Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
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Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
Hallo,
gestern den Auris in Besitz genommen und festgestellt, dass die Sommerreifen (215/45 17) nicht die gleiche größe haben wie die Winterreifen 205/55 16(Felgengröße grade nicht sicher, schaue ich nochmal nach und korrigiere dies ggfs).
Im Fahrzeugschein und der EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht nur erstere. Wo kann ich nachlesen, was legal und hinreichend sicher ist?
Vielen Dank!
gestern den Auris in Besitz genommen und festgestellt, dass die Sommerreifen (215/45 17) nicht die gleiche größe haben wie die Winterreifen 205/55 16(Felgengröße grade nicht sicher, schaue ich nochmal nach und korrigiere dies ggfs).
Im Fahrzeugschein und der EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht nur erstere. Wo kann ich nachlesen, was legal und hinreichend sicher ist?
Vielen Dank!
- Shar
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Re: Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
Servus.
Ist nicht unüblich, daß der Winterradsatz kleiner Dimensioniert ist, als der für den Sommer.
Zu den Winterfelgen solltest du eine ABE bekommen haben.
Des Weiteren musst du das COC-Papier zu dem Wagen bekommen haben, wo ggf. auch noch weitere Reifengrößen aufgelistet sind, wobei das nicht von der ABE für die Felgen entbindet, denn die Felgen im Zubehörkatalog sind meist "nur ganz normale" Zubehörfelgen von Drittanbietern.
Grüße ~Shar~
Ist nicht unüblich, daß der Winterradsatz kleiner Dimensioniert ist, als der für den Sommer.
Zu den Winterfelgen solltest du eine ABE bekommen haben.
Des Weiteren musst du das COC-Papier zu dem Wagen bekommen haben, wo ggf. auch noch weitere Reifengrößen aufgelistet sind, wobei das nicht von der ABE für die Felgen entbindet, denn die Felgen im Zubehörkatalog sind meist "nur ganz normale" Zubehörfelgen von Drittanbietern.
Grüße ~Shar~
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Re: Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
Wobei das den Ursprung in "für die paar Wintermonate spar ich mir teure Alus mit breiten Schlappen" und der urban legend dass schmale Reifen im Schnee besser sind, hat. Aber sowas wird noch Generationen rumspuken .Shar hat geschrieben:Ist nicht unüblich, daß der Winterradsatz kleiner Dimensioniert ist, als der für den Sommer.
Heutzutage ist nur mehr der Grund dass bei der Maximalbreite keine Schneeketten in den Radkasten passen verständlich, - für den wers braucht.
Toyota ist leider sehr sparsam mit der Eintragung von Dimensionen, dabei gibst den Hybrid ab Werk je nach Ausstattung von 15" (Stahl) - 17" (Alu) .
Je nach Land sind dann mehr oder weniger viel Aufwand nötig um eine andere als die eine ursprünglich eingetragene Dimension zu verwenden.
Ich hab als Serienbereifung 225/45 R17 (nur die eingetragen) und die Aluwinterräder vom Verso mit 205/55 R16 weiterverwendet. Mit genau der Dimension wurde der VFL Hybrid in A mit mittlerer Ausstattung ausgeliefert.
Wie gesagt, Toyota ist nur kundenunfreundlich sparsam in der Eintragung, muss man alles selber nachholen.
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Re: Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
Hi,
selbst im COC (=EG-Übereinstimmungsbescheinigung) ist nur 215/45R17 87w 17x7j eingetragen. Ist nicht schlimm, habe ja noch 5 Monate, um für neue Räder und Reifen zu sparen.
Ich frage mich nun, ob 17x7j schon alle Infos zum Bestellen von Felgen beeinhaltet? Lochkreis, Lochabstand, ET 49 oder ET 50 etc. werden damit schon erfasst?
Danke!
selbst im COC (=EG-Übereinstimmungsbescheinigung) ist nur 215/45R17 87w 17x7j eingetragen. Ist nicht schlimm, habe ja noch 5 Monate, um für neue Räder und Reifen zu sparen.
Ich frage mich nun, ob 17x7j schon alle Infos zum Bestellen von Felgen beeinhaltet? Lochkreis, Lochabstand, ET 49 oder ET 50 etc. werden damit schon erfasst?
Danke!
- Olav_888
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Re: Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
Die Eintragung beim TÜV sollte preiswerter seinmonkie2112 hat geschrieben: Ist nicht schlimm, habe ja noch 5 Monate, um für neue Räder und Reifen zu sparen.
Der Clown ist die wichtigste Mahlzeit am Tage!
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Re: Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
Nein, Lochkreisdaten findest Du z.B. hier:monkie2112 hat geschrieben:Ich frage mich nun, ob 17x7j schon alle Infos zum Bestellen von Felgen beeinhaltet? Lochkreis, Lochabstand, ET 49 oder ET 50 etc. werden damit schon erfasst?
https://www.lochkreisdaten.de/auto/Toyo ... -%202012)/
ET (Einpresstiefe) kannst Du nehmen, wie Du es haben willst bzw. Gutachten/ABE der Felgen das erlaubt. Bei niedrigerer ET stehen die Räder weiter außen, was m.M.n. schöner aussieht, bei größerer ET stehen die Räder weiter innen. Es gibt im Netz ET-Rechner, von denen Du Dir ausrechnen lassen kannst, wie groß die Veränderung bei geänderter ET und/oder Felgenbreite ausfällt - z.B. hier: http://www.alufelgenland.de/store/ET-Rechner:_:16.html
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Re: Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
Vielen Dank!
So ein komplizierter Mist...
Werde die jetzigen Winterpneus günstig verkaufen und dann später tatsächlich neu kaufen.
Grüße
So ein komplizierter Mist...
Werde die jetzigen Winterpneus günstig verkaufen und dann später tatsächlich neu kaufen.
Grüße
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Re: Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
So kompliziert ist das nicht. Gib in den einschlägigen Internetshops einfach den Auris I ein, such Dir Felgen aus, die Dir optisch und preislich gefallen, prüfe das Gutachten oder die ABE dahingehend, ob der Auris I wirklich drinsteht und die gewünschte Reifengröße gefahren werden darf - fertig ist die Geschichte. Die meisten Felgen gibt es eh nur mit einer ET. Die ET-Optimierung ist was für Leute, die wirklich Wert drauf legen. Lässt sich bei Bedarf auch mit Spurverbreiterungen anpassen.
Gegebenenfalls brauchst Du bei neuen Felgen neue, passende Radmuttern.
Gegebenenfalls brauchst Du bei neuen Felgen neue, passende Radmuttern.
- Shar
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Re: Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
Servus.
Warum Neue kaufen? Warum nicht erst prüfen, ob die Felgen für deinen Wagen zulässig sind und ob du sie überhaupt eintragen lassen musst (was mit ABE ca. 40-60€ kostet)?
Wenn die Winterräder bei dir daheim sind, dann schreib dir folgende Daten auf, die du auf der Felge findest:
Alles hier schreiben und man kann dir mit der ABE, der Prüfung auf Zulässigkeit und ob eine Eintragung erforderlich ist oder nicht helfen.
Grüße ~Shar~
Warum Neue kaufen? Warum nicht erst prüfen, ob die Felgen für deinen Wagen zulässig sind und ob du sie überhaupt eintragen lassen musst (was mit ABE ca. 40-60€ kostet)?
Wenn die Winterräder bei dir daheim sind, dann schreib dir folgende Daten auf, die du auf der Felge findest:
- Hersteller
- KBA-Nummer (ganz wichtig)
- ET
- Felgenbreite und -durchmesser
Alles hier schreiben und man kann dir mit der ABE, der Prüfung auf Zulässigkeit und ob eine Eintragung erforderlich ist oder nicht helfen.
Grüße ~Shar~
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Re: Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
- Hersteller wahrscheinlich "HL", sieht nach einem "Firmenlogo" aus
- vermutlich KBA Nummer: 4160099 (KBA, steht nicht bei)
- ET 45
- 142 6 1/2 J x 16 H2 1 Dot J
- Reifen 205/55R16
Vielen Dank!
ps.: Habe auch den vermittelnden Autohändler angeschrieben und die Daten durchgegeben, er fragte auch danach.
- vermutlich KBA Nummer: 4160099 (KBA, steht nicht bei)
- ET 45
- 142 6 1/2 J x 16 H2 1 Dot J
- Reifen 205/55R16
Vielen Dank!
ps.: Habe auch den vermittelnden Autohändler angeschrieben und die Daten durchgegeben, er fragte auch danach.
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- nightsta1k3r
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Re: Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
Aber auf die Lenkgeometrie bzw, das Fahrverhalten gefährliche Auswirkungen hat!sloth hat geschrieben:Bei niedrigerer ET stehen die Räder weiter außen, was m.M.n. schöner aussieht
Nicht alles was eingetragen wird, ist auch gut.
Stichwort für Lesestoff: Lenkrollradius
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Re: Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
Servus.
Die Reifengröße kann auf dem Auris gefahren werden, ob in Kombination mit der Felge weiß ich leider nicht, denn bei den Daten / Stahlfelgen muss ich leider passen.
Grüße ~Shar~
Die Reifengröße kann auf dem Auris gefahren werden, ob in Kombination mit der Felge weiß ich leider nicht, denn bei den Daten / Stahlfelgen muss ich leider passen.
Grüße ~Shar~
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Re: Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
Diese Info habe ich auch vom Händler. Ob mir aber ein Ausdruck dieses Posts bei einer Verkehrskontrolle ausreicht? Hat die Polizei Mobil und online Zugriff auf Tüv-Datenbanken, wo das hinterlegt ist? Wie siehts im EU-Ausland aus? Danke.Die Reifengröße kann auf dem Auris gefahren werden
Antwort von Toyota (via Facebook)
Ich fahre morgen früh mal zum GTÜ und Toyota.Hallo XXX,
in der EG-Übereinstimmungserklärung sind alle Räder- und Reifenkombinationen eingetragen, die ab Werk freigegeben sind.
Alle anderen Felgen/Reifen/Räder benötigen eine ABE oder ein Gutachten. Unsere örtlichen Toyota Vertragshändler verfügen über eine Datenbank und können Dir - bei Bedarf und falls vorhanden - die benötigten Unterlagen aushändigen.
Viele Grüße aus Köln
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Re: Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
Bei mir sind im Zulassungschein (heißt bei euch in Deutschland anders) gleich von vornherein zwei Größen eingetragen gewesen. So fahre ich 225er im Sommer und 205er im Winter und da ja der HSD mit 195ern daher kommt, müssten auch diese passen.
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Re: Reifen- und Felgengröße unterschiedlich bei Sommer- und Winterrädern
Toyota hat einen Tüvmenschen befragt und mir ein PDF gemailt. Ich lade es hier mal hoch. Die Reihenfolge ist von unten nach oben lesend
Ich lese da, dass ich zum Tüv muss, eine Bescheinigung holen und beides dann mit mir zu führen habe.
Ich lese da, dass ich zum Tüv muss, eine Bescheinigung holen und beides dann mit mir zu führen habe.
0. Allgemeines
Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachverständigen/ Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der beschriebenen Umrüstung schriftlich bestätigt hat.
Die o.g. Bestätigung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die Pflichten nach § 13 FZV (Mitteilungspflicht) bleiben hiervon unberührt.
Mit der Beigabe dieses Teilegutachtens zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.