Passen diese Felgen

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Passen diese Felgen

#1 Beitrag von Zelecter0905 » 01.02.2016, 16:49

Hallo, ich bekomme sehr günstig diese Felgen mit 225/40/18 Bereifung
https://www.reifenleader.de/alufelgen/r ... -385/?d=18
18 Zoll, nun stehen im Gutachten paar Toyota Modelle drinn, aber nicht der Auris, darf man die bzw. kann man die trotzdem irgendwie dann legal fahren? Mein Auris ist Bj 2009, 3 Türer.
Lochkreis ist 114,3 die ich bekommen würde, also passend vom Lochkreis aufjedenfall.

Würde mich um schnelle antworten freuen. Vielen Dank

MfG

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Re: Passen diese Felgen

#2 Beitrag von Zelecter0905 » 02.02.2016, 13:26

Keine der mir meine Frage beantworten kann?

Mfg

Meik

Re: Passen diese Felgen

#3 Beitrag von Meik » 02.02.2016, 16:52

Unter der Vorraussetzung dass die von den Abmessungen überhaupt passen geht das legal nur über den Weg einer Einzelabnahme (§21 StVZO i.V. m §19(2)), Kosten hierfür nach Aufwand.

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Re: Passen diese Felgen

#4 Beitrag von Zelecter0905 » 02.02.2016, 17:52

Was kostet so eine Einzelabnahme ungefähr? Und 225/40 r18 et40 passt ja soweit ich weiß beim Auris oder

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Re: Passen diese Felgen

#5 Beitrag von Shar » 02.02.2016, 19:49

Servus.

Wie viel die Einzelabnahme kostet, hängt vom Aufwand für den Prüfer ab.
Wenn du nur ein Festigkeitsgutachten (oder halt Alternativ ein(e) ABE/BE/Gutachten zu der Felge) zu den Felgen hast, wird es teurer, als wenn du zusätzlich noch ein sog. Vergleichsgutachten (bzw. ABE/BE) hast.
Ein Vergleichsgutachten ist ein Gutachten zum Auris von einer anderen Felge mit jedoch gleichem Durchmesser, gleicher Felgenbreite, gleicher Einpresstiefe und gleicher oder niedriger zulässige Achslast (zul. Achslast der Wunschfelge muss gleich oder höher jener Vergleichsfelge sein), wie die, der gewünschte Felge.
Und die montierte Reifengröße der Wunschfelge sollte ebenfalls im Vergleichsgutachten aufgeführt sein.
Dann musst du bzw. der Auris nur noch die im Vergleichsgutachten geforderten Auflagen erfüllen.

Ob die Reifengröße zulässig ist, hängt auch von den Felgenmaße ab. Also, Vergleichsgutachten suchen und dann weist du auch, ob die Reifengröße zulässig ist und welche Auflagen damit einher gehen.


Grüße ~Shar~
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Re: Passen diese Felgen

#6 Beitrag von Meik » 02.02.2016, 23:37

Festigkeitsgutachten oder Vergleichsgutachten sind keine zulässige Arbeitsgrundlage für eine Abnahme. Von Freigängigkeit, Radumfang, ggf. Tachoangleichung etc. hat sich der Prüfer selber zu überzeugen. ABE, ECE-Genehmigung oder Teilegutachten dagegen schon, da ist im Rahmen der Einzelabnahme nur der nicht eingehaltene Verwendungsbereich zu prüfen, nicht aber die Felge selber. Anderweitige "Gutachten" zur Felge helfen wenig.

225/40R18 passt aber auf dem Auris, die Frage ist eher was mit der Einpresstiefe ist. Das was ich so gefunden habe mit ABE für den Auris hat ET42-45, die von dir verklinkte hat 35 wenn ich das richtig gesehen habe, oder gibt es die auch in der 45er-Variante? Wenn ja dürfte es von den Abmessungen wenig Stress geben.

Für bisschen Spielen mit Auflagen und Vergleichsgrößen kann ich dir die Seite von Tomason empfehlen:
http://tomason.flgn.de/configurator2/de ... h_Undercut#

Da gibt es 225/40 R18 auf einer ET42 18" eintragungsfrei mit ABE - da sollte dann deiner Felge wenn die ET nicht groß abweicht bei einer Einzelabnahme wenig im Weg stehen. Vor dem Kauf empfiehlt es sich aber mit dem Händler oder gleich dem Prüfer bezüglich der Eintragung zu sprechen

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Re: Passen diese Felgen

#7 Beitrag von Shar » 03.02.2016, 08:49

Servus.
Meik hat geschrieben:Festigkeitsgutachten oder Vergleichsgutachten sind keine zulässige Arbeitsgrundlage für eine Abnahme. Von Freigängigkeit, Radumfang, ggf. Tachoangleichung etc. hat sich der Prüfer selber zu überzeugen. Anderweitige "Gutachten" zur Felge helfen wenig.
Aus meiner pers. Erfahrung heraus ist dies nicht korrekt. Daß eine Felge, zu der es kein Gutachten zum Fahrzeug gibt per Einzelabnahme also mit erhöhter Begutachtung abngenommen werden muss, steht außer Zweifel.
Es macht meiner pers. Erfahrung nach jedoch ein Unterschied, ob so ein Vergleichsgutachten vorliegt oder nicht bzw. ob man zu einer Einzelabnahme nützliche Unterlagen selber mitbringt oder der Prüfer selber suchen muss. An dem von mir benannten Vergleichsgutachten kann sich der Prüfer bzgl. Auflagen etc. orientieren, womit der Aufwand sich verringert und damit auch die Kosten (du selber ziehst hier ja sogar Vergleiche zu anderen Felgen).
So sind zumindest meine Erfahrungen - hatte in Vergangenheit schon mehr als nur Felgen ohne "Gutachten" zum Fz. so eintragen lassen. Im Falle von Felgen sogar einmal mit anderer ET (als jene des Vergleichsgutachten), jedoch mit Distanzscheiben, sodaß ich praktisch wieder auf die selbe ET gekommen bin.


Grüße ~Shar~
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Re: Passen diese Felgen

#8 Beitrag von Chris1981 » 03.02.2016, 23:35

Mein Tipp: Finger weg von Felgen, zu denen keine Unterlagen genau passend für das Fahrzeug vorhanden sind! Wollte mir die originalen D-CAT Felgen auf meinem D-4D eintragen lassen. Es gab keinerlei Unterlagen dazu. Kurz gesagt: keine Chance. Weder mit einem vergleichbaren Gutachten einer anderen Felge gleichen Maßes (Größe, ET, Reifen, etc.) noch mit Fahrzeugpapieren vom D-CAT in denen genau diese Felgengröße eingetragen ist. Alle Typen die ich fragte (GTÜ, DEKRA, TÜV Süd, usw.) faselten etwas von Einzelabnahme mit Zerstörungsprüfung einer 5. Felge und Kosten im vierstelligen Bereich. Total verrückt! Fahre jetzt trotzdem mit den Felgen und übe mich schon mal in Photoshop...

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Re: Passen diese Felgen

#9 Beitrag von Chris1983 » 04.02.2016, 07:22

Ich fahre 17 Zoll Felgen vom verso im Sommer. Im Schein sind auch 17 Zoll eingetragen von den original Hybrid Felgen.
In den Felgen ist auch toyota eingestanzt...das wird wohl keine Probleme geben
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Meik

Re: Passen diese Felgen

#10 Beitrag von Meik » 04.02.2016, 08:11

Zerstörungsprüfung ist nur nötig wenn es gar keine ABE oder Teilegutachten für eine Felge gibt, also auch keins für ein anderes Modell. Ein Festigkeitsgutachten ist wie gesagt keine Grundlage. Damit sind Abmessungen und Tragfähigkeit nachgewiesen. Ob das dann auf das Auto passt muss halt im Rahmen einer Einzelabnahme geprüft werden. Was und ob der Prüfer Einträgt liegt dann in seinem Ermessen, er muss allerdings einen Grund angeben wenn er ablehnt (Prüfpflicht der technsichen Prüfstelle).

Wenn man nach sowas fragt direkt den fragen der das auch eintragen darf. Die GTÜ, KÜS und Co. dürfen das überhaupt nicht. In den westlichen Bundesländern sind es die regionalen TÜVs, im Osten die Dekra - und bei denen auch nicht jeder Mitarbeiter.

Vergleichsgutachten anderer Felgen helfen nur einem selber zu gucken was man alles beachten muss, wie gesagt, der Prüfer hat sich eh selber davon zu überzeugen und darf kein Vergleichsgutachten als Arbeitsgrundlage für seine Tätigkeit nehmen. Wichtig ist überhaupt ein Gutachten für die Felge zu haben - das kann auch eine ABE/EG-Genehmigung eines anderen Toyota-Modells sein, Originalfelgen haben selten eine eigene Genehmigung sondern sind meist als Bestandteil eines Autos mitgeprüft.

Chris1981

Re: Passen diese Felgen

#11 Beitrag von Chris1981 » 04.02.2016, 21:34

@ Chris1983: Sehe ich genauso. Die montierte Größe steht in den Papieren und Du hast original Toyota Felgen drauf. Sollte keine Probleme geben. Bei mir stehen aber nur die 205er 16" in den Papieren. Leider keine 17".

@Meik: Ja, da gebe ich Dir Recht. Ich habe halt leider keinerlei Unterlagen zu den 17" Felgen (da original Toyota) - daher das gefasel von Zerstörungsprüfung. Und ich war sowohl beim TÜV Süd in Bayern, als auch bei der DEKRA im Osten. Beide male keine Chance. Auch nicht mit einer Kopie der Papiere von einem D-CAT. Bin momentan halt ziemlich angepieselt. Hast Du evtl. eine Idee was ich machen kann? Wollte mir auch schon nur die 17" als alternative Größe eintragen lassen. Wollte der Prüfer aber auch nicht machen...

Muss meine Aussage bezüglich der Felgen vom Fragensteller auch etwas korrigieren. Wenn man Unterlagen zu der zu verbauenden Felge hat, und sei es von einem anderen Fahrzeug, ist einem schonmal etwas geholfen. Ob eine Einzelabnahme dann klappt liegt wahrscheinlich auch etwas am Prüfen den man erwischt...

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Re: Passen diese Felgen

#12 Beitrag von Shar » 04.02.2016, 22:09

Servus.
Vergleichsgutachten [...] wie gesagt, der Prüfer hat sich eh selber davon zu überzeugen und darf kein Vergleichsgutachten als Arbeitsgrundlage für seine Tätigkeit nehmen.
Bin ich froh, daß ich immer Prüfer hatte und es auch solche noch gibt, die nicht nur Rechtswissen sondern auch Sachverstand haben. .top


Grüße ~Shar~
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Re: Passen diese Felgen

#13 Beitrag von Tim » 05.02.2016, 16:28

In dem Satz steckt so viel Wahrheit, shar. Ich habe die Erfahrung mit dem Motorrad schon gemacht und das bei ein und derselben Prüfstelle.
Das Beste war das Erlebnis:

Auf meinem frisch gekauften Motorrad waren andere Federbeine verbaut - natürlich nicht eingetragen.
Die Länge hatte halbwegs gepasst, aber eine ABE für mein Modell gab es nicht. Ab zum TÜV und mit nem alten Männchen (selber Motorrad-Sammler, wie sich später herausstellte) gesprochen. Sein O-Ton: Schau mal, ob du ne Nummer an den Federbeinen findest und google mal danach. Wenn du dann irgendein offizielles Dokument findest, wo andere Motorräder aufgeführt sind, kommst du wieder. Gesagt, getan und wieder zu der Prüfstelle. Dieses Mal war ein anderer Prüfer da. Der wollte dann mir was vom Pferd äh Paragraphen erzählen. Der erste Prüfer hat mich dann aber gesehen und seinen Kollegen weggeschickt. Ergebnis: Er hat sich die anderen Modelle in den Papieren angeschaut und nur gemeint: Alles Modelle zwischen 500 und 800ccm - da passt deine Maschine auch rein und besonders schwer oder so ist sie auch nicht. Wenige Minuten später hatte ich die Abnahme. Mit dem anderen Prüfer wäre das nie was geworden.
Mein Tipp daher: Vorher mit dem, was man an Papieren findet zum TÜV und dort einfach fragen, ob das für ne Abnahme reicht. Wenn der Prüfer nickt, den Namen notieren und dann für die Abnahmen wieder zum gleichen.

Ein anderer Prüfer wollte mir schon mal die Plakette verwehren, weil mein Mopped noch ne Nationale Zulassung hatte und Teile der Beleuchtung (Stichwort Hängeohrblinker) erneuert wurden und dann "nur noch" EU-komform sind. Hab ihn dann nur gefragt, was er meint, wieso er das Bremslich geprüft hat (bei dem BJ nicht Pflicht) :)

Meik

Re: Passen diese Felgen

#14 Beitrag von Meik » 05.02.2016, 20:00

Shar hat geschrieben:Bin ich froh, daß ich immer Prüfer hatte und es auch solche noch gibt, die nicht nur Rechtswissen sondern auch Sachverstand haben. .top
Wer Sachverstand hat guckt sich das aber eben am Fahrzeug selber an und verlässt sich nicht auf irgendwelchen Papierkram. ;)

Was sind Hängeohrblinker? Ochsenaugen? (Lenkerendblinker)

Ach ja, sobald du Beleuchtung anbringst die nur EU-konform ist muss die ganze Beleuchtung EU-konform sein, d.h. z.B. Bremsleuchten ohne Baujahreinschränkung. Es geht nur ganze Beleuchtung wahlweise nach StVZO oder nach EG, nicht Blinker nach EG und Rest nach StVZO. Abgesehen davon dass alles was an Beleuchtung angebaut ist StVZO-konform funktionieren muss.

Felgen von einem anderen Modell haben eine Genehmigung, da war nur einer zu faul nachzugucken. Da muss man halt mal in der Genehmigung des Fahrzeuges gucken. Sag dem Prüfer mal er soll mal in seinen Räder-Reifenkatalog im SachVIP gucken, da findet er alles was er braucht. Zerstörungsprüfung gibt es nur wenn die Felge gar kein Gutachten hat, die ist aber geprüft. Mit Nachweis von Abmessungen, Tragfähigkeiten und allem was man braucht, nur halt nicht einfach im separaten Gutachten sondern mit dem Fahrzeug zusammen. Zerstörungsprüfung bei einer Serienfelge .irre

Immer dieses kundenunfreundliche abwimmeln, leider hat man bei Einzelabnahmen wenig Auswahl wo er hinfährt. Solche Kollegen liebe ich. :cry:

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Re: Passen diese Felgen

#15 Beitrag von Tim » 06.02.2016, 09:43

Meik hat geschrieben: Was sind Hängeohrblinker? Ochsenaugen? (Lenkerendblinker)
In den 80er Jahren (und 70er?) gab es recht große Blinker, die weit abstanden. Meist waren das große eckige. Mit der Zeit ist der Kunsstoff gealtert und unter dem Eigengewicht der Blinker hingen sie runter. Sowas tauscht man halt aus und zwar gegen was, was nach ein paar Jahren nicht wieder so aussieht.
Meik hat geschrieben: Ach ja, sobald du Beleuchtung anbringst die nur EU-konform ist muss die ganze Beleuchtung EU-konform sein, d.h. z.B. Bremsleuchten ohne Baujahreinschränkung. Es geht nur ganze Beleuchtung wahlweise nach StVZO oder nach EG, nicht Blinker nach EG und Rest nach StVZO. Abgesehen davon dass alles was an Beleuchtung angebaut ist StVZO-konform funktionieren muss.
Das ist mir schon klar. Im konkreten Fall ging es um den Abstand der Blinker. Nein, die waren nicht pervers eng angebracht, so dass man auf 1 Blinker hätte reduzieren können, sondern einfach irgendwo über der EG-Grenze aber unter der Grenze für nationale Zulassung. Die Rennleitung hatte das in keine Kontrolle auch nur angeschaut, die TÜVer davor auch nie. Und der schnappt sich nen Zolltock und misst nach. War auch noch am Ende der Prüfung, so frei nach dem Motto: "Irgendwas muss ich ja finden". Meine Lehre daraus: das nächste mal wird es eine andere Prüfstelle.

Was ich damit nur sagen wollte (um den Bogen zur Frage zu bekommen), vorher Unterlagen suchen und abklären, was geht und was nicht. Vor allem auch mal ne zweite oder dritte Prüfstation anfahren. Wenn die von vornherein mit dem Kopf schütteln, Finger weg. Man bekommt schon ne ganz gute EInschätzung vorab, aber eben keine Garantie.

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