Steinschlag in der Windschutzscheibe
Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
Würde ich auch reklamieren. Du kannst ja wohl ein mängelfreies Fahrzeug erwarten. Ebenso bei der Scheibentönung. Wenn Du die Einschlüsse gefunden hast, wirst Du sie immer wieder sofort sehen und dich ärgern. Sollte von dem Steinschlag ein Riss ausgehen, musst Du die Frontscheibe tauschen lassen und über deine Kaskoversicherung abrechnen. Und Du musst Deine Selbstbeteiligung selbst zahlen. Sind meist 150€...
Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
@crossbow:
3 cm vom Scheibenrand würde Dir niemand reparieren - weder der FTH noch Carglass noch sonstwer (der rechtens arbeitet). Weil der Mindestabstand vom Steinschlag zum Rand muss 10 cm betragen, damit es repariert werden kann. Austausch wäre also sowieso die einzige Möglichkeit gewesen, diesen Schaden zu beheben.
3 cm vom Scheibenrand würde Dir niemand reparieren - weder der FTH noch Carglass noch sonstwer (der rechtens arbeitet). Weil der Mindestabstand vom Steinschlag zum Rand muss 10 cm betragen, damit es repariert werden kann. Austausch wäre also sowieso die einzige Möglichkeit gewesen, diesen Schaden zu beheben.
- Shar
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Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
Servus.
Grüße ~Shar~
Rein interessehalber, hast du hierzu eine Quelle zu dem Gesetzt, welches dies vorschreiben soll?Dragon hat geschrieben:3 cm vom Scheibenrand würde Dir niemand reparieren - weder der FTH noch Carglass noch sonstwer (der rechtens arbeitet). Weil der Mindestabstand vom Steinschlag zum Rand muss 10 cm betragen,.
Grüße ~Shar~
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Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
wer sagt eigentlich dass man einen Steinschlag reparieren lassen muß ?
es war ja nicht im Sichtbereich ...wenn es sich nicht zum Riss weiter entwickelt hätte, hätte ich damit auch leben können, falls es niemand reparieren wollte.
Hab ´meinen Freundlichen gefragt ob ich noch mit dem Riss fahren darf .... Antwort : Sie dürfen so schnell sie wollen.
Andernfalls hätte er mich ja nicht mehr vom Werkstattgelände fahren lassen dürfen.
es war ja nicht im Sichtbereich ...wenn es sich nicht zum Riss weiter entwickelt hätte, hätte ich damit auch leben können, falls es niemand reparieren wollte.
Hab ´meinen Freundlichen gefragt ob ich noch mit dem Riss fahren darf .... Antwort : Sie dürfen so schnell sie wollen.
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Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
Ob der TÜV das bei der HU aber auch so sieht, wenn man da mit einem Riss in der Scheibe auftaucht möchte ich bezweifeln.
Die Plakette wirst du nicht kommentarlos bekommen können.
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- Shar
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Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
Servus.
Riss ist unzulässig.
Die Scheibe wird auch bei höherer Geschwindigkeit dir deswegen sehr wahrscheinlich nicht entgegen kommen aber lass mal bei einem Unfall den Beifahrerairbag aufgehen - die sind bei sehr vielen Fahrzeug so ausgelegt, daß sie sich an der Windschutzscheibe abstützen. Ist die Scheibe heil, ist das auch kein Problem.
Grüße ~Shar~
Riss ist unzulässig.
Die Scheibe wird auch bei höherer Geschwindigkeit dir deswegen sehr wahrscheinlich nicht entgegen kommen aber lass mal bei einem Unfall den Beifahrerairbag aufgehen - die sind bei sehr vielen Fahrzeug so ausgelegt, daß sie sich an der Windschutzscheibe abstützen. Ist die Scheibe heil, ist das auch kein Problem.
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Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
Man sollte auch nicht vergessen, dass bei einer polizeilichen Kontrolle im Extremfall ein Bußgeld in Höhe von 90 € und 3 Punkte in Flensburg(!) drohen. Eine gerissene Frontscheibe gehört grundsätzlich umgehend ausgetauscht!
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Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
Einspruch. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein Riss in der Scheibe solange zulässig ist, wie er nicht im Sichtbereich des Fahrers liegt. Ich muss es wissen weil mein alter Sunny mal nen ca 30cm langen Riss am unteren Rand der Windschutzscheibe hatte (beginnend knapp rechts vom Lenkrad und zog im 30° Winkel im Bogen nach rechts oben (aus Sicht des Fahrers)) und ich mich einmal mit nem Sitzzwerg von TÜV Prüfer rumstreiten musste ob der noch im Sichtbereich liegt oder nicht (bei ihm lag er im Sichtfeld, bei mir nicht).Shar hat geschrieben:Servus.
Riss ist unzulässig.
Die Scheibe wird auch bei höherer Geschwindigkeit dir deswegen sehr wahrscheinlich nicht entgegen kommen aber lass mal bei einem Unfall den Beifahrerairbag aufgehen - die sind bei sehr vielen Fahrzeug so ausgelegt, daß sie sich an der Windschutzscheibe abstützen. Ist die Scheibe heil, ist das auch kein Problem.
Grüße ~Shar~
Fazit: Bin 2x mit dem Riss durch den TÜV gekommen und der Riss wurde auch nicht bis zum endgültigen Verkauf behoben (da war er dann aber schon gesplittet, scheint in Afrika aber niemanden zu interessieren )
Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
Das ist jetzt nicht unbedingt eine Gesetzesgrundlage, sondern aus rein technischen Gründen:Shar hat geschrieben:Servus. Rein interessehalber, hast du hierzu eine Quelle zu dem Gesetzt, welches dies vorschreiben soll?
Grüße ~Shar~
a) Die Wahrscheinlichkeit, dass die Scheibe bei Reparatur reißt, ist umso größer, je näher dem Rand. Und zwar wegen des Druckes, bzw. des Unterdruckes bei der Reparatur. Außerdem wird die Stabilität der Scheibe umso mehr beeinflusst, umso näher der Schaden am Rand.
Übrigens... ich gehe jetzt immer von einer technisch ordentlichen Reparatur aus, und nicht die 5 EUR Hilfsmittel aus ebay.
No Go ..
Da sollten wir uns einig sein, dass wir von technisch anspruchsvoller Reparatur sprechen
So kommen wir zu ...
b) Wegen dem Werkzeug technisch kaum möglich. Carglass zum Beispiel benutzt dieses nette Unterdruckwerkzeug..
Junited benutzt dieses Werkzeug:
Die anderen auf dem Markt nutzen ähnliches, und auch so beim FTH (denn sind wir ehrlich, Austausch macht der FTH selbst, Glasreparatur ruft er einen Autoglaser seines Vertrauens). Nur die Autoglaskette namens Wintec wirbt damit, bis zum Scheibenrand zu reparieren. Das betrachte ich ... aus den o.g. Grunden etwas kritisch. Junited wiederum hält sich auch an die 10 cm.
Durch Dichtung, Leiste, whatever hast Du bei 3 cm zum Rand keine Ansatzmöglichkeit für eine ordentliche Reparatur wenn's mit Unterdruckwerkzeug ist.
Gesetzlich ist die Sache mit dem Schaden im Sichtbereich - die anderen Themen, so wie Abstand 10 cm zum Scheibenrand, oder auch maximale Steinschlaggröße ca. wie 2 EUR-Münze sind eher praktikable, technische Gründe.
Zuletzt geändert von HolgiHSK am 25.02.2014, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bilder entfernt wegen Copyright
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- Shar
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Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
Servus.
Riss in der Frontscheibe - egal wo - ist ein EM (Erheblicher Mangel).
@Dragon
Danke für deine ausführliche Erklärung.
Daß es im Rahmen der Reparatur zu einer Rissbildung in der Scheibe kommen kann und am Rand die Gefahr dafür größer ist, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.
Aber, wenn die Scheibe reißt, sind wir soweit wie vorher auch - die Scheibe wird halt erneuert.
Hat es jedoch funktioniert, sind wir einen Schritt weiter und die Scheibe bleibt drinnen - was für das Fahrzeug auch wesentlich besser ist, denn wird bei der Erneuerung gepfuscht oder falsch gearbeitet bzw. nicht aufgepasst (was schnell passiert), wird der Scheibenrahmen verletzt und die Folge davon merkst du dann erst mehrere Jahre später, wo es dann aber schon zu spät ist.
Zusätzlich spart sich der Kunde meistens noch Geld dabei.
"Viele" erzählen, innerhalb der 10cm ginge keine Reparatur. Nur bisher konnte das auch niemand wirklich technisch erklären bzw. begründen.
Und weil eine Reparatur meiner Erfahrung nach technisch auch nahe am Rand möglich ist und es, wie beschrieben, für das Fahrzeug auch besser ist, hatte ich selber auch schon solche Reparaturen im Randbereich durch geführt und bisher nie eine Reklamation bekommen.
Entsprechend würde ich nicht pauschal sagen, daß eine Reparatur nur jenseits der 10cm zum Rand hin möglich ist - gleichermaßen würde ich aber auch nicht sagen, daß es nicht möglich ist. Kommt immer auf die Gegebenheiten und den Schaden an.
Grüße ~Shar~
Nö. Definitiv nicht. Ich habe berufsbedingt den aktuellen gesetzlichen Mängelkatalog vorliegen (heute auch nochmal extra nachgeschaut).medi0815 hat geschrieben:Einspruch. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein Riss in der Scheibe solange zulässig ist, wie er nicht im Sichtbereich des Fahrers liegt.
Riss in der Frontscheibe - egal wo - ist ein EM (Erheblicher Mangel).
@Dragon
Danke für deine ausführliche Erklärung.
Nachdem ich selber schon mit - gemäß deiner Vorgabe - anständigem Werkzeug (Unterdruck) Scheiben in der Vergangenheit reparierte, kann ich dir sagen, daß du das Werkzeug auch ziemlich nahe am Rand der Scheibe angebracht bekommst und dort auch einen Steinschlag reparieren kannst.Wegen dem Werkzeug technisch kaum möglich.
Daß es im Rahmen der Reparatur zu einer Rissbildung in der Scheibe kommen kann und am Rand die Gefahr dafür größer ist, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.
Aber, wenn die Scheibe reißt, sind wir soweit wie vorher auch - die Scheibe wird halt erneuert.
Hat es jedoch funktioniert, sind wir einen Schritt weiter und die Scheibe bleibt drinnen - was für das Fahrzeug auch wesentlich besser ist, denn wird bei der Erneuerung gepfuscht oder falsch gearbeitet bzw. nicht aufgepasst (was schnell passiert), wird der Scheibenrahmen verletzt und die Folge davon merkst du dann erst mehrere Jahre später, wo es dann aber schon zu spät ist.
Zusätzlich spart sich der Kunde meistens noch Geld dabei.
"Viele" erzählen, innerhalb der 10cm ginge keine Reparatur. Nur bisher konnte das auch niemand wirklich technisch erklären bzw. begründen.
Und weil eine Reparatur meiner Erfahrung nach technisch auch nahe am Rand möglich ist und es, wie beschrieben, für das Fahrzeug auch besser ist, hatte ich selber auch schon solche Reparaturen im Randbereich durch geführt und bisher nie eine Reklamation bekommen.
Entsprechend würde ich nicht pauschal sagen, daß eine Reparatur nur jenseits der 10cm zum Rand hin möglich ist - gleichermaßen würde ich aber auch nicht sagen, daß es nicht möglich ist. Kommt immer auf die Gegebenheiten und den Schaden an.
Grüße ~Shar~
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Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
Dann hat sich entweder die Gesetzeslage geändert oder du musst mir erklären warum ich 2x damit durch den TÜV gekommen bin, trotz dessen, dass der Prüfer - der jedes mal ein anderer war - den Riss bemerkt hat. .denken Und nen TÜV Freifahrtschein gabs nicht da ich bei der ersten Rissvorstellung wegen der nicht funktionstüchtigen Hube 2x antreten durfte.Shar hat geschrieben:Servus. Nö. Definitiv nicht. Ich habe berufsbedingt den aktuellen gesetzlichen Mängelkatalog vorliegen (heute auch nochmal extra nachgeschaut).
Riss in der Frontscheibe - egal wo - ist ein EM (Erheblicher Mangel).
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Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
Servus.
Den Hintergrund kann ich dir nicht sagen. Den werden dir nur die beiden betroffenen Prüfer beantworten können.
Was ich dir aber sagen kann ist, daß sich die Rechtslage vor ungefähr zwei Jahren (irgendwann um 2012) drastisch geändert bzw. verschärft hat. So sind damals sehr viele der sog. "geringen Mängel" raus gefallen und wurden teilweise in EM umgewandelt.
Vor der Änderung gab es ca. 2500 geringe Mängel. Nun sind es nur noch ca. 400.
Grüße ~Shar~
Den Hintergrund kann ich dir nicht sagen. Den werden dir nur die beiden betroffenen Prüfer beantworten können.
Was ich dir aber sagen kann ist, daß sich die Rechtslage vor ungefähr zwei Jahren (irgendwann um 2012) drastisch geändert bzw. verschärft hat. So sind damals sehr viele der sog. "geringen Mängel" raus gefallen und wurden teilweise in EM umgewandelt.
Vor der Änderung gab es ca. 2500 geringe Mängel. Nun sind es nur noch ca. 400.
Grüße ~Shar~
Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
Diese Diskussion ist recht interessant, um so mehr, dass auch meine Frontscheibe einen kleinen Riss hat (außer Sichtbereich). Ich habe mir darüber keine Gedanken gemacht, aber wenn ich eure Beiträge so lese bin ich mir nicht mehr sicher was ich machen soll. Ein Handwerker bei mir vor Ort (auf den kann man sich grundsätzlich immer verlassen - http://schluesselnotdienste-duesseldorf.de/) hat mich beruhigt indem er mir sagte, dass diser Riss total ungefährlich ist, und dass man den einfach im Auge behalten muss. Falls der Riss größer wird muss man die Scheibe austauschen. Ich habe mich damit aber nicht beschäftigt.
Das was Crossbow geschrieben hat
MfG Lisa
Das was Crossbow geschrieben hat
ist für mich gar nicht nachvollziehber .denken Wenn man Teilkasko hat zahlt man doch nur Selbstbeteiligung... Oder irre ich mich da?crossbow hat geschrieben:Heute mein Schätzchen vom Freundlichen geholt - mit neuer Scheibe. Super schneller Service zu einem stolzen Preis: 750,61 Euro.
MfG Lisa
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Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
wenn deine Frontscheibe so alt wie dein Auris ist (19 Jahre) dann macht bei dem Steinschlag bestimmt eine neue Scheibe Sinn oder ist sie noch keine Kraterlandschaft?
Gruß technikus
Gruß technikus
- Shar
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Re: Steinschlag in der Windschutzscheibe
Servus.
Ohne mal Bilder zu dem Schaden gesehen zu haben, kann man keine Aussage darüber treffen, ob die Scheibe ausgetauscht gehört oder nicht.
Und ja, wenn der Glasschaden über Teilkasko geltend gemacht wird, fällt nur der Selbstbehalt/Selbstbeteiligung an.
Bei einer Reparatur der Scheibe verlangen viele nicht einmal den Selbstbehalt.
Grüße ~Shar~
Ohne mal Bilder zu dem Schaden gesehen zu haben, kann man keine Aussage darüber treffen, ob die Scheibe ausgetauscht gehört oder nicht.
Und ja, wenn der Glasschaden über Teilkasko geltend gemacht wird, fällt nur der Selbstbehalt/Selbstbeteiligung an.
Bei einer Reparatur der Scheibe verlangen viele nicht einmal den Selbstbehalt.
Grüße ~Shar~