E4 und/oder R4  
 
 
E4 bedeutet lediglich, dass die Beleuchtung in den Niederlanden geprüft wurde. Nicht mehr und nicht weniger.
Damit die Leuchte auch richtig zugelassen ist, muss noch dabeistehen als was sie geprüft wurde.
Hier also als hintere Kennzeichenbeleuchtung - R4.