Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

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argon
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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#61 Beitrag von argon » 09.01.2015, 23:00

hirnbluter hat geschrieben:Bist du schon mal hinter einer Wand für 100-300km hergefahren? [...] Klar,du warst noch nie auf so einem "Bock" gesessen,aber dann sollte man nicht solche Grundsätzlichen Behauptungen aufstellen!
Die Kernaussage ist nicht die, dass LKWs generell nicht überholen sollten, sondern dass sich LKWs nur dann gegenseitig überholen sollen, wenn sie es denn auch zügig hinbekommen. Diese Ansicht teile ich übrigens auch. Niemand verlangt von einem, dass man permanent hinter jemandem herfahren muss, der die eigenen Geschwindigkeitsvorstellungen nicht teilt, die Rechtssprechung sagt hierzu aber bereits eindeutig, dass ein Überholvorgang binnen 45 Sekunden abgeschlossen sein muss. Verstöße werden theoretisch sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 80 € und einem Punkt in Flensburg geahndet - praktisch wird hier aber, wie in diesem Thread ja bereits angemerkt wurde, einfach viel zu wenig kontrolliert.
hirnbluter hat geschrieben:Hast du eine Ahnung wie Anstrengend das ist immer damit Rechnen zu müssen das die "Wand" vor dir bremst?
Ob anstrengend oder nicht, du HAST mit sowas zu rechnen. Das nennt sich vorausschauendes Fahren und dazu ist jeder Teilnehmer am Straßenverkehr nach § 1 der StVO angehalten. Wenn ich an dieser Stelle meinen Fahrlehrer zitieren darf: "Egal, wie gut du fahren kannst, du musst IMMER damit rechnen, dass vor dir ein Trottel fährt, der es nicht kann - und dann musst du im Extremfall auf dessen Fahrverhalten (oder eben auch Fehlverhalten) vorbereitet sein."

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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#62 Beitrag von hirnbluter » 10.01.2015, 00:17

ja aber genau das ist doch das Problem.

Das ist einer der Gründe warum ein LKW von einem anderen Überholt wird,man "versucht" diese Wand vor sich zu entfernen,egal auch wenn du 100m Sicherheitsabstand hältst,trotzdem Nervt es irgendwann und kostet sehr viel Konzentration.

Das ist ja nur ein Grund von vielen warum LKW überholen,aber deswegen ein generelles LKW Überholverbot zu fordern ist am Ziel vorbei.

Noch ein Beispiel,warum muss der LKW,im Idealfall mit an die 40 T Gesamtmasse einen Pkw Überholen der auf der AB mit 70 auf der Rechten Spur fahrt,DAS gehört sowas von Verboten!

PS: Ich bin nicht mal LKW Fahrer ;-) war aber schon Tage auf und hinter dem Bock gesessen,Privat und Berufsbedingt.
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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#63 Beitrag von hirnbluter » 10.01.2015, 00:21

argon hat geschrieben:Ob anstrengend oder nicht, du HAST mit sowas zu rechnen. Das nennt sich vorausschauendes Fahren und dazu ist jeder Teilnehmer am Straßenverkehr nach § 1 der StVO angehalten.
Und DU bist also in dieser Angesapannten 70m Hinter einer Wand herfahrend,immer damit Rechnen müssen der vor dir bremst,weil du NUR 70-80m Sicht hast über 300km hinter einem LKW hergefahren?!?! JA??

Ist ja egal geht mit dem Auto genauso...
Zuletzt geändert von Shar am 10.01.2015, 09:12, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Doppelzitat entfernt, Zitat eingekürzt
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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#64 Beitrag von sloth » 10.01.2015, 02:06

Wer selber unbegrenzte Fahrt mit Höchstgeschwindigkeit will, sollte das gleiche auch dem LKW-Fahrer gönnen.

Irgendwie ist das schon entlarvend, sich selbst nicht beschränken lassen zu wollen, aber anderen die Freiheit nicht zu gönnen.

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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#65 Beitrag von Shar » 10.01.2015, 09:14

Servus.
argon hat geschrieben:die Rechtssprechung sagt hierzu aber bereits eindeutig, dass ein Überholvorgang binnen 45 Sekunden abgeschlossen sein muss. Verstöße werden theoretisch sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 80 € und einem Punkt in Flensburg geahndet
Hast du hierzu eine Quelle bzw. einen Paragrafen, der dies darlegt?


Grüße ~Shar~
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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#66 Beitrag von yarisbaschti » 10.01.2015, 09:35

§5 StVO Überholen Abs. 4

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

Meine persönlich Meinung ist das es ruhig so bleiben kann. Wer schnell fahren möchte soll dies tun und wer langsamer/Spritsparender fahren möchte soll dies tun aber ohne das sich gegenseitig behindert oder genötigt wird.
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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#67 Beitrag von EG_XXX » 10.01.2015, 10:47

Ja ich kenne diese Wand Situation, hab selber keinen LKW Führerschein bin aber lang genug im Landschaftsbau auf 18 Tonnern auch mal mitgefahren. Da reichen auch 50 km hinterher fahren.

Da wären wir wieder bei den modernen Assistenssystemen, vielleicht wäre hier ein Abstandsassistenszssytem in Verbindung mit dem Tempomaten richtig. Der Dir als LKW Fahrer das angespannte Lenken hinter der Wand erleichtert, den nötigen Abstand zum Vordermann hällt und Dir in Extremsituationen über einen Notbremsassistenten hilft.... Ich denke das würde einige schlimme LKW Unfälle vermeiden....

Den Fahrer würde ich bei solchen Assistensystemen aber nie ganz ausklammern (siehe autonomes Fahren) er sollte aber auch selbst nicht das Gefühl bekommen dass er sich im Fahrzeug zurücklehnen kann...
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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#68 Beitrag von Valvematic » 10.01.2015, 12:30


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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#69 Beitrag von argon » 10.01.2015, 14:12

Shar hat geschrieben:Hast du hierzu eine Quelle bzw. einen Paragrafen, der dies darlegt?
Aber sicher doch. Schau mal hier im Bußgeldkatalog unter dem Punkt Beim Überholen nicht wesentlich schneller zu sein als der zu Überholende. Konkret bezieht sich der Verstoß auf § 5 Abs. 2 der StVO, Zitat:
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Auch das OLG Hamm hat sich 2008 bereits mit dieser Thematik auseinandergesetzt, siehe Az. 4 Ss OWi 629/08.

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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#70 Beitrag von daniel » 10.01.2015, 16:12

Was heiist denn "wesentlich hoeherer Geschwindigkeit" ? Wenn jemand 110 faehrt muss ich dann mit 160 ueberholen oder reicjt 130 ? Ist alles sehr schwammig. Das liebe ich am fahren in den Usa. Alles locker. Da ueberholt man auch mit wenig geschwindigkeitsunterschied. Wenns einem nicjt passt kann man auch rechts ueberholen. Was ich in DE auch manchmal mache wenn jemand auf der Mittelspur eingeschlafen ist und ich nur etwas schneller bin. Ich weiss das ist eig. Nicht erlaubt

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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#71 Beitrag von nightsta1k3r » 10.01.2015, 16:20

Diesen Passus gibt's bei uns auch.
Der bezieht sich aber nur auf Straßen mit Gegenverkehr.
Alle Spielregeln haben als Ziel die Sicherheit aller und nicht das Geltungsbedürfnis weniger ;-) .

Nachsatz zu weiter oben:
Dafür haben wir auf vielen Autobahnen mit 2 Fahrstreifen je Richtung LKW-Überholverbot (über 7.5t) , bei 3 Fahrstreifen Fahrverbot über 7.5t auf der dritten Spur und das wird erstaunlicherweise ziemlich eingehalten.
Wobei ich an der Regelung die Trennung von 7.5t unsinnig finde, denn die dürfen auch nicht schneller als die 38-Tonner, aber das ist eine andere Geschichte.

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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#72 Beitrag von HornetTom » 10.01.2015, 17:42

In italien beispielsweise mit tempolimit 110 was meistens herrscht ist es furchtbar zu fahren. Auto mit hänger die 100kmh fahren dürfen fahren dann eben auch nur tacho 100. Die überholen dann einen lkw und das dauert ewig. Vor allem haben die italiener eh keine geduld. Stressfrei fahren geht da nicht wirklich. Also für was ein tempolimit machen?!

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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#73 Beitrag von PflegeAuris » 10.01.2015, 22:17

Hallo,

hab mal ein wenig Offtopic:

Ich finde es als nicht Brummifahrer traurig, dass ausgerechnet auf diesen rumgehackt wird, letztendlich beruht unser aller Wohlstand und Komfort auf deren Knochen, und dafür möchte ich ihnen einfach einmal DANKE sagen, aber sie sind die Prügelknaben der Nation:

- sie DÜRFEN auf der BAB nur 80 km/h fahren, aber 99,9% der Brummis ballern voll in den Begrenzer bis der Turbo glüht. Wenn ich es mir leicht mache, kann ich jetzt sagen: böser Brummi, wenn ihr euch alle an die 80 halten würdet, müsstet ihr auch nicht überholen. Mach ich nicht: fakt ist:Die Wirtschaft hat die Lager abgeschafft (denn die befinden sich hinter den Zugmaschinen darum müssen die Fahrer in sehr engen Zeitfenstern ankommen, egal, ob Stau oder schlechtes Wetter, oder ob sie dafür zu schnell oder zu lange fahren müssen, sie haben die Wahl: entweder du kommst an, scheißegal wie, oder du kannst morgen zur ARGE. Das ist der allgemeinen Gier geschuldet...noch nen ct biller, noch ne Minute gespart....
- sie DÜRFEN nach 22 Uhr nicht fahren, bis auf Ausnahmen, obwohl da weniger Verkehr herrscht, und die Behinderungen auch weniger ins Gewicht fallen würden
--> sie fahren nicht aus Spaß, sondern, weil sie damit Frau und Kind ernähren

Auch wenn ich hinterm Steuer auch ab und an vor mich hinmeckere über diesen oder jenen "doofen Brummi", sehe ich sie nicht als Gegner, sondern versuche, ihnen Partner zu sein, was für mich bedeutet:
- ich sehe, dass der Laster da immer weniger Abstand hat, dann geb ich ihm Lichthupe, und verzichte drauf, noch schnell vorbeizuhuschen, so muss er nicht bremsen, und ist mit seinem Überholmanöver schneller fertig, als wenn er neu ansetzen muss.
- da vorn geht ne Spur zu, ich mach meinen Abstand extra groß, damit auch der Brummi neben mir erkennt, dass ich ihm nicht die Tür vor der Nase zu mache
- an der Auffahrt rollt ein Brummi an, ich mach ihm Platz, auch wenn ich das nicht soll, aber: soll er am Ende des Beschleunigungsstreifen bremsen müssen?

Hoffe, euch nicht gelangweilt zu haben.

Gruß Christian
Erst Prius, dann AurisII TS HSD, jetzt RXh

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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#74 Beitrag von hirnbluter » 10.01.2015, 22:55

Danke Christian,

welch ware Worte. Alle Leute wollen immer (Sommer,Winter) alle Waren in ihren EInkaufwagen packen aber wie sie in den Supermarkt kommen will keiner wissen.

Und zum Thema Überholen noch. Es gibt mehrere Gründe warum LKW,LKW überholt.

1. Weil wie bereits erwähnt die "Wand" irgendwann mal nervt.
2. Weil der (meistens) Ausländische Kollege mit einer Älteren Zugmaschine + Voll Beladen schon beim Kleinsten Berg Einbricht . auf bis zu 50km/h ist keine Seltenheit und das Nervt Gewaltig. Da fährst du mit einem evtl wenig bis mittel Beladenen 16 Gängen, über 500 PS,du hast deinen Tempomat drin,da merkst du den Berg nicht mal.

3. und als letztes,wie Christian es schon sagte, es geht echt um Minuten. Nur mal zur Überlegung. Wenn es blöd mit den Pausen,Stau oder sonst welchen Dingen raus geht,KANN es sein das ich 5 Min zu Spät zu meiner Abladestelle komme und deswegen eine ganze Nacht,bis am nächsten Tag warten muss.

Gruß
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Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

#75 Beitrag von EG_XXX » 10.01.2015, 23:49

daniel hat geschrieben:Was heiist denn "wesentlich hoeherer Geschwindigkeit" ? Wenn jemand 110 faehrt muss ich dann mit 160 ueberholen oder reicjt 130 ? Ist alles sehr schwammig.
Zitat:

Erläuterungen zu § 5 StVO

Die Überholgeschwindigkeit muß wesentlich höher als die des Überholten sein. Innerorts reichen auf breiter Str. 10 km/h meist aus, auf freier Strecke bei günstigen Verkehrsverhltnisses auch 5 - 10 km/h. Geringere Geschwindigkeiten reichen dagegen nicht aus, in der Regel auch nicht auf Autobahnen. Das Amtsgericht Lüdinghausen hat eine Differenzgeschwindigkeit von 9.8 km/h auf einer Autobahn bei dichtem Verkehrsaufkommen als nicht ausreichend angesehen.

http://www.lkw-recht.de/Bussgeld/LKW_El ... windigkeit

Wenn du mit deinem 500 PS LKW ankommst und nen 350 PSler mit 85 am Berg überholst weil er 50ig fährt ist das Vollkommen legitim, aber um genau solche Situationen geht es nicht gemeint sind diese 80 vs 85 km/h Rennen meißt über mehre km :-( mein Rekord war mal 3 Min hinter zwei solchen Elefanten, das kam mir vor wie eine Ewigkeit :roll:
Zuletzt geändert von Shar am 11.01.2015, 02:52, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat eingekürzt
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