
Tagfahrlicht
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Re: Tagfahrlicht
Schaut wirklich gut aus, wirken tlw. auf den Fotos wie Nebelscheinwerfer. Sieht "in echt" bestimmt noch besser aus. Aber außer im Sommer braucht man hier aber öfters mal die kleinen Freunde (Sch...ß Nebel!!!
macht auf die Dauer depressiv), sonst wäre ich auch stark am überlegen.

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Fahrwerk: Eibach Federn 20 mm
Lack: Insektenleichen
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Re: Tagfahrlicht
Sorry Leute da muss ich leider wiedersprechen. So wie Kojak das TFL nutzt ist es nicht STVZO konform.iMacAlex hat geschrieben:Zu tief kann es nicht sein da die Nebelscheinwerfer sonst auch nicht zugelassen wären (die haben auch 250 mm Pflicht)
Beim normalen TFL gelten die ECE-R87 Regelungen. Diese besagen:
-Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
-Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
-Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
-Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
- Die Lichtstärke zwischen 400 und 800 cd (Gesamt) liegen muss.
Soweit so gut. Jetzt kommt Kojak's Variante
Wird das TFL zusätzlich als Positionslicht (Umrissbeleuchtung) genutzt, gilt die ECE-R7 bzw. ECE-R48 Regelegung. Diese besagen:
- Eine Mindestanbauhöhe von 350mm für die Umrissbeleuchtung=Positionslicht
- Die Lichtstärke für Standlichtbetrieb muss zwischen 4 und 60 cd (Gesamt) liegen.
- Bei der Verwendung von Tagfahrlicht als Positionsleuchte ist das serienmäßige Positionslicht dauerhaft stillzulegen.
Alles auch hier http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... 4bodyText1 zum nachlesen.
Und wer eine Kurzversion lieber mag, auf der Hella Website wird es auch gut erklärt, siehe hier http://www.tagfahrlicht.com/DE/picture/ ... riften.pdf
Edit: Auch noch sehr interressant.
Hintergrund: Nach §51 StVZO sind in Deutschland 2 Begrenzungsleuchten vorgeschrieben. 2 weitere sind zwar erlaubt aber die ECE R. Nr. 48 erlaubt lediglich 2 Begrenzungsleuchten. Im Klartext heißt das, dass ihr innerhalb Deutschlands das serienmäßige Standlicht weiterhin zusammen mit den "Standlicht-TFL" benutzen dürft, das aber im Ausland nicht unbedingt der Fall ist. Die ECE R. Nr. 48 gilt europaweit, §51 StVZO nur in Deutschland. Also das Standlicht lieber deaktivieren (Birnen entfernen).
Zuletzt geändert von Locutos am 24.05.2011, 12:29, insgesamt 1-mal geändert.
Auris D-CAT
6.7 L / 100 Km
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Re: Tagfahrlicht
Wenn das nicht TFL Konform ist, dann frage ich mich, wie das bei den neuen Mercedes Modellen erlaubt sein soll?! .denken Die haben die auch dort, wo eigentlich Nebelscheinwerfer sitzen. Außerdem könnten die Maße, die du genannt hast aber doch bei Kojak auch fast noch hinkommen... Müsste man mal messen. Und wie er sagte dimmt das Tagfahrlicht bei Abblendlicht ja auch ab 

Bis 11.5.2012:
Auris 1,6 Executive - 35mm tiefer (H&R) - Brock B21 Felgen - Soundsystem mit Endstufe und Subwoofer - TFL Schaltung mit Coming- und Leaving Home - Multimedia Navi (IDrive) - erhöhte Mittelarmlehne - dunkle Scheiben
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Re: Tagfahrlicht
Gut da hättest Du recht, bin bei der Höhe der NSW vom VFL Auris mit ca. 260 mm Höhe ausgegangen. Falls diese beim FL Auris jetzt bei 350 mm liegt nehme ich sofort alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Also dann doch STVZO konform.
Ob diese Regelungen nur für Nachrüstsätze oder auch neue Typgenehmigungen gilt kann ich leider nicht sagen da ich noch keine Quelle dazu gefunden habe. Werde aber weiter suchen und berichten sobald ich was gefunden habe.

Also dann doch STVZO konform.
Ob diese Regelungen nur für Nachrüstsätze oder auch neue Typgenehmigungen gilt kann ich leider nicht sagen da ich noch keine Quelle dazu gefunden habe. Werde aber weiter suchen und berichten sobald ich was gefunden habe.
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Re: Tagfahrlicht
Meinst du die Höhe vom Boden? Da hattest du doch auch von 250mm geschrieben?! 
Aber das ist ein anderes Thema 
Bei Tagfahrlich fände ich es unlogisch, wenn man da unterscheidet zwischen ab Werk und Nachrüsstsatz, denn die Maße müssten doch für alle gelten, ansonsten machen sie meiner Meinung nach keinen Sinn...

Bei LED Kennzeichenbeleuchtung ist es ja ähnlich. Die ab Werk eingebauten von BMW sind zulässig; jede LED Birne, die man so einsetzt in ein Fahrzeug ohne LED ist verboten, da ohne E- Zeichen... .irre Klar haben die Hersteller keinen Bock die Kosten für die Abnahme zu investieren, wenn man einen VKP bei einem LED von ein paar Cent hat...Locutos hat geschrieben:-Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm


Bei Tagfahrlich fände ich es unlogisch, wenn man da unterscheidet zwischen ab Werk und Nachrüsstsatz, denn die Maße müssten doch für alle gelten, ansonsten machen sie meiner Meinung nach keinen Sinn...
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Re: Tagfahrlicht
Hallo Oll1,
ja ich meinte die Höhe vom Boden, steht so zumind. in der ECE-R48.
Nicht das wir uns jetzt hier falsch verstehen, das Leuchtmittel des TFL ist irrelevant, es kommt allein auf die ausgeübte Funktion an.
So habe ich es zumind. verstanden. Wird also ein TFL, egal ob Halogen oder LED, beim Einschalten des Abblendlichts gedimmt, ist es kein
TFL mehr sondern ein Positionslicht. Positionslichter müssen laut ECE-Regelungen ein Anbauhöhe von mind. 350mm haben.
Ich glaube ich werde mal bei Hella per Mail nachfragen, vielleicht können die auch erklären warum das bei den neuen Mercedes Modellen möglich ist.
Über die Rückmeldung werde ich natürlich berichten.
ja ich meinte die Höhe vom Boden, steht so zumind. in der ECE-R48.
Nicht das wir uns jetzt hier falsch verstehen, das Leuchtmittel des TFL ist irrelevant, es kommt allein auf die ausgeübte Funktion an.
So habe ich es zumind. verstanden. Wird also ein TFL, egal ob Halogen oder LED, beim Einschalten des Abblendlichts gedimmt, ist es kein
TFL mehr sondern ein Positionslicht. Positionslichter müssen laut ECE-Regelungen ein Anbauhöhe von mind. 350mm haben.
Ich glaube ich werde mal bei Hella per Mail nachfragen, vielleicht können die auch erklären warum das bei den neuen Mercedes Modellen möglich ist.
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Re: Tagfahrlicht
Hallo
schön das 2 so kleine Lampen so eine rege Diskussion auslösen.Es ist richtig das wenn kein Licht an ist die LED als TFL genutzt werden dürfen auch wenn es nachträglich angebaut wurde.Wenn man mit Licht fährt ist es kein TFL sondern gilt als Positionslicht und die Höhe ist auch korrekt und beträgt 35,6 cm.Alles im Grünen Bereich .cool .
Gruß Andre
schön das 2 so kleine Lampen so eine rege Diskussion auslösen.Es ist richtig das wenn kein Licht an ist die LED als TFL genutzt werden dürfen auch wenn es nachträglich angebaut wurde.Wenn man mit Licht fährt ist es kein TFL sondern gilt als Positionslicht und die Höhe ist auch korrekt und beträgt 35,6 cm.Alles im Grünen Bereich .cool .
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Re: Tagfahrlicht
hier auch noch mal ein schöner Beitrag zum Tagfahrlicht und Positionslicht
http://www.led-tagfahrlicht.com/
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Re: Tagfahrlicht
Na dann wäre das ja auch geklärt
Ansonsten hättest du doch auch dein Modul auch sicherlich einfach auf komplett ausschalten programmieren können, oder? 


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Re: Tagfahrlicht
kojak hat geschrieben:Hallo
Ich kann auf Nebelscheinwerfer verzichten
Der Einbau hat ca. 1,5 Stunden gebraucht Durchmesser der LED 90mm Breit und 70 tief.Die LED Tagfahlichter dimmen automatisch wenn man das Licht einschaltet auf 50% herrunter.
Hey kojak,
hast du zufällig die hier: http://x1-autoteile.de/index.php?id=0&s ... %20293-001
Wenn weiß ich das ich die ruhigen gewissens bestellen und einbauen kann .top
Edit: Oder ich frage am besten gleich: Welche Teile, woher, und für welchen Preis

Zuletzt geändert von kretschiii am 25.05.2011, 09:05, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Tagfahrlicht
Moin moin,kojak hat geschrieben:Hallo
schön das 2 so kleine Lampen so eine rege Diskussion auslösen.Es ist richtig das wenn kein Licht an ist die LED als TFL genutzt werden dürfen auch wenn es nachträglich angebaut wurde.Wenn man mit Licht fährt ist es kein TFL sondern gilt als Positionslicht und die Höhe ist auch korrekt und beträgt 35,6 cm.Alles im Grünen Bereich .cool .
Gruß Andre
sorry, den Bildern nach zu urteilen hätte ich echt nicht gedacht das dass von der Höhe her hin kommt aber wenns passt dann passt's. Saubere Lösung .top und demnach ja auch STVZO konform.
Jetzt muss ich nur auch mal für meinem VFL Auris ne Lösung in Kombination mit Positionslicht finden.
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Re: Tagfahrlicht
Mir ist zwar gerade nicht die Höhe der Nebler bekannt, aber kann man nicht die gleiche Lösung nehmen wie kojak (für VFL)?
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Re: Tagfahrlicht
Ich war gestern mal mit nem Maßband an meinem Auto: Höhe lag bei >250mm
Zuletzt geändert von Oll1 am 25.05.2011, 11:51, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Unnötiges Zitat entfernt
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Re: Tagfahrlicht
Also müsst man das auch für den VFL Auris machen können?! Dann muss ich mich noch ein bißchen schlau machen, finde die Lösung nämlich klasse. .top
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Re: Tagfahrlicht
Hallo Kretschiii
Die Tagfahrleuchten sind von Dectane bezeichnung ( Dectane GX ) gibt es in schwarz und chrom ich habe 69,99€ inkl.Versand bezahlt.
Gruß Andre
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