D-Auris hat geschrieben:Es ist eine Gradwanderung einen Unfallschaden, egal wie groß, nicht im Vorfeld anzugeben. Denn kauft der Interessent den Wagen ohne konkret auf den Unfallschaden hingewiesen worden zu sein, eine Erwähnung im Kaufvertrag ist sinnvoll, gerät man, auch nachträglich, leicht unter Betrugsverdacht. Und Betrug ist nicht trivial, sondern ein Straftatbestand mit allen seine Folgen.
Natürlich!
Nicht, dass ich missverstanden werde.
Ich gebe bei den Inseraten nicht an, dass der Wagen einen Unfall hatte. Viele grenzen bei der Suche Unfallwagen aus.
Sobald jemand mit mir telefoniert, sage ich dann klipp und klar, dass es ein Unfallwagen ist. Es sei denn, der Wagen hatte keinen Unfall.
Ich kann es für mich moralisch nicht vertreten, dass jemand eine je nachdem weite Anreise hat und dann vor (m)einem Unfallwagen steht.
Ferner gebe ich böse Kratzer oder anstehende Reparaturen an (wobei ich sowas eigentlich nie habe).
Im Kaufvertrag lasse ich mir natürlich auch unterzeichnen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt.
Bei meinem Auris war ja wie gesagt echt nur die Stoßstange kaputt und paar Kleinigkeiten, darauf gab es nach der Reparatur sogar noch eine 5-jährige Reparatur.
Wenn es einem also nichts ausmacht, fährt man damit sogar echt besser
