Rechtliche Frage
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bogoli
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Rechtliche Frage
Hallo @ all
Ich habe vor mir demnächst (so ca. ein Monat) einen Auris zu kaufen.
Ich will dann beim Neukauf meinen Gebrauchten zurückgeben.
Da das Auto jedoch "kleine" Mängel hat (Teilweise vielleicht nicht auf den ersten Blick zu erkennen) würde mich interessieren wie das aussieht was das Rechtliche an geht.
Wenn der Händler mein Auto Schätzt und dieser Betrag wird vom Kaufpreis meines Neuwagens abgezogen, kann der Händler im Nachhinein sagen das er bei genauerem Hinsehen ein paar weiter Mängel fest gestellt hat und somit Geld zurück fordern? Oder gar das Auto doch nicht annehmen?
Soweit ich heraus gefunden habe kann der Händler das nicht da er ja der Fachmann ist und somit ist der Ankauf meines Gebrauchten sein eigenes Risiko!?
Stimmt das?
Muss ich dann eigentlich 2 Verträge unterschreiben? Also einen für den Neukauf und einen für den Wagen den ich zurück gebe?
Wenn ja worauf muss ich achten?
Ich hoffe das ihr mir da weiter helfen könnt.
Vielen Dank im Voraus
Ich habe vor mir demnächst (so ca. ein Monat) einen Auris zu kaufen.
Ich will dann beim Neukauf meinen Gebrauchten zurückgeben.
Da das Auto jedoch "kleine" Mängel hat (Teilweise vielleicht nicht auf den ersten Blick zu erkennen) würde mich interessieren wie das aussieht was das Rechtliche an geht.
Wenn der Händler mein Auto Schätzt und dieser Betrag wird vom Kaufpreis meines Neuwagens abgezogen, kann der Händler im Nachhinein sagen das er bei genauerem Hinsehen ein paar weiter Mängel fest gestellt hat und somit Geld zurück fordern? Oder gar das Auto doch nicht annehmen?
Soweit ich heraus gefunden habe kann der Händler das nicht da er ja der Fachmann ist und somit ist der Ankauf meines Gebrauchten sein eigenes Risiko!?
Stimmt das?
Muss ich dann eigentlich 2 Verträge unterschreiben? Also einen für den Neukauf und einen für den Wagen den ich zurück gebe?
Wenn ja worauf muss ich achten?
Ich hoffe das ihr mir da weiter helfen könnt.
Vielen Dank im Voraus
- Trexko
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also: mein händler hat sich, während ich mit nem auris ne probefahrt unternommen habe, meinen alten wagen angeschaut und ein angebot unterbreitet. dieses angebot galt als verbindlich, solange keine NEUEN mängel am fahrzeug auftauchten.
das angebot für meinen alten wurde unter sondervereinbarungen in die bestellung vom auris schreiben. nach der regel gekauft wie gesehen...
ich musste dann 2 verträge unterschreiben, einen verkaufvertrag für´s altfahrzeug und einen kaufvertrag für´s neue.
auf jeden fall müssen die angaben zum altfahrzeug (was unfall etc betrifft) stimmen...
so weit meine erfahrungen.
wie das rechtlich 100% ist kann ich aber nicht sagen...
das angebot für meinen alten wurde unter sondervereinbarungen in die bestellung vom auris schreiben. nach der regel gekauft wie gesehen...
ich musste dann 2 verträge unterschreiben, einen verkaufvertrag für´s altfahrzeug und einen kaufvertrag für´s neue.
auf jeden fall müssen die angaben zum altfahrzeug (was unfall etc betrifft) stimmen...
so weit meine erfahrungen.
wie das rechtlich 100% ist kann ich aber nicht sagen...
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Chris1981
Habe letztens meinen alten Tigra in Zahlung gegeben, während ich mit dem Auris eine Probefahrt gemacht habe, wurde der Wagen geprüft und mir danach ein Abgebot unterbreitet.
Irgendwelche Einschräkungen wie "bei neuen Mängeln wird der Zeitwert herabgesetzt" oder ähnliches standen nicht im Vertrag und sind somit auch kein Vertragsbestandteil.
Hier gilt also sozusagen "gekauft wie gesehen", da du als Privatperson nicht verpflichtet bist, Garantie oder Gewährleistung zu geben.
Ausnahme wäre es, wenn im Vertrag des Händlers drinstehen würde, das man sich eine Nachbelastung vorbehalten würde (dann würde ich mur aber einen anderen Händler suchen, denn so etwas ist eher unüblich).
Irgendwelche Einschräkungen wie "bei neuen Mängeln wird der Zeitwert herabgesetzt" oder ähnliches standen nicht im Vertrag und sind somit auch kein Vertragsbestandteil.
Hier gilt also sozusagen "gekauft wie gesehen", da du als Privatperson nicht verpflichtet bist, Garantie oder Gewährleistung zu geben.
Ausnahme wäre es, wenn im Vertrag des Händlers drinstehen würde, das man sich eine Nachbelastung vorbehalten würde (dann würde ich mur aber einen anderen Händler suchen, denn so etwas ist eher unüblich).
- Crizz
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Hallo,
ich würde mir über Mängel, die ich nicht kenne, keine Gedanken machen als Privatperson.
Schließlich wird der Wagen ja von Fachpersonal geprüft, die von der Materie deutlich mehr Ahnung haben sollten.
Anders sieht es aus bei Unfallschäden und anderen bekannten Mängeln, da würde ich mit offenen Karten spielen.
Grüße
Christian
ich würde mir über Mängel, die ich nicht kenne, keine Gedanken machen als Privatperson.
Schließlich wird der Wagen ja von Fachpersonal geprüft, die von der Materie deutlich mehr Ahnung haben sollten.
Anders sieht es aus bei Unfallschäden und anderen bekannten Mängeln, da würde ich mit offenen Karten spielen.
Grüße
Christian
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bogoli
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@ paD
Ist mir schon klar. Um bindende Rechtsauskünfte würde ich hier auch nicht Fragen.
Wenn bei einem Parkschaden die Reparatur durch eine Fachwerkstätte durchgeführt wurde brauche ich das auch nicht großartig an zu geben (denke ich)
Vor allem weil heute die Werkstätten schon alle Lackdichtemessgeräte besitzen und somit ein leichtes ist, fest zu stellen ob das Auto noch Original Lackiert ist oder etwas neu Lackiert wurde. Insofern sind sie "selber Schuld" wenn sie es nicht kontrollieren.
Des weiteren sind die Gewinnspannen zw. EIn- und Verkaufspreis bei den Gebrauchten sowieso enorm!! Da sind mögliche Nachbesserungen doch einkalkuliert oder irre ich da??
Ist mir schon klar. Um bindende Rechtsauskünfte würde ich hier auch nicht Fragen.
Wenn bei einem Parkschaden die Reparatur durch eine Fachwerkstätte durchgeführt wurde brauche ich das auch nicht großartig an zu geben (denke ich)
Vor allem weil heute die Werkstätten schon alle Lackdichtemessgeräte besitzen und somit ein leichtes ist, fest zu stellen ob das Auto noch Original Lackiert ist oder etwas neu Lackiert wurde. Insofern sind sie "selber Schuld" wenn sie es nicht kontrollieren.
Des weiteren sind die Gewinnspannen zw. EIn- und Verkaufspreis bei den Gebrauchten sowieso enorm!! Da sind mögliche Nachbesserungen doch einkalkuliert oder irre ich da??
die werden schon fragen ob was dran ist und wenn man da nicht die wahrheit sagt denke ich kommen sie auf dich zurück. Falschaussagen heben den Vertag auf. Ansonsten bis du nicht vom fach und sie können ja auch sagen das irgendetwas am auto dran ist und den preis senken - wie willst du das prüfen?
Ich würde mir da keinen Kopf machen du musst dein auto ja nicht an den händler verkaufen, er soll dir ein angebot machen und gut ist.
Mfg
Ich würde mir da keinen Kopf machen du musst dein auto ja nicht an den händler verkaufen, er soll dir ein angebot machen und gut ist.
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2.0 D4D| TTE Tieferlegung | TTE Dachspiler & Frontlippe | Remus ESD | K&N Sportfilter | Hopa-Box |17''Borbet XL
Pro Paintball: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=4145
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Daerrck
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DAS widerrum ist defintiv falsch! Wenn du bewußt Schäden am Auto verschweigst, dann ist der Vertrag ungültig und dir kann Betrug vorgeworfen werden. Der Händler ist nicht verpflichtet das Auto nach Unfallschäden zu prüfen. Er wird dies wahrscheinlich im Eigeninteresse machen, aber wenn er es nicht macht, dann kann von "selber schuld" keine Rede sein. "Selber schuld" kann man nur bei denen sagen, die wegen 1000€ mehr solche Unfallschäden bewußt verschweigen und dann nachher deshalb Ärger bekommen...bogoli hat geschrieben:Wenn bei einem Parkschaden die Reparatur durch eine Fachwerkstätte durchgeführt wurde brauche ich das auch nicht großartig an zu geben (denke ich)
Vor allem weil heute die Werkstätten schon alle Lackdichtemessgeräte besitzen und somit ein leichtes ist, fest zu stellen ob das Auto noch Original Lackiert ist oder etwas neu Lackiert wurde. Insofern sind sie "selber Schuld" wenn sie es nicht kontrollieren.
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bogoli
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Naja so sehe ich das nicht ganz!
Ich habe weder Fälschlicher weise angegeben das das Auto Unfallfrei ist, noch wurde ich danach gefragt und habe gelogen.
Soll ich dem Herrn der das KFZ schätzt, nachlaufen und sagen das ich einen Schaden hatte??
Ausserdem reden wir da ja nicht von einem Totalschaden oder ähnlichem sondern von Lackierten Tür!!
Ich denke das das kein Betrug ist.
Ich habe weder Fälschlicher weise angegeben das das Auto Unfallfrei ist, noch wurde ich danach gefragt und habe gelogen.
Soll ich dem Herrn der das KFZ schätzt, nachlaufen und sagen das ich einen Schaden hatte??
Ausserdem reden wir da ja nicht von einem Totalschaden oder ähnlichem sondern von Lackierten Tür!!
Ich denke das das kein Betrug ist.
Unfälle müssen angegeben werden.bogoli hat geschrieben:Naja so sehe ich das nicht ganz!
Ich habe weder Fälschlicher weise angegeben das das Auto Unfallfrei ist, noch wurde ich danach gefragt und habe gelogen.
Soll ich dem Herrn der das KFZ schätzt, nachlaufen und sagen das ich einen Schaden hatte??
Ausserdem reden wir da ja nicht von einem Totalschaden oder ähnlichem sondern von Lackierten Tür!!
Ich denke das das kein Betrug ist.
Es ist deine Pflicht dass mit zu teilen - und nicht dem Händler seine danach zu fragen.
Auch eine Tür die "nur" lackiert wurde, ist ein Unfallschaden.
1AE = 149597870700m √
- wir58
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Ich denke auch, das man unterscheiden muß was z.b. passiert ist. Ob eine Tür lackiert wird die einen kleinen Parkrämpler ab bekommen hat oder sie durch einen richtigen Seitencrash gewechselt werden muß.
Meine Stoßstange vorn ( wenn man es noch so bezeichnen kann ) wird auch neu lackiert. Mein Kollege ist mir auf der Arbeit rückwärts rein gefahren. Aber nur links neben dem Nummernschild ein paar Kratzer und der Sensor muß aber gewechselt werden.
Das finde ich auch nicht Meldepflichtig.
wir58
Meine Stoßstange vorn ( wenn man es noch so bezeichnen kann ) wird auch neu lackiert. Mein Kollege ist mir auf der Arbeit rückwärts rein gefahren. Aber nur links neben dem Nummernschild ein paar Kratzer und der Sensor muß aber gewechselt werden.
Das finde ich auch nicht Meldepflichtig.
wir58
mfg wir58
VW Passat Variant Highline 2.0 FSI, 150 PS Benzin, BI-Xenon mit Kurven- und Abbiegelicht, 235/40 R 17 Monte Carlo Alu´s, Leder Alcantara schwarz, Gepäckraummanagement, AHK abnehmbar und noch mehr Schnick Schnack
Passat 10/2005 - Ich EZ 07/1962
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Daerrck
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Dem kann ich nur beipflichten!paD hat geschrieben: Unfälle müssen angegeben werden.
Es ist deine Pflicht dass mit zu teilen - und nicht dem Händler seine danach zu fragen.
Auch eine Tür die "nur" lackiert wurde, ist ein Unfallschaden.
Es gibt prinzipiell keine Schäden, die man nicht melden muss. Ist doch auch logisch - denn wo will man sonst die Grenze zwischen Unfallschaden und "nur" neu lackiert ziehen? Wenn dir beispielswiese an der Ampel hinten einer mit 5km/h draufrollt, dann wird evtl. auch nicht mehr beschädigt sein, als die Stoßstange. Aber weiß man es genau?
Das es in der Praxis meist den Wert des Autos nicht mindert, wenn man "nur" die Stoßstange neu lackiert hat, das ist was anderes. Trotzdem ist man zu dieser Angabe gesetzlich verpflichtet. Als meine Freundin ihren gebrauchten gekauft hat, hat der Händler uns auch gesagt, dass die Stoßstange wegen eines etwas ungeschickten Parkvorgangs neu lackiert werden mußte.
Auris 2.0 D4D, 5.trg, mysticschwarz
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bogoli
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So
Um einen Strich unter die Sache zu ziehen.
Habe mich beim Auto Touring Club informiert. Die Rechtsabteilung hat mir geraten den Schaden an zu geben.
Das habe ich auch getan (schaden kanns ja nicht) und der Verkäufer meinte nur das das bei der Besichtigung sowieso festgestellt wurde und somit kein Problem darstellt.
Also Alles Banane
Auris Bestellt und alles Freut sich
Trotzdem Danke an alle
Und Ehrlich währt am längsten
Um einen Strich unter die Sache zu ziehen.
Habe mich beim Auto Touring Club informiert. Die Rechtsabteilung hat mir geraten den Schaden an zu geben.
Das habe ich auch getan (schaden kanns ja nicht) und der Verkäufer meinte nur das das bei der Besichtigung sowieso festgestellt wurde und somit kein Problem darstellt.
Also Alles Banane
Auris Bestellt und alles Freut sich
Trotzdem Danke an alle
Und Ehrlich währt am längsten

