Es geht um eine vom Werk verbaute LM-Felge.
Wenn also im Auris 1, der mit dieser Felge vom Werk aus ausgeliefert wird, die Achslast gleich oder höher ist, als jene Achslast des Fahrzeugs, auf dem diese Felge montiert werden soll, dann reicht in jedem Fall die Festigkeit der Felge aus. Für den Nachweist bedarf es dann keiner ABE oder (Festigkeits-)Gutachten.
So ist es gerade bei Serienfelgen am einfachsten und mit dieser Methode habe ich schon ein paar mal Felgen eintragen lassen.hon100 hat geschrieben:Da beide Traglasten Auris I und Auris II identisch sind ...
Das kann man auch gut weiter treiben.
Ich hatte mir einmal Felgen eintragen lassen, für die es für mein Fahrzeug kein Gutachten gab, zumal diese Felgen auch eine nicht passende ET hatten.
Ich habe mir ein Vergleichsgutachten (zu meinem Fz., selber Durchmesser und Breite) organisiert und mittels Distanzscheiben die ET an die Maße im Vergleichsgutachten angepasst. In Verbindung mit dem Gutachten zu den Wunschfelgen (bzgl. Festigkeit) dann die Felgen eintragen lassen. Wenn der Prüfer Sachverstand hat und Willens ist, kann er das Ganze auch ohne weiteres Nachvollziehen und die Abnahme ruhigen Gewissens durchführen.
Grüße ~Shar~