Osram Retrofit P21W

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Osram Retrofit P21W

#1 Beitrag von Schnutzi1987 » 19.12.2015, 11:55

Hallo,

Habe die LED in meinem Rückfahrscheinwerfer verbaut und die Verbesserung ist deutlich sichtbar.
Der hintere Bereich ist jetzt optimal und auch seitlich sauberer ausgeleuchtet.
Langzeitqualität kann ich noch nicht sagen, aber die Lampe selber fühlt sich hochwertiger an - bei diesem Preis aber auch ein muss!

http://www.amazon.de/gp/product/B00U79V ... 1_3&sr=8-3

Da der Sockel, BA15s, mit dem der R5W identisch ist, ist meine Frage, ob ich diese auch dort verbauen könnte?

Stromabnahme lt Osram sind 4W - sollte also kein Problem sein oder?

Lg Martin

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Re: Osram Retrofit P21W

#2 Beitrag von HolgiHSK » 19.12.2015, 15:57

Nur als Hinweis:

Wie bei fast allen LED-Lampen, sind auch diese nicht im Außenbereich eines Fahrzeugs zugelassen.
Daher erlischt beim Einbau die Betriebserlaubnis.
In einem Schadenfall kann dies den Verlust der Versicherung bedeuten sowie Ordnungswidrigkeiten nach sich ziehen.

Steht aber auch bereits im Angebotstext.
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Re: Osram Retrofit P21W

#3 Beitrag von nightsta1k3r » 20.12.2015, 08:54

Wobei ich mir die ganze Nacht das Hirn zermartert habe welcher Schadensfall durch eine LED im Rückfahrscheinwerfer auftreten kann. Bild
Oder ist Deutschland bei der Rechtsprechung schon so an die Ami rangerückt?

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Re: Osram Retrofit P21W

#4 Beitrag von Marko958 » 20.12.2015, 09:31

Ich vermuzet mal, dass mit nicht zugelassenen Birnen die ABE des ganzen Autos erlischt und die wiederum ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz...

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Re: Osram Retrofit P21W

#5 Beitrag von HolgiHSK » 20.12.2015, 19:50

Marko958 hat geschrieben:Ich vermuzet mal, dass mit nicht zugelassenen Birnen die ABE des ganzen Autos erlischt und die wiederum ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz...
So ist es

Aber ist ja auch egal. Ich fahre damit ja nicht rum.
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argon
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Re: Osram Retrofit P21W

#6 Beitrag von argon » 20.12.2015, 21:10

Ob die Betriebserlaubnis beim Einbau von nicht zugelassenen Leuchtmitteln erlischt, ist nach meinem Wissensstand rechtlich nicht ganz eindeutig (zumindest lässt sich keine entsprechend verbindliche Aussage dazu finden), auf jeden Fall aber riskiert man seinen Versicherungsschutz. Wird man in einen Verkehrsunfall verwickelt und stellt sich das nicht zugelassene Leuchtmittel als Unfallursache heraus, so kann man für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden – und die Versicherung kann die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern. Ich hoffe, dass hier jeder in der Lage ist, sich eine Vorstellung davon zu machen, welch immense Kosten da im Schadensfall auf einen zukommen können.

Im Interesse der eigenen Sicherheit kann ich nur immer wieder betonen: FINGER WEG VON NICHT ZUGELASSENEM ZUBEHÖR. Man tut sich und den anderen Verkehrsteilnehmern keinen Gefallen damit und riskiert im Ernstfall Menschenleben.

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Re: Osram Retrofit P21W

#7 Beitrag von Meik » 20.12.2015, 21:31

Panikmache hilft nicht weiter. Grundsätzlich geht es erstmal um den Punkt der Gefährdung. Blendet die LED, leuchtet zu schwach oder nicht dahin wo das Licht hinsoll kann man eine potentielle Gefahr unterstellen, damit erlischt als unzulässige Veränderung die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (nicht die ABE oder EG-Genehmigung).

Bei der Versicherung muss man zwischen Kasko und Haftpflicht unterscheiden - und die mögliche Ursächlichkeit der Veränderung für einen Unfall.

Die Haftpflicht ist erstmal nicht leistungsfrei sondern muss den Schaden ganz normal regulieren. Sollte die andere Lampe unfallursächlich sein kann die maximal in sehr geringem Umfang Regress vom Verursacher = Einbauer des Leuchtmittels verlangen, maximal 5000€, oft nach Vertrag weniger. Hier gilt nämlich erstmal das Pflichtversicherungsgesetzt und Bürgerliche Gesetzbuch wo grundlegend Schadenersatz und Mindestleistung der KFZ-Haftpflicht geregelt werden.

Anders ist es bei der Kasko, die ist reines vertragsrecht. Ob eine Leistung bei erloschener BE ausgeschlossen ist, nur bei Ursächlichkeit für den Schaden oder gar nicht hängt von den Vertragsbedingungen ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.

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Re: Osram Retrofit P21W

#8 Beitrag von W-Motor » 20.12.2015, 23:28

Meik hat geschrieben:Blendet die LED, leuchtet zu schwach oder nicht dahin wo das Licht hinsoll kann man eine potentielle Gefahr unterstellen, damit erlischt als unzulässige Veränderung die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (nicht die ABE oder EG-Genehmigung).
Lustigerweise leuchten die Serienscheinwerfer und Rückfahrleuchten auch mit ABE und EG-Genehmigung viel zu schwach und sind damit eine ganz reale und keineswegs nur potentielle Gefahr.

Meik

Re: Osram Retrofit P21W

#9 Beitrag von Meik » 21.12.2015, 07:18

Maßstab sind aber die Vorgaben in der Typgenehmigung, nicht subjektives empfinden. :rtfm:

:rtfm: .cool
Zuletzt geändert von argon am 21.12.2015, 12:11, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Unnötiges Zitat entfernt

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Re: Osram Retrofit P21W

#10 Beitrag von Schnutzi1987 » 21.12.2015, 18:14

Also egal ob legal oder nicht, ich werde am Wochenende mal versuchen die Lampe einzubauen.

Ich glaube aber, dass der Ausschnitt für eine P21W zu klein ist, aber mal schauen...

Da die Osram LED (lt o.a. Link) ein Diffusormaterial, also eine Streukappe besitzen, wirkt die Ausleuchtung auch weiträumiger und natürlicher. (hab die Lampe ja im Rücklicht verbaut)

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Re: Osram Retrofit P21W

#11 Beitrag von Rondhol » 16.05.2020, 15:31

Auris II hat einen sehr schwachen Rückfahrscheinwerfer W16W an der Fassung T10 / T15. Es gibt keine andere hellere Halogenlampe an der T15-Fassung. Die einzige Lösung ist eine T15 LED-Lampe, die hell ist und eine gute Kühlung hat.
Viele Auris-Besitzer können in der Dunkelheit auf der Rückseite nichts sehen. Die Kamera ist zu körnig und mit getöntem OEM-Glas kann man nichts sehen und Unfälle können passieren.
Gute helle LED blendet niemanden, da sie nur auf dem Parkplatz eingesetzt wird. In gut beleuchteten Bereichen wie einem Einkaufszentrum kann man den Unterschied nicht erkennen, aber in völliger Dunkelheit werden Sie den Vorteil sehen.

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Re: Osram Retrofit P21W

#12 Beitrag von Axel_M » 16.05.2020, 16:33

Was möchte uns dieser Beitrag jetzt sagen? :schulterzuck:
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Re: Osram Retrofit P21W

#13 Beitrag von Rondhol » 17.05.2020, 09:44

P21W passt nicht in das Gehäuse. Die einzige Lösung ist der Kauf einer guten hellen LED mit T15-Fassung. Es wird nicht absolut StVZO-zugelassen sein, aber es wird für :auris2ts: Auris-Besitzer und andere Treiber sicherer sein. Der Rückfahrscheinwerfer leuchtet nicht die ganze Zeit während der Fahrt, im Durchschnitt nur 3-5 Sekunden.

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Re: Osram Retrofit P21W

#14 Beitrag von Olav_888 » 17.05.2020, 11:28

Rondhol hat geschrieben:
16.05.2020, 15:31
Auris II hat einen sehr schwachen Rückfahrscheinwerfer W16W an der Fassung T10 / T15. Es gibt keine andere hellere Halogenlampe an der T15-Fassung. Die einzige Lösung ist eine T15 LED-Lampe, die hell ist und eine gute Kühlung hat.
Wozu Kühlung? Eine LED, die 16W elektrische Leistung verbraucht, kannst Du als Suchscheinwerfer verwenden. Und für 16W elektrische leistung ist die Fassung ausgelegt

Hatte in meinem Avensis T25 ähnliche Probleme, dort hatte ich auch eine LED eingebaut mit glaube 5 oder 7 CREE-LED's. Elektrische Leistung war immer noch deutlich unter den 21W des Originals. und selbst wenn nicht, im seltensten Falle hat man den Rückfahrscheinwerfer länger als 2min an

Allerdings bin ich beim Auris voll zufrieden. Selbst bei absoluter Dunkelheit, sehe ich mit der RFK mehr als genügend da hinten. Finde auch über die Spiegel ist es ausreichend Hell
Der Clown ist die wichtigste Mahlzeit am Tage!

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Re: Osram Retrofit P21W

#15 Beitrag von Axel_M » 17.05.2020, 13:30

Moin.

Gerade bei LED ist Kühlung DAS Thema.
Nicht für die Fassung, sondern für den Halbleiter.
Viele dieser "noName" LED-Birnchen sterben an mangelnder Kühlung der Chips.

Axel
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