Ist es verboten auf "Feldwegen" zu fahren?

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Tim
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Ist es verboten auf "Feldwegen" zu fahren?

#1 Beitrag von Tim » 16.08.2016, 23:32

Ich weiß, eine Rechtsberatung ist nicht zulässig. Wir gehen daher von einem theoretisch Fall aus, bei dem es um die Frage geht, ob es ein allgemeines Verbot gibt auf Feldwegen zu fahren, wenn es keine Schilder gibt.

Nehmen wir ein ein Fahrer - nennen wir ihn T. - kommt aus dem Urlaub zurück und stellt fest, dass er vom Nachbarort nicht nach Hause kommt, weil eine Baustelle eingerichtet wurde. In der Hoffnung, dass vielleicht bisher nur die Schilder stehen, aber er noch durchkommt, fährt er weiter, bis die Straße tatsächlich gesperrt ist.
Kurz vor der Sperre gibt es 2 unbefestigte Feldwege (Schotter, Spurrinnen), über die man nach ca. 200m auf einen geteerten "Feldweg" kommt. T. kennt den Verlauf vom spazieren und Fahrradfahren und fährt über einen der beiden unbefestigten Wege auf den geteerten Weg. Bei beiden unbefestigten Wegen (und auch später steht dabei kein Schild, dass die Einfahrt verbietet oder z.B. auf Anlieger oder landwirtschaftliche Fahrzeuge einschränkt.
Nach einigen Hundert Metern steht die Polizei und stellt die Ordnungswidrigkeit "Verbot der Einfahrt" fest.T. erwidert den Beamten gegenüber, dass dort kein Schild stand - die Beamten versichern das Gegenteil und geben ihn den Wisch zum unterschreiben. T. will nach der langen Fahrt einfach nur noch nach Hause und unterschreibt.
Später fährt T. die Strecke noch einmal mit dem Fahrrad ab und stellt fest, dass er Recht hatte. An den Stellen gibt es tatsächlich keine Schilder, die die Einfachr verbieten oder einschränken. Solche Schilder gibt es nur am Anfang und Ende des geteerten Feldwegs, aber nicht bei den beiden Unbefestigten.

Die Gretchenfrage bei der Sache. Gibt es in D irgendein Verbot auf unbefestigte Straßen, Feldwege o.ä. zu fahren, auch wenn dort kein Schild steht? Oder kann es sich (trotz des geringen Streitwerts aber aus Prinzip) lohnen, dagegen vorzugehen?

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Re: Ist es verboten auf "Feldwegen" zu fahren?

#2 Beitrag von Axel_M » 17.08.2016, 06:28

Moin.

Verboten ist das sicherlich nicht, in Norddeutschland hatten wir viele Wege, die z.B. nur aus Rasensteinen bestanden, aber als ganz normale Strasse befahren werden durften.

Sicher, sowas lohnt eigentlich immer.
Mache Fotos von der entsprechenden Zufahrt und erhebe Einspruch gegen den Zahlungsbescheid.
Die Chancen stehen gut, das Du nie wieder was davon hörst.

Sollte das wirklich vor Gericht gehen, wissen die Beamten nach einem 1/2 Jahr meist gar nicht mehr, was vor Ort los war...

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Re: Ist es verboten auf "Feldwegen" zu fahren?

#3 Beitrag von sloth » 17.08.2016, 09:12

Ein generelles Feldwegverbot gibt es nicht. Kann es aber sein, dass bereits vorher auf der Straße, also auf der "Zufahrt" zum Feldweg ein Fahrverbotsschild aufgrund der Baustelle stand? Du hättest dann die Straße ja nicht weiter befahren dürfen und der Strafzettel würde sich auf Deine "verbotene" Straßenfahrt beziehen. Evtl. ging das in der Kommunikation mit der Ordnungsmacht unter. Falls die sich aber tatsächlich nur auf die Feldwegbefahrung bezogen haben, würde ich einen Widerspruch absetzen.

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Re: Ist es verboten auf "Feldwegen" zu fahren?

#4 Beitrag von Tim » 17.08.2016, 18:09

Ich hab zwischenzeitlich auch noch google gequält.
Diese Wegen werden förmlich als Wirtschaftswege bezeichnet, sind in der Regel privat, und bzgl. Nutzung greift das jeweilige Landeswald- bzw Landesforstgesetz. Die Regelungen sind dementsprechend auch unterschiedlich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg#Rechtliches hat geschrieben:In Baden-Württemberg sind Feldwege dem Gemeingebrauch gewidmet, jedoch nur als beschränkt öffentlicher Weg für die Bewirtschaftung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Es kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, wenn ein Feldweg ohne Sondernutzungserlaubnis befahren wird. Eine gesonderte Sperrung durch Verkehrszeichen ist nicht erforderlich, da die Feldwege bereits auf Grund ihrer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg gesperrt sind.

In Nordrhein-Westfalen werden Wirtschaftswege nicht als öffentliche Straßen oder Wege gewidmet, sondern bleiben Privatwege, auch wenn sie zwischenzeitlich ins Eigentum der Stadt oder Gemeinde gelangt sind. Es wird angenommen, dass Wirtschaftswege ursprünglich (einige bei den Aufteilungen der Gemeinschaftsflächen zu Anfang des 19. Jahrhunderts) aus dem Eigentum der anliegenden Grundstücke entstanden und weiterhin für deren Nutzung bestimmt sind.
Im Falle von T. (wie kommt ihr nur drauf, dass ich das bin :mrgreen: ) trifft BaWü zu und damit ist es auch ohne Schilder verboten. Ich habe den Gesetzstext und mögliche Bußgelder/Strafen nicht im Detail recherchiert. Das geht aber diversen Foren nach bei 10€ los und hört bei fünfstelligen Beträgen auf.
Im fiktiven Fall wäre es ziemlich dünnes Eis, diesen Weg nicht als Wirtschaftsweg zu erkennen. Und damit hat T. schlechte Karten, gegen das Bußgeld vorzugehen und wird wohl in den sauren Apfel beißen und 20€ abdrücken müssen.

Wieder was gelernt...

Richtig blöd ist diese Gesetzeslage in Regionen, in denen es Feldwegähnliche Straßen gibt. Da die Feldwege nicht gekennzeichnet werden müssen (genausowenig wie die Straßen), weiß man nicht ob STVO oder Landesforstgesetz gilt. Die Fälle sind selten, aber wenn es dort nen Dorf-Sherif gibt, der schlechte Laune hat, kann das richtig mies sein.

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Re: Ist es verboten auf "Feldwegen" zu fahren?

#5 Beitrag von sloth » 17.08.2016, 20:46

Ist ja wieder mal ein Witz, dass das nicht bundesweit einheitlich geregelt ist. Musste heute gerade lesen, dass noch nicht einmal die Anzahl der Pflichtschuljahre in allen Bundesländern gleich ist. Da regelt die EU wie blöd Bananen, Staubsauger und Glühbirnen sozusagen kontinental einheitlich und wenn ich von Neu-Ulm nach Ulm fahre, darf ich erst mal fremde Gesetze lernen!? Wie vor 300 Jahren :irre:

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Re: Ist es verboten auf "Feldwegen" zu fahren?

#6 Beitrag von Axel_M » 17.08.2016, 21:16

sloth hat geschrieben:Wie vor 300 Jahren :irre:
Der Fachausdruck dafür ist Föderalismus...
https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6de ... eutschland

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Re: Ist es verboten auf "Feldwegen" zu fahren?

#7 Beitrag von Tim » 17.08.2016, 22:06

sloth hat geschrieben:Ist ja wieder mal ein Witz, dass das nicht bundesweit einheitlich geregelt ist.
Ja, das dachte ich mir auch. An internationalen Ländergrenzen stehen wenigstens Schilder mit den im Land geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen...

Schlimm (und unintuitiv) finde ich vor allem die Tatsache, dass Wege, die von normalen Straßen weggehen und eindeutige Spuren haben, dass sie befahren werden, kein Verbotsschild brauchen und dennoch nicht befahren werden dürfen. An manchen Stellen sehen Straßen aus wie Feldwege und an manchen Stellen sind Feldwege so gut ausgebaut und befestigt wie Straßen.

Überraschende Klauseln in Verträgen sind unwirksam, aber sowas ist Gesetz...

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Re: Ist es verboten auf "Feldwegen" zu fahren?

#8 Beitrag von Zymmervon » 22.08.2016, 09:09

Guten Morgen ihr Lieben,

was man so alles lernt - super! :top:

Von hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg
Je nach Stärke der erwarteten Nutzung können die Wege ein- oder zweistreifig ausgeführt werden. Sind nur selten Begegnungen oder Überholungen zu erwarten, genügt die Anlage von Ausweichstellen. Die Wege besitzen eine Breite zwischen 5,0 m (zweistreifig) und 3,0 m (einstreifig). Die Querneigung der Fahrbahn sollte zwischen 3,0 % (asphaltiert) und 7,0 % (ohne Asphalt, also z. B. mit wassergebundener Decke) liegen, um eine ausreichende Entwässerung sicherzustellen.

Um die Flächenversiegelung und die Kosten gering zu halten, werden oftmals nur Spurbahnen (Spurwege) angelegt. In diesem Fall ist nur die Rollspur befestigt, der Zwischenraum bleibt unbefestigt. In Abhängigkeit vom Baustoff werden diese Wege auch Asphaltspur oder Betonspur genannt.
:bla:
An manchen Stellen sehen Straßen aus wie Feldwege und an manchen Stellen sind Feldwege so gut ausgebaut und befestigt wie Straßen.
Dann hänge ich mir einfach die Beschreibung zur Bautechnik an den Rückspiegel und gleiche vor jeder Befahrung einfach ab :irre: :ahh:
Sachen gibt's...

Viele Grüße
Yvonne
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Re: Ist es verboten auf "Feldwegen" zu fahren?

#9 Beitrag von Fjoyodor » 02.07.2017, 17:22

Außer es ist das privat Grundstück von dem Bauern oder so

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