Servus Gemeinde!
Ja, die rechtliche Lage ist umstritten. ASFINAG schreibt auf seiner Seite-
Zitat: "...Ausdrücklich verboten sind die kleinen Kameras bei uns nicht...
...Will man etwa eine Fahrt durch eine schöne Winterlandschaft oder in den Urlaub nur privat dokumentieren, ist dies mit einer Dashcam zulässig..." Zitat Ende.
Auf der Seite trend.at erklärt ein Anwalt-
Zitat: "Die Verwendung solcher Kameras gilt laut Datenschutzbehörde als eine „systematische, fortlaufende Feststellung von Ereignissen, die ein bestimmtes Objekt oder eine bestimmte Person betreffen“, und ist daher als eine Videoüberwachung nach dem Datenschutzgesetz zu qualifizieren...
...Videoüberwachungen im öffentlichen Bereich sind meldepflichtig...
Verstöße gegen bestimmte Regelungen des Datenschutzgesetzes können – sofern es sich nicht um eine gerichtlich strafbare Handlung handelt mit Geldstrafen bis zu 25.000 Euro geahndet werden" Zitat Ende.
Quelle:
http://www.trend.at/service/recht/dash- ... as-5694194
Also werde ich sicher nicht mit dem Feuer spielen und werde die Kamera bei Fahrten durch A abmontieren. Viel mehr interessiert mich folgendes. Habe gehört, dass in A schon das Vorhandensein des Montagefußes der Dashcam strafbar ist!? Der Montagefuß meiner Kamera ist aber geklebt!!!
Und nun zu meiner Dashcam.
Ich habe mich für die "iTracker mini0806-PRO" entschieden, weil es die kleinste und unauffälligste Kamera ist mit einer sehr guten Ausstattung (nur eine Heckkamera hat die nicht). Wird übrigens auch an die Scheibe geklebt! Technische Daten kann man im Netz finden. Und was mir sehr gefällt- die hat 2 microSD Slots für Speicherkarten bis zu 128GB. Also insgesamt 256GB Speicherplatz! In der Hand fühlt sie sich sehr wertig an, hat ein mattes gummiertes Gehäuse, ist sehr leicht zu montieren/demontieren (der Fuß bleibt an der Scheibe, s. Foto). Montiert ist die unter dem Rückspiegel, ist von innen nicht sichtbar und von außen nur schwer zu erkennen.