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Re: Dashcam

Verfasst: 24.08.2018, 22:32
von Tim
Ich finde es gut, dass es den Datenschutz gibt und einer öffentlichen Überwachung (wenigstens durch andere als dem Staat) Einhalt geboten wird. Den Ansatz, Filmen zu erlauben, wenn es rein um persönliche/private Zwecke geht, finde ich gut, wenn gleichzeitig eine Veröffentlich (auch Youtube) untersagt ist.
Ein Beweisverwertungsverbot finde ich persönlich aber unangemessen. Wie so oft in unserem Rechtssystem muss eine Interessensabwägung stattfinden. Ich persönlich finde den Anspruch auf eine juristische Aufklärung eines Unfalls schwerwiegender als Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. Wir kommen sonst schnell in die Problematik Täterschutz.
Auf der anderen Seite muss man aber auch folgendes Bedenken: Wenn jegliche Beweismittel zugelassen werden, auch wenn sie illegal beschafft wurden, öffnen wir die Büchse der Pandora. Wir hebeln damit letztlich das rechtstaatliche System aus und bauen einen Polizei- und Überwachungsstaat auf. Das ist sicher nicht das, was ich möchte.
Die Kunst ist es, hier eine vernünftige Regelung zu finden, die nicht über das Ziel hinausschießt.
So schlecht ist die aktuelle Situation mal nicht: Privatpersonen werden nicht bestraft, solange die Aufnahmen nicht in einer Art verwertet werden, bei der die Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzt werden. Einer generelle Zulassung als Beweismittel gibt es auch nicht. Auch wenn es unbequem ist, haben wir es mit einer Einzelfallbetrachtung eine gar nicht mal so doofe Regelung, bis es jemand schafft, ein Vernünftiges Gesetz für diese Fälle zu verfassen.

Re: Dashcam

Verfasst: 24.08.2018, 23:57
von PMueller
Tim hat geschrieben:
24.08.2018, 22:32
...Ich persönlich finde den Anspruch auf eine juristische Aufklärung eines Unfalls schwerwiegender als Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. ...
Vor allem, weil hier eine (wenn es nicht ganz schlecht gemacht ist) ziemlich kleine Einschränkung der Datenschutzrechte einer ziemlich großen Einschränkung bei anderen Persönlichkeitsrechten (Aufklärung, Schadensersatz, ....) gegenübersteht.
Ich verstehe auch prinzipiell den Schwarz-Weiß-Ansatz nicht.
WENN sich herausstellt, dass ich mit meiner Aufnahme gegen das "Recht am eigenen Bild" meines Prozesspartners verstoßen habe, dann kann ich doch DAFÜR verknackt werden (z.B. mit einer Geldstrafe von 1000 Euro) - ohne dass das ein Hinderungsgrund ist, ihn für grob fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr (und Schadensersatz & Schmerzensgeld) zu verurteilen, mit der er mich in den Rollstuhl gebracht hat.
Ich sehe da überhaupt keine Verknüpfung. Es ist ja nicht so, dass ich ihn mit meiner Kamera dazu gezwungen hätte, sich betrunken ins Auto zu setzen und mit seinem Handy herumzuspielen.

Ganz abgesehen vom positiven Effekt, dass viele Verfahren verkürzt werden (z.B. sich Lügen nicht mehr lohnt).....
Tim hat geschrieben:
24.08.2018, 22:32
...
Wenn jegliche Beweismittel zugelassen werden, auch wenn sie illegal beschafft wurden, öffnen wir die Büchse der Pandora. Wir hebeln damit letztlich das rechtstaatliche System aus und bauen einen Polizei- und Überwachungsstaat auf....
Sorry, aber das sehe ich gar nicht.
Wer etwas illegales tut, wird dafür verknackt - vollkommen unabhängig, ob er dafür das Motiv "Beweisbeschaffung" hatte oder nicht.
Fährt jemand über eine rote Ampel, weil er einen Beweis beschaffen will, bekommt er dafür ein Knöllchen und Punkte in Flensburg. Erschlägt er einen Menschen dafür, wandert er dafür den Rest seines Lebens ins Gefängnis (wo er sich überlegen kann, ob es das wert war).

Vielleicht fehlt mir einfach die Fantasie, aber mir fällt gar kein Beispiel ein, bei dem "das rechtsstaatliche System ausgehebelt" werden würde.

Gruß

PMueller

Re: Dashcam

Verfasst: 25.08.2018, 09:32
von Tim
PMueller hat geschrieben:
24.08.2018, 23:57
Sorry, aber das sehe ich gar nicht.
...
Vielleicht fehlt mir einfach die Fantasie, aber mir fällt gar kein Beispiel ein, bei dem "das rechtsstaatliche System ausgehebelt" werden würde.
Unser Polizei darf z.B. keine Straftat begehen, um an Beweise zu kommen. Und das ist auch gut so, dass die "Guten" sich an geltendes Recht halten müssen. Würden illegal beschaffte Beweismittel pauschal erlaubt werden, wäre das damit gleichbedeutend, dass der Zweck die Mittel heiligt und das widerspricht jeder Rechtsstaatlichkeit. Für die Polizei würden praktisch keine Gesetze mehr gelten und der Bürger könnte nicht mehr auf gesetzlich zugesicherte Rechte vertrauen. Was dann dabei herauskommt, kann man in den Geschichtsbüchern nachlesen.

Re: Dashcam

Verfasst: 25.08.2018, 09:45
von schwarzvogel
Webbster hat geschrieben:
24.08.2018, 17:07
Also ich hab das von einer Öamtc-Juristin so rum gehört: "Es gibt zwar Gerichtsurteile - wo Dashcam-Videos anerkannt worden sind. Aber auch wiederum Prozesse, wo es wiederum abgelehnt wurde, zur Beweisführung."
...
Jeder Richter entscheidet für sich allein !
Er kann das Beweismittel zulassen oder ablehnen; - jetzt kommt es auf Deinen Anwalt an ihn zu ü b e r z e u g e n . :top: :denken:
mfG schwarzvogel

Re: Dashcam

Verfasst: 25.08.2018, 11:49
von Olav_888
IN Deutschland ist dies eben geklärt, dank dem BGH-Urteil, Dashcamvideos sind zugelassen

Re: Dashcam

Verfasst: 25.08.2018, 11:59
von Tim
Olav_888 hat geschrieben:
25.08.2018, 11:49
IN Deutschland ist dies eben geklärt, dank dem BGH-Urteil, Dashcamvideos sind zugelassen
Das ist so nicht ganz richtig. Das BGH hat geurteilt, dass diese Aufnahmen in einem Zivilprozess nicht pauschal als Beweismittel ausgeschlossen werden dürfen. Es gilt das Prinzip der Interessenabwägung im Einzelfall.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=83549&pos=0&anz=88 hat geschrieben:Dennoch ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden. Die Abwägung zwischen dem Interesse des Beweisführers an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche, seinem im Grundgesetz verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör in Verbindung mit dem Interesse an einer funktionierenden Zivilrechtspflege einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ggf. als Recht am eigenen Bild andererseits führt zu einem Überwiegen der Interessen des Klägers.

Das Geschehen ereignete sich im öffentlichen Straßenraum, in den sich der Beklagte freiwillig begeben hat. Er hat sich durch seine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgesetzt. Es wurden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind.
In den meisten Fällen dürfte es genau die Abwägung dieser beiden Interessen sein. Mit Bezug auf das BGH-Urteil, dürften in diesen Fällen dann Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen werden. Aber von einer pauschalen Klärung ist das noch weit weg.

Re: Dashcam

Verfasst: 25.08.2018, 14:33
von PMueller
Tim hat geschrieben:
25.08.2018, 09:32
Unser Polizei darf z.B. keine Straftat begehen, um an Beweise zu kommen. ...
Unsere Polizei darf ÜBERHAUPT keine Straftat begehen (bzw wird entsprechend bestraft, wo sie es doch tut) - egal weshalb.
Zwar gibt es bestimmte Sonderrechte (Gefahrenabwehr, richterlich angeordnete Überwachung,...) aber einerseits haben wir hierfür (glücklicherweise)) strenge Regelungen und Überwachung.
Und andererseits geht es hier ja gar nicht darum, Straftaten nicht zu ahnden (oder bisher Verbotenes zu erlauben), sondern darum, bereits bestehende Informationen in einem Prozess (zu einem anderen Fall) zu ignorieren.

Nochmal: Muss sonst nicht auch ein Augenzeugenbericht ausgeschlossen werden, wenn der durch eine gestohlene Brille geschaut hat?

Gruß

PMueller

Re: Dashcam

Verfasst: 25.08.2018, 19:40
von Tim
schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_de ... nerfassung

Da hat das BVG die Polizei in die Schranken gewiesen. Nach einer ähnlichen Argumentation geht es auch um Daten aus anderen Quellen, die "eh schon erfasst" werden. Oft sind die nicht so einfach gerichtlich verwertbar.

Und das ist auch gut so, wenn wir keinen Überwachungsstaat wollen, in dem jeder Winkel unseres Lebens totalüberwacht wird. Das wird in den nächsten Jahren noch alles viel spannender, wenn wir über Gesichtserkennung sprechen...

Bei der Auswertung der Dashcam-Aufnahmen man muss hier ganz klar Straf- und Zivilrecht unterscheiden! Eine interessante Frage wäre, wie ein Gericht urteilen würde, wenn es um (schwere) Personenschäden geht, die ggf. auch strafrechtlich relevant sind. Darf die Aufnahme dann strafrechtlich verwertet werden?

Re: Dashcam

Verfasst: 25.08.2018, 20:52
von Webbster
Gesichtserkennung... sagen wir es mal so. Jeder, der einen Führerschein, Pass und/oder Personalausweis oder sonstigen Ausweis mit Lichtbild hat, und dieser Ausweis behördlich abgenickt worden ist... wurde somit im System registriert. Damit ist die Gesichtserkennung schon mal halbwegs auf dem Weg zur Wirklichkeit. Ich denk, lang dauert es eh nimmer.

Re: Dashcam

Verfasst: 27.08.2018, 09:03
von PMueller
Tim hat geschrieben:
25.08.2018, 19:40
schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_de ... nerfassung
...
:schulterzuck:
Auch hier geht es wieder darum, welche Form der Datenerhebung erlaubt ist und welche nicht (und zusätzlich um den Spezialfall, dass diese durch Behörden und einen "Automatismus" erfolgt).
(quasi ein "Diebstahlsverbot für Brillen" in meiner Analogie)
Nochmal: Um eine Legalisierung/Lockerung dieser geht es mir nicht.
Wer gegen bestehende Gesetze verstößt muss dafür auch verknackt werden - egal ob Polizist oder nicht. (bzw. wenn Illegale Aktivitäten geplant werden => weg damit)
Tim hat geschrieben:
25.08.2018, 19:40
...
Eine interessante Frage wäre, wie ein Gericht urteilen würde, wenn es um (schwere) Personenschäden geht, die ggf. auch strafrechtlich relevant sind. Darf die Aufnahme dann strafrechtlich verwertet werden?
Genau das legt IMHO den Finger in die Wunde: Nach dieser Darstellung ist es eben DOCH eine Abwägungssache zwischen zwei Rechten und man kann nicht einfach sagen "Kommt aus nicht legaler Quelle => wird auf keinen Fall berücksichtigt". Und da bin ich ganz froh, dass dieses in DE nun auch offiziell bestätigt wurde.

Ein anderes Beispiel: SteuerCDs? Da nimmt sich der Staat durchaus das Recht heraus, auch aus "schattigen Quellen" zu schöpfen.
Webbster hat geschrieben:
25.08.2018, 20:52
....Ich denk, lang dauert es eh nimmer.
Ich vermute das auch. Ähnlich wie die "Rückzugsgefechte" beim Videobeweis im Fussball.

Gruß

Simon2

Re: Dashcam

Verfasst: 29.08.2018, 22:20
von flusifan
Hallo schwarzvogel

Ich verwende die Viofo A119S welche auch von iTracker vertrieben wurde seit März 18. Habe gleiches Modell im anderen Wagen. Bisher hat mich niemand auf die Kameras angesprochen. Das Stromkabel habe ich entlang des Türgummis versteckt und unter dem Beifahrersitz zur hinteren 12V Dose geführt. Die vordere wollte ich mir freihalten.

Bisher funkt. sie recht zuverlässig bis auf einen Speicherkartendefekt und 1x Firmware neu aufgespielt nach Fehler.

Re: Dashcam

Verfasst: 02.10.2018, 13:17
von falk
Nach dem mir dieses Jahr schon zweimal (!) jemand ins geparkte (!) Auto gesaust ist, um sich sodann schnellstmöglich davon zu machen, bin ich Autoüberwachungstechnik gegenüber sehr viel aufgeschlossener geworden. Aber da hätte mir wohl auch kein ausgefuchstes Dashcamsystem geholfen.

Re: Dashcam

Verfasst: 03.10.2018, 09:35
von schwarzvogel
Oh, doch; dem kann abgeholfen werden ! :top:
Habe seit 2 Wochen dies installiert:
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Full-HD vorn und hinten; Rundum-Überwachung 320°.
Parkraum-Überwachung mit Bewegungsmelder und G-Sensor.
Einbau läßt sich einfach bewerkstelligen. Klein und unauffällig. Kein Platzproblem mit Innenspiegel und Sonnenblende.
Bildschirm ist sehr klein, spielt aber keine Rolle, wird eh nur zum Einrichten bzw. Nachjustieren benötigt.
Wichtig: Für Parküberwachung wird Dauerplus (mit Spannungswächter) benötigt !!
Dafür läßt sich letzteres Teil umschalten. Bei dem kleinen 12V-Akku des Auris-HSD für tagelangen Dauerbetrieb (Laternengarage etc.) trotzdem eher vorsichtig sein.
Wer den OBD-Anschluß ständig für andere Zwecke benötigt, für den gibt's andere "Hardwire-Kits":
https://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_ss_c_ ... VNALK7UK84
Oder man stöpselt für die Parküberwachung eben z.B. auf eine Powerbank um ...
mfG schwarzvogel

Re: Dashcam

Verfasst: 03.10.2018, 13:43
von Corgwn
flusifan hat geschrieben:
29.08.2018, 22:20
Hallo schwarzvogel

Ich verwende die Viofo A119S welche auch von iTracker vertrieben wurde seit März 18. Habe gleiches Modell im anderen Wagen. Bisher hat mich niemand auf die Kameras angesprochen. Das Stromkabel habe ich entlang des Türgummis versteckt und unter dem Beifahrersitz zur hinteren 12V Dose geführt. Die vordere wollte ich mir freihalten.

Bisher funkt. sie recht zuverlässig bis auf einen Speicherkartendefekt und 1x Firmware neu aufgespielt nach Fehler.
Ich würde die Montage an deiner Stelle nochmal überdenken. Da wo du das Kabel an der A-Säule vorbeiführst ist der Entfaltungsbereich des Fensterairbags!
Das Kabel kann und wird die Öffnung des Airbags beeinflussen.

Re: Dashcam

Verfasst: 04.10.2018, 09:19
von schwarzvogel
Kein Problem.
Die Verkleidung der A-Säule läßt sich einfach lösen und das Kabel (nahe) am Dachhimmel hinter der Airbag-Konstruktion hindurchziehen.
Platz ist genug.
Nur so läßt sich dann auch die A-Säulen-Verkleidung wieder anklipsen.
Der Entfaltungsbereich ist weiter unten und wird davon nicht betroffen.
mfG schwarzvogel