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Lenkradblenden abnehmen

Verfasst: 16.12.2014, 22:08
von enricow30
Hey... hab mal eine Frage und zwar... wie bekommt man beim Lenkrad die zwei silbernen Abdeckungen runter (wo die Steuerung für's Radio ist ) :danke:

Re: Lenkrad !!!

Verfasst: 16.12.2014, 22:19
von Cluber
Airbag raus, dahinter sind dann je Seite 1 Schraube!
Aber ohne Erfahrung sollte man nicht am Airbag arbeiten!

Re: Lenkrad !!!

Verfasst: 17.12.2014, 06:42
von Axel_M
Cluber hat geschrieben:Aber ohne Erfahrung sollte man nicht am Airbag arbeiten!
Moin.

Sollte heißen:
"Ohne entsprechende Genehmigung stellt arbeiten an einem Airbag eine Straftat dar."

Axel

Re: Lenkrad !!!

Verfasst: 17.12.2014, 11:05
von AurisPaula83
Ich hatte auch schon überlegt, wie man die abbekommt. Ich hab nämlich Anfang des Monats eben diese Lenkradblenden folieren lassen. Zum Glück hat es funktioniert, ohne dass die ausgebaut werden mussten. Wenn es nötig gewesen wäre, hätte ich das nur den ewig Freundlichen :roll: machen lassen, alles andere wäre mir zu heikel.

Hier ist es auch schonmal angesprochen worden, vielleicht hilft es Dir, wenn Du das Know-how hast und Du Dich da dran traust:
viewtopic.php?f=58&t=3876&start=30

Re: Lenkrad !!!

Verfasst: 17.12.2014, 12:40
von enricow30
Danke für die Antworten... .top

Re: Lenkrad !!!

Verfasst: 17.12.2014, 17:36
von HolgiHSK
Mal ein interessanter Link zum Thema Straftat und Airbag:
Motor-Talk-Forum....

Die Richtigkeit der Ausführungen in dem Forenbeitrag kann ich nicht bewerten.

Meiner Meinung nach würde ich als nicht befähigte Person aufgrund der fehlenden Fachkunde die Finger von Airbags und deren Zündeinheiten, sowie von dem ganzen Airbagsystem lassen.

Re: Lenkradblenden abnehmen

Verfasst: 17.12.2014, 19:48
von Shar
Servus.

Inwieweit das alles so richtig ist, was der User dort schreibt, weiß ich nicht.
Was ich bestätigen kann ist der Umstand, daß die Airbags nur in diese T1 eingestuft sind, was bei Festeinbau ermöglicht, daß Otto-Normalverbraucher überhaupt derartiges Erwerben und Besitzen darf.
Meines Wissens darf Ottonormalverbraucher allerdings Airbageinheiten einzeln nicht erwerben bzw. darf an jene Personen nicht verkauft werden.

Anbei sollte noch beachtet werden, daß der Versand von Explosivstoffen, auch wenn es nur ein Airbag nach T1 ist, als extremst kritisch zu betrachten ist (ich schreibe das mal so, da ich nicht die genauen rechtlichen Folgen kenne), zumindest wenn die Sendung nicht entsprechend gekennzeichnet ist (ist sie das, meine ich, wird es a, teurer und b, bleibt die Frage, ob die Spedition überhaupt den Transport übernimmt).
Passiert beim Transport ohne ausreichender Kennzeichnung etwas, ist der Versender in der Haftung und wird zusätzlich strafrechtlich verfolgt.


Grüße ~Shar~

Re: Lenkradblenden abnehmen

Verfasst: 17.12.2014, 23:55
von yarisbaschti
Ich habe das oben jetzt nicht gelesen aber ich hatte heute Nachmittag ein Dokument eines Institutes darüber gelesen und zwar ist es so(Kurz und bündig)
Arbeiten an direkten Airbageinheiten dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal, das zur Anzeige gebracht wurde, durchgeführt werden!
Beispiel:
Lenkradairbag.

Für den indirekten Aus-/Einbau mit Wiederverwendung der ursprungs Airbageinheit bedarf es kein Fachpersonal.
Beispiel:
Die Türverkleidung mit Airbageinheit muß entfernt werden um an den Lautsprecher zukommen und dabei wird nur der Stecker gezogen und nicht direkt an der Airbageinheit geschraubt.