.12.2014, 06:32

Servus.

In dem Fall verschmeißt du mehre unterschiedliche Dinge.

Die von dir genannten 10% sind auf die merkantile Wertminderung zum Zeitpunkt des Unfallschadens zurück zu führen. Die merkantile Wertminderung bleibt aber nicht bis zum "Lebensende" des Fahrzeugs in der Summe bestehen, da sie mit verstreichender Laufleistung und Alter schrumpft, bis sie nicht mehr vorhanden ist. I.d.R. wirkt sich nach etwa 5 Jahren ein fachgerecht instand gesetzter Unfallschaden nicht mehr auf den Fahrzeugwert aus.
In der Vergangenheit hatten die Versicherer genau mit dem Hintergrund einmal versucht, sich diese merkantile Wertminderung zu sparen mit der Begründung, daß diese ja erst bei einem Verkauf des Fahrzeugs anfallen würde. Der Gesetzgeber bzw. Rechtsprechung hat hier jedoch entschieden, daß die merkantile Wertminderung auf den Zeitpunkt des Unfallschadens zu zahlen ist und nicht auf einen womöglich späteren Zeitpunkt, bei dem der Wagen dann tatsächlich verkauft wird und bei dem dann die Wertminderung geringer oder gar ganz ausfällt.

Und zum Totalschaden von alten Fahrzeugen, selbst bei einer Bagatelle. Das ist auch völlig was anderes und hat mit einer Wertminderung nichts zu tun. Hier stehen schlichtweg die Reparaturkosten über dem Fahrzeugwert. Wenn der Wagen auf Grund von Alter und Laufleistung einfach nur noch 1000€ Wert ist, ist man selbst bei kleinen Dingen schon schnell mit den Reparaturkosten über dem Fahrzeugwert. Bei diesen Fahrzeugen entsteht aber auch keine merkantile Wertminderung auf Grund eines erlittenen Unfallschadens mehr. Hat also mit der Thematik "Wertminderung" nichts zu tun.


Grüße ~Shar~
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Re: Angabe Unfallwagen beim Verkauf im Inserat notwendig?

#18 Beitrag von sloth » 12.12.2014, 08:55

Stichwort Wertminderung bei alten Fahrzeugen: Bei den Altauto-Unfällen kann es sogar noch zu einer Wertverbesserung kommen, die die Versicherung von der Schadenssumme abzieht. Das ist z.B. dann der Fall, wenn bereits kleine Vorschäden vorhanden sind, die durch den Austausch von Teilen oder durch Neulackierung etc. mitbehoben oder wenn wesentliche Teile neu für alt ausgetauscht werden.

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Re: Angabe Unfallwagen beim Verkauf im Inserat notwendig?

#19 Beitrag von Shar » 12.12.2014, 09:42

Servus.

Richtig, wobei eine Wertverbesserung unabhängig vom Fahrzeugalter oder Laufleistung ist. Die fällt immer an, wenn relevante Vorschäden mit repariert werden, wobei sie mit einer Wertminderung - sofern eine anfällt - verrechnet wird, womit sich dann drei Möglichkeiten hieraus ergeben (verringerte Wertminderung, gar nichts da sich beides aufhebt oder eine verringerte Wertverbesserung).
Abzüge "neu für alt" gibt es nur im Kasko-Recht.


Grüße ~Shar~
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