Auf einen Blinker reduzieren geht nicht. Mindestens 340mm nach StVZO, mindestens 240mm nach EG. Kommst du unter die 340mm bist du automatisch bei der gesamten Beleuchtung in der Pflicht nach EG, Beispielsweise die Bremsleuchtenpflicht.Tim hat geschrieben:Das ist mir schon klar. Im konkreten Fall ging es um den Abstand der Blinker. Nein, die waren nicht pervers eng angebracht, so dass man auf 1 Blinker hätte reduzieren können, sondern einfach irgendwo über der EG-Grenze aber unter der Grenze für nationale Zulassung.
Im eigenen Interesse sollte man sich auch bei Eintragungen einen Prüfer suchen wo das Hand und Fuß hat und nicht weil es einer begründet ablehnt meckern und so lange einen Suchen der irgendeinen Unsinn zu Papier bringt. Wenn es hinterher warum auch immer Stress gibt ist der Halter als erster in der Pflicht weil er für den vorschriftsmäßigen Zustand zu sorgen hat. Da kommen Geschichten raus das glaubt man als Laie im ersten Moment kaum. Blinker zu nah beieinander = Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig = verschwiegener erheblicher Mangel beim Verkauf. So können vermeintliche Kleinigkeiten die der Prüfer doch gerne übersehen darf später schnell mal für ernsthafte Probleme sorgen.