Übrigens hast du dich schon mal gewundert warum in A manche Geländewagen die hässlichen Leuchten In der Stoßstange haben und die Originalleuchten in den Kotflügeln sind funktionslos?
In der EU ist alles gleich, sogar die Kennzeichenhalter

Es ist nicht die Höhe, sondern der seitliche Blickwinkel und der wird durch Reserveräder an der Heckklappe beschränkt.Meik hat geschrieben:Die komischen "Zusatzleuchten" in der Stoßstange hat es in anderen Ländern auch, außerhalb der EU sind aber höhere Heckleuchten zulässig.
Keine Sorge, mache ich nicht. Die Vorschriften aus A sind für EG-Genehmigungen wurscht, da gibt es einen klaren Zulassungszwang innerhalb der EU. Allem was eine EG-Genehmigung hat darf ein EU-Staat die Zulassung nicht verweigern. Von daher spielen heute die nationalen Vorschriften nahezu keine Rolle mehr.nightsta1k3r hat geschrieben:Und verwechsle Typisierung nicht mit Zulassung...
Hmm, ich dachte, die automatische Leuchtweiteneinstellung richtet sich nach Lastsensoren an den Achsen. Die messen die Zuladung an bestimmten Stellen, was dann wiederum zur Anpassung führt.Peter2 hat geschrieben:Bin mir nicht sicher, ob die Einstellung permanent nachgestellt wird, oder nur beim Einschalten. Würde je nach Lage des Wagens uU. nicht optimal sein. Mein Tüftüf steht vor einer Wand. Wenn ich da im Dunkeln wegfahre, ist die Leuchtweiteneinstellung garantiert daneben. Falls es so sein sollte (wäre zu testen), auf ebener Straße Licht aus und wieder ein. Aber da haben bestimmt schon einige im Forum ihre Experimente durchgeführt.