Mängel nach Werksattaufenthalt - Beweislast?

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mic62
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Mängel nach Werksattaufenthalt - Beweislast?

#1 Beitrag von mic62 » 14.12.2017, 23:23

Hallo,
ich hatte heute meinen Auris TS Hybrid EZ 8.2015 in der bei Toyota Weller, Münster um das Navi Touch 2 with Go auf den neuesten Stand zu bringen.
Zusätzlich sollte geprüft werden warum der Außenspiegel auf der Beifahrerseite beim Abschließen nicht anklappt (wie auf der Fahrerseite) und der Vorbesitzer hatte eine eigene Freisprechanlage ausbauen lassen und dabei war vergessen worden das Mikro in der Abdeckung über dem Rückspiegel wieder anzuklipsen. Deshalb funktionierte die Spracheingabe nicht.

Das Auto habe ich vor knapp vier Wochen mit 115TKM zum Preis von 10.800€ erworben, vom Dekra durchchecken lassen und mit frischem TÜV bekommen. Eigentlich also ein sehr guter Preis, auch wenn das Auto im ersten Jahr als Taxi und danach erst privat gefahren wurde. Allerdings immer vom gleichen Fahrer. Vom Verkäufer habe ich einen wirklich gewissenhaften und seriösen Eindruck.

Das Naviupdate ist gemacht worden und mit dem neuen UI bin ich bis jetzt ganz zufrieden. Der Anklappmotor des Außenspiegels ist wohl defekt. Reparatur soll nur durch einen kompletten Tausch des Außenspiegels möglich sein und der Spiegel kostet 490€ zzgl. Einbau. Da die motorische Einstellung des Spiegels ansonsten funktioniert wäre es mir das Geld nicht wert. Da lasse ich den Spiegel lieber ausgeklappt.

Das Mikro ist vom Vorbesitzer wohl (irrtümlich) ganz entfernt worden, Ersatz ist ebenfalls nur durch die komplette Freisprechanlage möglich - Kostenpunkt hierfür 290€ ohne Einbau. Da dies den Angaben des Vorbesitzers widerspricht kann ich von ihm entweder das fehlende Mikro verlangen oder die Erstattung der Kosten für den Einbau einer neuen Freisprecheinrichtung durch die Werkstatt.

Nun aber mein eigentliches Problem:
Nachdem ich den Wagen abgeholt habe musste ich nach kurzer Fahrt feststellen, dass die Innenraumbeleuchtung (Leselampen in der Abdeckung hinter dem Rückspiegel und die Lampen hinter den Schminkspiegeln) nicht mehr funktionieren. Ebenfalls fuhr das Sonnenschutzrollo des Panoramadachs nach dem Betätigen des Schalters zurück, ließ sich aber durch den gegensätzlichen Schalter nicht mehr stoppen und geht nun auch nicht mehr zu. Der Schalter daneben mit einem Autosymbol mit offenen Türen (?) scheint ebenfalls funktionslos zu sein (ich finde den Schalter in der PDF-Datei des Bordbuchs nicht beschrieben).
Ich bin zurück in die Werkstatt und habe den Fehler reklamiert. Dort herrschte zunächst nur Schulterzucken und die Aussage man habe an den Komponenten gar nichts gemacht. Der Mechaniker der am Wagen gearbeitet hatte hat schließlich die Abdeckung hinter dem Rückspiegel nochmal abgenommen und mir gezeigt, dass dort nur ein Kabelstrang mittels Kombistecker mit der Abdeckung und den Schaltern verbunden ist. Was anderes als diesen Stecker zu lösen und wieder anzustecken habe er nicht gemacht. Schließlich hat er sich noch die Sicherungen angesehen, die waren aber alle o.k. Er meinte zum Schluss nur, dass der Kabelstrang evtl. einen "Wackler" habe. Da ich einen Arzttermin hatte bin ich zunächst wieder losgefahren und habe meinen Anruf wegen eines Termins zur Behebung des Fehlers angekündigt.

Meine Befürchtung ist nun, dass ich bei dem erneuten Termin für die Behebung des Fehlers bezahlen soll, denn die Reaktionen auf meine Reklamation waren allesamt recht lustlos und reserviert. Ich weiß aber natürlich 100%ig, dass alle Lichter und Schalter vorher funktioniert haben.
Wie ist in so einem Fall die Rechtslage? Wie soll ich beweisen, dass der Fehler nicht schon vorher bestanden hat? Für meine Situation erschwerend kommt noch hinzu, dass hinter der Abdeckung auch zwei ungenutzte Kabel mit Kombisteckern und einige mit Isolierband isolierte Kabel zu sehen waren. Diese seien lt. Mechaniker im Originalzustand des Wagens nicht vorhanden. Kann man mir daraus einen Strick drehen?

Ich hoffe auf einige fundierte Kommentare zur Rechtslage, aber auch auf Tipps zu den beschriebenen Fehlern. Ich war eigentlich der Meinung ein gutes Auto zu einem günstigen Preis erworben zu haben, was sich aber bei einem Rechtsstreit bzw. aufwendiger Fehlersuche und kostenpflichtiger Reparatur als Trugschluss erweisen könnte.

Meik

Re: Mängel nach Werksattaufenthalt - Beweislast?

#2 Beitrag von Meik » 16.12.2017, 10:47

Verkäufer = Werkstatt?

Stichwort Gewährleistung des Verkäufers? Welche Mängel waren genau bekannt beim Kauf?

Fehler klingen nach einen Problem mit der Verkabelung in der Dachbedieneinheit. Was letztlich die Beweisfrage schwierig macht. Da war irgendwer vorher dran für Freisprecheinrichtung Ein- und Ausbauen, jetzt die Werkstatt zur Fehlersuche. Das könnte mit Pech darauf hinauslaufen dass es jeder auf den anderen schiebt.

Bezüglich Stress mit Werkstatt: Vor Rechtsstreit helfen hier die KFZ-Innungen mit ihrer Schiedsstelle. Das ist zum einen kostenlos für den Kunden und der weitere Rechtsweg ist nicht verbaut falls man sich da nicht einig wird.

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Re: Mängel nach Werksattaufenthalt - Beweislast?

#3 Beitrag von Olav_888 » 16.12.2017, 11:54

Jungs, man kann mit der Werkstatt sprechen. Also mir ist ein gutes Verhältnis zur Werkstatt lieber als mal 20-30-50€. Irgendwann macht sich dies Investition bezahlt
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Re: Mängel nach Werksattaufenthalt - Beweislast?

#4 Beitrag von Webbster » 16.12.2017, 16:39

Zur Werkstatt sollte man schon ein gutes Verhältnis haben. Ich mein, wir alle sind Menschen. Es ist kein NUR Dies und NUR das.
EIn bissl reden, aushandeln, quatschen und so. Das schadet nicht und man kommt dann vielleicht auch auf einen grünen Nenner. :)

So hab ich es auch bei der Honda Werkstatt gehandhabt. PCX wie auch die CB650F - immer angerufen, ob die nicht was für die Maschinchen machen können. Oder einen guten Preis machen können. Ein bissl handeln.
Es soll nicht unnötig teurer werden aber auch nicht allzu billig. (gut. sorry. ist nicht grad super passend zum Thema gewesen.)

- Auf jeden Fall, alles genau dokumentieren, was war und das mit der Werkstatt mal abklären. Fragen, was kann der Händler da machen, was nicht.
Gewährleistung ist bei beweglichen Teilen innerhalb 6 Monate drinnen. Danach ist die Beweislast beim Kunden. (Außer die Gesetze haben sich wieder großartig geändert)

Kann die Werkstatt beweisen, dass alles beim Kauf funktioniert hat? Dokumentation vorhanden?
HSD-Auris-2-TS-Verbrauch Bj.2017 laut BC: 4,7 bis 4,9 L/100km (Aktueller Stand Feb.2024)
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Re: Mängel nach Werksattaufenthalt - Beweislast?

#5 Beitrag von mic62 » 16.12.2017, 19:33

Na klar, ich will mich ja auch nicht mit der Werkstatt anlegen. Ich finde nur, wenn das alles die letzten vier Wochen funktioniert hat und direkt nach dem Werkstattaufenthalt nicht mehr, dann kann es doch nicht an Einbau bzw. Ausbau der Freisprechanlage durch den Vorbesitzer liegen. Zumindest wäre, meiner laienhaften Meinung nach, der Zusammenhang dann eher unwahrscheinlich. Wenn die Reparatur 50€ kosten sollte, dann würde ich auch trotzdem keinen Aufstand machen, bzw. eventuell danach Fragen ob man sich den Betrag nicht teilen will.
Aber mir geistern Horrorgeschichten durch den Kopf, dass der Fehler stundenlang gesucht werden, bzw. der ganze Kabelbaum gewechselt werden muss und die Kosten hundert Euro und mehr betragen. Ich habe auch keine Erfahrungen mit dem Autohaus Weller und bin etwas enttäuscht von der ersten Reaktion auf die Reklamation, die sehr verhalten war.
Schauen wir mal, vielleicht löst sich das ganze Problem auch in Luft auf wenn der Fehler Anfang nächster Woche gesucht und hoffentlich kostenlos bzw. preiswert behoben wird.

Tim
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Re: Mängel nach Werksattaufenthalt - Beweislast?

#6 Beitrag von Tim » 17.12.2017, 08:47

Du hast das Fahrzeug privat gekauft, verstehe ich das richtig? Oder war das auch bei Toyota Weller in Münster?

Wenn es bei Toyota war, dann kann es dir egal sein, ob es vor deinem Werkstattauffenthalt war oder nicht. Denn dann wäre es entweder ein Fehler der Werkstatt oder es würde unter de gesetzliche Gewährleistung fallen.

Wenn es aber von privat gekauft wurde, wird es schwieriger - insbesondere dann, wenn der Vorbesitzer gebastelt hat.
Was steht denn im Kaufvertrag bzgl. Gewährleistung und Mängeln?
Meine Gedanken gehen gearde in Richtung verdeckter Mangel...

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Re: Mängel nach Werksattaufenthalt - Beweislast?

#7 Beitrag von mic62 » 18.12.2017, 01:17

Ja, das Fahrzeug wurde privat gekauft und nach neuem TÜV und Untersuchung durch DEKRA habe ich im Kaufvertrag bestätigt dass keine weiteren Mängel vorlagen (außer halt dem nicht angeschlossenem Mikro).

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Re: Mängel nach Werksattaufenthalt - Beweislast?

#8 Beitrag von Tim » 18.12.2017, 08:34

dann hast du 3 Möglichkeiten:
1. du beißt in den sauren Apfel und bleibst auf deinem Schaden sitzen.
2. du glaubst dem Verknäufer und legst dich mit der Werkstatt an.
3. du glaubst der Werkstatt und legst dich mit dem Verkäufer an.

So wie du das schilderst sehe ich kein wirklichen Grund, wieso die Werkstatt dort dranrumgefummelt haben sollte, weswegen ich eher auf ein Verbasteln durch den Verkäufer tippe. Er hätte auch etwas davon, Mängel zu verschweigen...
Ich würde daher auf den Verkäufer zugehen und ihm schildern, dass die Werkstatt das Mikro nicht anschließen kann und ihn auffordern das Mikro zu besorgen oder eben zu zahlen. Er hat ja dranrumgebastelt. Dann mal die Reaktion abwarten und ihm die anderen Mängel schildern und auch die Kabelenden mit Isolierband nennen, die dort nicht hingehören. Vielleicht sind ihm diese Dinge ja bekannt und er hatte das Auto deswegen auch schon in der Werkstatt. Wenn du Mitglied beim ADAC bist, kannst du dort auch mal anrufen. Ich meine, die bieten eine erste Rechtsberatung für Mitglieder an, auch wenn du keine Rechtschutz über den ADAC hast.

Aber mein Bauchgefühl bezieht sich hier nur auf deine Schilderungen, weswegen du das selbst beurteilen musst.

Hier noch etwas Rechtstheorie: https://anwaltonline.org/verkehrsrecht/ ... hluss.html

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Re: Mängel nach Werksattaufenthalt - Beweislast?

#9 Beitrag von Bert B. » 18.12.2017, 14:33

die Frage, die ich mir auch noch stelle: hat der Verkäufer WIRKLICH als Privatmensch verkaufen können, wenn er selber den Wagen vorher gewerblich genutzt hat? DAS könnte auch eine spannende juristische Betrachtung nach sich ziehen, wenn er nicht als Privater im FZ-Brief eingetragen wurde!
Grüße aus dem Münsterland, Berti

dem Auris HSD sein Durst :) : Bild Bild

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Re: Mängel nach Werksattaufenthalt - Beweislast?

#10 Beitrag von Tim » 18.12.2017, 21:28

dann könnte er die Gewährleistung nicht ausschließen und die Beweislast wäre in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer...

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Re: Mängel nach Werksattaufenthalt - Beweislast?

#11 Beitrag von Seicodad » 20.12.2017, 13:22

Leider wird In Deutschland mittlerweile gerne gestritten und prozessiert. Unsere Spitzenpolitiker machen es uns ja vor

Ich würde einfach nochmal die Steckverbinder vorne prüfen. Evtl. sitzt er nicht richtig oder wurde falsch aufgesteckt. Sicherung nochmal prüfen.
Viel kann da ja nicht kaputt sein.

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