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Re: Funkfernbedienung öffnen zum Batterie wechseln

Verfasst: 23.03.2017, 16:10
von iMacAlex
Bitte keine Diskusionen über Anzahl der Seiten im Handbuch :!:

Je nach Baujahr, Ausstattung dazu gekommen/weg genommen, Motoren usw. fallen diese immer unterschiedlich aus. :wink: Deshalb bring es auch nichts wenn der eine schreibt, schau auf Seite XXX, weils dann beim anderen auf einer völlig anderen Seite steht :wink:

Re: Funkfernbedienung öffnen zum Batterie wechseln

Verfasst: 23.03.2017, 21:28
von Shar
Servus.
Wasserberger hat geschrieben:Führerschein u. Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein genannt) - mehr braucht man nicht mitzuführen, auch keine Prüfberichte zur HU/AU (es sei denn, du hast Teile verbaut, die eine ABE besitzen - dann natürlich noch diese Belege).
Wie schon geschrieben, du hast auch den HU/AU-Bericht dabei zu haben und auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen. Die Plakette am Kennzeichen reicht schon lange nicht mehr.
Und der HU/AU-Bericht wenig bis nichts mit irgendwelchem eintragungspflichtigem Zubehör zu tun, denn diese Unterlagen hat man ebenfalls dabei zu haben, außer sie sind in der Zil.Besch.Teil1 eingetragen.


Grüße ~Shar~

Re: Funkfernbedienung öffnen zum Batterie wechseln

Verfasst: 31.03.2017, 09:25
von Axel_M
Shar hat geschrieben:...auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen.
Moin.

Fahre jetzt schon fast 40 Jahre Auto, aber so ein Verlangen hat noch kein Polizist gehabt.

Axel

Re: Funkfernbedienung öffnen zum Batterie wechseln

Verfasst: 31.03.2017, 09:35
von iMacAlex
Geht mir genau so und es besteht keine mitführpflicht sondern nur eine aufbewahrungspflicht von zwei Jahren, also bis zur nächsten Hauptuntersuchung :wink:

Außer auf der Plakette steht es schließlich auch im Fahrzeugschein bzw. Sind Stempel drin :wink:


Außerdem gehts hier um das wechseln der Batterie im Fahrzeugschlüssel :!:

Re: Funkfernbedienung öffnen zum Batterie wechseln

Verfasst: 05.04.2017, 11:20
von Aiden
iMacAlex hat geschrieben:Außerdem gehts hier um das wechseln der Batterie im Fahrzeugschlüssel :!:
Schon ab Seite 2 nicht mehr :mrgreen:

Abschließend noch von mir: Da es keinerlei Bußgeld für das Nichtmitführen der HU/AU-Berichte gibt ist es für mich eher eine Empfehlung als eine Pflicht. Es ist aber durchaus richtig, dass Polizei und Zulassungsbehörde Einsicht in die Dokumente verlangen können.