Nebelscheinwerfer ohne Standlicht

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matzelot
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Nebelscheinwerfer ohne Standlicht

#1 Beitrag von matzelot » 24.04.2010, 11:19

Hallo zusammen.
Das ist mein erster Besuch hier im Forum, und mich würde mal interessieren, ob jemand eine Idee hat, wie man die Nebelscheinwerfer ohne das Standlicht einzuschalten, betätigen kann. Jetzt bitte keine Kommentare, dass es womöglich nicht legal ist. Ich halte es auch für mehr als fragwürdig, warum sich jetzt jede Brausebirne diese Baumarkt TFLs einbauen und einschalten darf. Kann mir genausogut eine 220V Lichterkette um die Motorhaube wickeln- nur damit mein Auto ein bisschen nach "JUNG,DYNAMISCH,ERFOLGREICH AUDI" aussieht. Da ich es für sinnvoll halte tagsüber mit Licht zu fahren, suche ich nach einer Möglichkeit nicht ständig die Xenons einschalten zu müssen. Mir ist schon eine Birne kaputt gegangen, lief zum Glück über Garantie. Sind widerlich teuer! Glaube, dass die NSW ihren Zweck als "gesehen zu werden" erfüllen würden, und ohne Standlicht würds auch noch besser aussehen. Freue mich über Eure Ideen.

Gruß Matzelot

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Re: Nebelscheinwerfer ohne Standlicht

#2 Beitrag von Solingennrw » 24.04.2010, 11:41

Die Nebelscheinwerfer abklemmen und über ein Sepperaten Kreislauf anschliessen ,den du dann im Fahrzeug selber anmachen kannst.
Das Problem liegt ja daran das das Nebellicht erst Angeht wenn du mindestens das Standlicht anmachst.So ist es bei diesen Lenkstockhebeln von Toyota.
Oder Standlicht an das Abblendlicht anschliessen .

Das wäre jetzt mein Erster Einfall.
Zuletzt geändert von Solingennrw am 25.04.2010, 08:50, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Nebelscheinwerfer ohne Standlicht

#3 Beitrag von iMacAlex » 24.04.2010, 14:01

Servus und Willkommen im Forum! :D

Erst mal das rechtliche:

1. Nebelscheinwerfer sind bei uns in Deutschland als Tagfahrlicht nicht erlaubt. In anderen Ländern dagegen schon bzw. geduldet :wink:

2. Nebelscheinwerfer müssen so geschalten sein das sie entweder zusammen mit dem Standlicht leuchten (wenn die Abmessung vom Nebelscheinwerfer zur Fahrzeugaussenkannte weniger als 400mm betragen) oder eben nur mit dem Abblendlicht (wenn die Abmessung über 400mm beträgt).

3. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei schlechter Witterung benutzt werden, deshalb hat man früher auch Schlechtwetterscheinwerfer gesagt. Wers trotzdem bei Sonnenschein benutzt zahlt wenn man erwischt wird 10 Euro.

4. Nebelscheinwerfer kann man nicht einfach zum Tagfahrlicht umrüsten da der Scheinwerfer nicht dafür beschaffen ist und auch die entsprechenden Prüfzeichen fehlen. Es steht nähmlich ein großes B drauf was für Nebelscheinwerfer steht. Tagfahlicht wurde fürs gesehen werden entwickelt und blendet auch nicht und hätte RL als Prüfzeichen:wink:

Meine persönliche Meinung:
Im gunde genommen ist vieles einfach nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Viele haben von Werk aus die Nebelscheinwerfer als Kurven/Abbiegelicht mit drin. Wenn du trotzdem dran rumbastelst dann kommst du nicht mehr über die Hauptuntersuchung. :wink: Vom Versicherungsschutz möchte ich erst gar nicht anfangen...
Diese Baumarkt TFL´s haben normalerweise dieses RL Prüfzeichen drauf aber müssen auch entsprechend geschalten sein (mit der Zündung ein und ab Standlicht wieder aus) :wink:
04.2009-05.2020 Toyota Auris 1,33l (101PS) 5-Türig, Marlingrau :love:
seit 05.2020 Toyota Auris TS FL HSD :love:

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Re: Nebelscheinwerfer ohne Standlicht

#4 Beitrag von matzelot » 24.04.2010, 15:31

Danke Solingennrw. Gute Ideen. Habe vorhin kleine, runde TFLs von Hella gesehen. Vielleicht werde ich mir auch diese gönnen und neben den NSW platzieren.

Raph84
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Re: Nebelscheinwerfer ohne Standlicht

#5 Beitrag von Raph84 » 26.04.2010, 10:31

iMacAlex hat geschrieben:Servus und Willkommen im Forum! :D

Erst mal das rechtliche:

1. Nebelscheinwerfer sind bei uns in Deutschland als Tagfahrlicht nicht erlaubt. In anderen Ländern dagegen schon bzw. geduldet :wink:
...und wenn die bösen Menschen in grün/blau gerade nix zu tun haben, kostet dich der Spaß €15,- !! :!:
Auris D-4D Sol, EZ 10/07, polarsilber

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