Soweit ich das weiß... ist die Gewährleistung bis 6 Monate bei solchen beweglichen Teilen wie Autos an sich. Und das wär schon erledigt, nach 10 Monate Besitz und Betriebnahme. Dazwischen ein paar Mal gewaschen mit Hochdruckreiniger.
Also ich könnts nicht beweisen, dass es vom Werk aus schon war. Beweislast läge ja bei mir.
Also bei der Dichtung würd ich sagen: Ok. Da meint der Händler generell (auch außerhalb Garantie-Leistungen): Weil ich ja Kunde sei und ich sowieso Service-Leistungen in Anspruch nehme wie: Gratis-Reifen-Lagerungen, Gratis Montage von Lichter oder Kleinigkeiten... sind lediglich die Materialkosten zu tragen.
Jedenfalls so hab ich es auch verstanden und abgehandelt. Ist also ok für mich.
Was bei der Innenleuchte der Fall ist, kann ich nicht sagen. Die funktioniert - ist nur gern mal verklemmt. Funktioniert aber sonst tadellos.
Also Generell - es leuchtet. Schalter verklemmt nur. Könnte man auch so beheben. (Ausbauen, etwas abschleifen und wieder einbauen)
Garantie ist nun mal ein freiwilliges Versprechen. Kein Verpflichtetes Einhalten.
Unter Gewährleistung würde fallen: Hätte ich jetzt die kleineren Sachen innerhalb der ersten 6 Monate gesehen - muss der Verkäufer bzw. der Händler das beweisen, dass dem nicht so ist. Was aber manchmal schwer ist - daher wird der das sofort in Stand setzen und keine kosten verrechnen.
Alles andere ist ein Entgegenkommen, was in der Garantie dann passiert. Arbeitszeit gratis (meist ist das eh die teurere Sache) und die kleinen Sachen wie Dichtung etc. sind zu Zahlen.
Es kann auch anders ausgemacht werden. Das ist jeweils vom Händler abhängig. Verhandeln ist aber nicht das Problem. Mir ists wichtig, dass der Händler sein Wort hält - was er bislang auch gemacht hat. Und alles sorgfältig auf den Rechnungen dokumentiert.
Klar klingt es komisch. Aber näheres folgt dann bei der Abänderung/Reparatur.
Genaueres kann man unter Öamtc lesen:
->link
Bei der Garantie handelt es sich eigentlich um ein Werbeinstrument, das der Hersteller gestalten kann, wie er will - er bestimmt die Dauer und die Bedingungen. Die Gratis-Reparatur wird oft von Bedingungen wie regelmäßigem Service oder ausschließlicher Verwendung von Originalersatzteilen abhängig gemacht. Außerdem muss der Käufer mitunter Arbeitszeit oder Versandspesen selbst bezahlen
In dem Fall ists so: Materialkosten zu zahlen - Arbeitsleistung fällt flach.