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Re: Funkfernbedienung öffnen zum Batterie wechseln
Verfasst: 23.03.2017, 16:10
von iMacAlex
Bitte keine Diskusionen über Anzahl der Seiten im Handbuch
Je nach Baujahr, Ausstattung dazu gekommen/weg genommen, Motoren usw. fallen diese immer unterschiedlich aus.
Deshalb bring es auch nichts wenn der eine schreibt, schau auf Seite XXX, weils dann beim anderen auf einer völlig anderen Seite steht
Re: Funkfernbedienung öffnen zum Batterie wechseln
Verfasst: 23.03.2017, 21:28
von Shar
Servus.
Wasserberger hat geschrieben:Führerschein u. Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein genannt) - mehr braucht man nicht mitzuführen, auch keine Prüfberichte zur HU/AU (es sei denn, du hast Teile verbaut, die eine ABE besitzen - dann natürlich noch diese Belege).
Wie schon geschrieben, du hast auch den HU/AU-Bericht dabei zu haben und auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen. Die Plakette am Kennzeichen reicht schon lange nicht mehr.
Und der HU/AU-Bericht wenig bis nichts mit irgendwelchem eintragungspflichtigem Zubehör zu tun, denn diese Unterlagen hat man ebenfalls dabei zu haben, außer sie sind in der Zil.Besch.Teil1 eingetragen.
Grüße ~Shar~
Re: Funkfernbedienung öffnen zum Batterie wechseln
Verfasst: 31.03.2017, 09:25
von Axel_M
Shar hat geschrieben:...auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen.
Moin.
Fahre jetzt schon fast 40 Jahre Auto, aber so ein Verlangen hat noch kein Polizist gehabt.
Axel
Re: Funkfernbedienung öffnen zum Batterie wechseln
Verfasst: 31.03.2017, 09:35
von iMacAlex
Geht mir genau so und es besteht keine mitführpflicht sondern nur eine aufbewahrungspflicht von zwei Jahren, also bis zur nächsten Hauptuntersuchung
Außer auf der Plakette steht es schließlich auch im Fahrzeugschein bzw. Sind Stempel drin
Außerdem gehts hier um das wechseln der Batterie im Fahrzeugschlüssel
Re: Funkfernbedienung öffnen zum Batterie wechseln
Verfasst: 05.04.2017, 11:20
von Aiden
iMacAlex hat geschrieben:Außerdem gehts hier um das wechseln der Batterie im Fahrzeugschlüssel
Schon ab Seite 2 nicht mehr
Abschließend noch von mir: Da es keinerlei Bußgeld für das Nichtmitführen der HU/AU-Berichte gibt ist es für mich eher eine Empfehlung als eine Pflicht. Es ist aber durchaus richtig, dass Polizei und Zulassungsbehörde Einsicht in die Dokumente verlangen können.