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Beitrag
von Shar » 12.06.2017, 21:40
Servus.
Theoretisch sollte es keine Probleme geben, wobei das eben letztendlich eingetragen werden muss, da die Felgen-ABE sich ausschließlich auf ein Fahrzeug mit Serien-Fahrwerk bezieht. Dann wird sich zeigen, ob es in Verbindung mit der Tieferlegung doch noch ein Problem ergibt.
Wichtig wäre auf jeden Fall noch, daß die ABE für die Felgen nur bei Fahrzeugen mit Mehrlenkerachse (Einzelradaufhängung) an der Hinterachse gilt.
Grüße ~Shar~
power is nothing without control!
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Auris 1:
