Autobahn - Rücksichtsnahme

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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#31 Beitrag von Oll1 » 16.12.2010, 21:33

Also Tathergang war wie folgt:

(Ich habe den Tathergang zur Vorsicht hier mal raus genommen, man weiß ja nie. :D Denke alle, die es interessiert haben ihn schon zur Kentniss genommen, ansonsten kläre ich auch gerne per PN auf ;) )

Werde das weitere Vorgehen jetzt mit dem Anwalt besprechen. Auf jeden Fall will ich Akteneinsicht haben, damit ich überhaupt weiß, was mir vorgeworfen werden soll! Das Schreiben, das ich bisher habe, will ersteinmal nur den Fahrzeugführer wissen, da das Auto auf meinen Vater angemeldet ist. Jedenfalls könnte ich mir eine besinnlichere Vorweihnachtszeit vorstellen.... :evil:
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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#32 Beitrag von Diddi Di » 16.12.2010, 22:26

Danke für deine Ausführung !! Also aus meiner Sicht haste alles richtig gemacht und die Lichthupe ist auch regelkonform,weil du damit deine Überholabsicht geltend gemacht hast ,mit einem guten Abstand !! Und als nächstes ,wenn du eine vollbremsung gemacht hättest ,hättest du den X3 fahrer im Heck gehabt. Der einzigste der hier fehler gemacht hat war der GTI fahrer der sich nicht ans Rechtsfahrgebot gehalten hat und die Situation falsch eingeschätzt hat und der X3 der dir am Heck klebte. Natürlich wird der GTI fahrer sagen ,das du ihn gedrängelt hast und Lichthupe und dich vorbei drängeln wolltest usw.. .bla . ,aber wenn du das so deinem Anwalt schilderst ,wie du es hier geschildert hast ,dürfte das verfahren bestimmt ein schnelles Ende nehmen. Was blöd war ,war natürlich deine Handbewegung ,das könnte vielleicht dein Problem werden,aber vielleicht hat er das ja gar nicht gesehen ,also würde ich erstmal Stillschweigen und du hättest trotzdem den Sicherheitsabstand einhalten müssen ,auch wenn er nicht rüberfährt,aber ist ja nun nicht mehr nachzu vollziehen, natürlich steht hier Aussage gegen Aussagen, weißt du ob er ein Beifahrer hatte ,der evtl als Zeuge dienen könnte ,dass wäre blöd ??!!

Ohh man alles bissel Kompliziert ,aber ich denke da wird nicht viel passieren ,weil ist ja nichts passiert!! Aber dein Anwalt ist da bestimmt schlauer :-))
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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#33 Beitrag von Oll1 » 17.12.2010, 08:25

Ich hoffe mal ganz einfach, dass ich meinen Auris nicht stehen lassen muss demnächst... :x Soweit ich das sehen konnte hatte der andere Fahrer auch einen Beifahrer, trotzdem wird Aussage gegen Aussage stehen. Leider habe ich mir das Kennzeichen des hinteren nicht gemerkt, aber wer weiß, ob der das von hinten überhaupt gesehen hat. Zu der Handbewegung: "Ich hab mich doch nur erschrocken" :mrgreen:
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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#34 Beitrag von Diddi Di » 17.12.2010, 15:43

Hmm alles blöd ! Aber ich wünsche dir das du ihn nicht stehen lassen musst *daumdrück*,wäre nett wenn du schreibst wie es ausgegangen ist oder wie es weiter geht :-))

lg
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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#35 Beitrag von Oll1 » 17.12.2010, 23:24

Joah... Was mich halt am meisten stört ist, dass ich gar nicht weiß, was mir vorgeworfen werden soll... :roll: Mit dem geschilderten Tathergang das ist nur ne Vermutung. Was ich da bekommen habe ist halt erstmal ein Bogen, gerichtet an den Fahrzeughalter, der dazu aufgefordert wird den Fahrzeugführer zu dem Zeitpunkt bekannt zu geben... .denken

Wie gesagt, am Montag habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt, der wird schon wissen war er tut :?
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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#36 Beitrag von northernlite » 18.12.2010, 23:00

in dem brief muss ja ort und uhrzeit drin stehen.mit genauer kilometerangabe der bestimmten strasse und ort.
wenn das schon nicht drin steht,dann einfach schreiben,keine ahnung wer gefahren ist.
wenn man schreibt das man nicht wisse,wer gefahren sei,dann muss man bei öfterer wiederholung ein fahrtenbuch führen,aber bei einmaligen dingen bleibst bei einem "nichts",man bekommt einfach keinen antwortbrief.im schlimmsten fall gibts ne ermahnung,aber das ist auch nur ein "du,du"
ich würde erstmal nicht zum anwalt rennen,das kann man nachher,wenn man weiss worum es geht,immer noch tuen.in den meisten fällen passiert einfach nix.
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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#37 Beitrag von Oll1 » 20.12.2010, 12:56

Also das Gespräch mit dem Anwalt hat ergeben, dass wir jetzt zu allererst mal Akteneinsicht beantragen und dann mal weiter sehen. Er meinte, dass es auch sein könnte, dass ich irgendwo gelasert wurde, deshalb kein Foto. Vom Zeugenverweigerungsrecht gebrauch zu machen hat er von abgeraten, da er meinte, dass es sein könnte, dass dann die Polizei zum ermitteln vor der Tür stehen könnte :shock:
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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#38 Beitrag von northernlite » 20.12.2010, 13:06

ja das ist richtig.die polizei kommt vor die tür.aber in einem minderen verkehrverfahren allerdings auch nur einmal.wenn keiner da ist.dann war es das auch schon wieder.
sie kontrollieren halt und vergleichen die blitzerfotos mit denen die da noch im haus oder wohnung wohnen.
aber da es kein foto gibt.kein vergleich.keine anklage und vor allem keine anwaltskosten ;-)
akteneinsicht zu meinem unfall vom sommer mit dem motorrad hat sage und schreibe 5monate gedauert.ich hoffe das geht bei dir wenigstens schneller ;-)

PS:fürs lasern,hätten sie dich vor ort rausholen müssen,so ich der ganze vorgang nicht mehr nachvollziehbar und entfällt somit.könnte also nur ein blitzer oder aber ein anderer verkehrsteilnehmer sein
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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#39 Beitrag von Oll1 » 20.12.2010, 13:18

Die Kosten werden von der RSV getragen ;) Und so können wir sicher sein, dass es richtig gemacht wird. Dann sind die selbst schuld, wenn das so lange dauert. Vorher machen wir nix.
Zuletzt geändert von Oll1 am 01.02.2011, 21:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#40 Beitrag von Oll1 » 01.02.2011, 21:11

Wir haben jetzt vor einiger Zeit ein Schreiben bekommen, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft abegeben wurde, da nur diese Akteneinsicht gewähren kann. Seitdem herscht Funktstille.

Interessante Rückschlüsse konnte ich aber aus einem Gespräch mit einem Polizisten ziehen:
Letzte Woche Dienstag befuhr ich zusammen mit meiner Mutter mit unsrem X3 die Autobahn. Kurz vor Ende der Autobahn, bei Tempo 100 überholte ich mit einem Yaris vor mir zusammen einen LKW. Die rechte Spur war frei, daher hatte ich eigentlich damit gerechnet, dass er gleich rechts rüber geht. Tat er allerdings nicht und da die Autobahn sowieso in 1km endete und das Tempo schon auf 80 reduziert wurde dachte ich mir, kann ich auch einfach schonmal wieder rechts rüber und bis zur nahenden Ampelkreuzung ausrollen. Ich setzte also den Blinker rechts, machte sogar noch einen Schulterblick und begann meinen Spurwechsel. Plötzlich sah ich im Totenwinkelbereich des Rückspiegel zwei ziemlich schnelle Lichter auf der rechten Spur. Wäre ich nicht sofort wieder mit einem heftigen Schlenker nach links gezogen hätte es ganz schön gerappelt. Das Auto fing sogar leicht an zu schlingern, wegen dem heftigen Lastenwechsel, fing sich aber dann wieder. Wir haben uns dann das Kennzeichen notiert und am nächsten Tag bin ich zur Polizei, um diesen Idioten anzuzeigen. Ich kam dann also ins Revier und "störte" die fünf gemütlich im Kreis sitzenden Herren der Polizei anscheind bei ihrer dritten Mittagspause für diesen Tag. Als sich dann einer der Herren in meine Richtung bewegte, teilte ich ihm mit, dass ich gerne einen Verkehrsdelikt anzeigen möchte. Als ich seine Frage, ob ich den Fahrer erkannt hätte mit Nein beantwortete sagte er nur ganz trocken "Und jetzt?!" Von der Tatsache dass ich mir das Kennzeichen notiert hatte war er gar nicht beeindruckt. Als ich mich gegen jegliche Versuche seinerseits mich abzuwimmeln wehrte setzte er sich wiederwillig an den PC. Auf meine Frage, ob der Fahrzeughalter denn jetzt wenigstens einen Brief bekäme sagte er nur "Wenn das nicht eh im Papierkorb landet!".
Ihr könnt sicherlich verstehen, dass ich ein wenig sauer war. Ich werde anscheind wegen einer Situation angezeigt, die für mich gefährlicher war, als für den Anzeiger (s.o.) und gleichzeitig ist man nicht bereit einen Fall zu bearbeiten, der fast einen schlimmen Unfall zufolge gehabte hätte. Allerdings konnte ich auch ganz interessante Rückschlüsse ziehen. Die Aussage, "Wenn der Fahrzeughalter den Fahrzeugführer nicht bekannt gibt wird der Fall eh eingestellt!", gibt mir Mut für meinen Fall... .cool
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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#41 Beitrag von Auris2010 » 02.02.2011, 10:23

Nun gut, bei uns in Österreich ist die Rechtslage ein wenig anders. Da muss der Fahrer nicht erkannt werden um bestraft zu werden, daher geht solch eine Anzeige leichter, was nicht heißt, dass diese erfolgsversprechender ist.

Es muss gut 2 Jahre her sein, da bin ich auf einer Schnellstraße unterwegs gewesen. Diese Straßen haben ja nur doppelte Sperrlinien und sonst keine Trennung. Plötzlich drehte einer mitten in einer Kurve um. Er kam vom, auf der gegenüberliegenden Fahrtrichtung liegenden, Parkplatz einfach rüber. Ich musste mich einschleifen, dass ich ihn nicht schnupfe, was sicher nicht allzu gut für mich ausgegangen wäre, da er eine Großraumlimousine hatte.

Meine Frau und ich haben uns das Kennzeichen, die Automarke und Farbe gemerkt und sind auf den nächsten Polizeiposten gefahren. Der Beamte war zwar nett, hat alles aufgenommen und gemeint es wird alles an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt.

Herausgekommen ist dabei NICHTS!
Ich habe weder jemals wieder etwas von der Polizei noch von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gehört, also denke ich, dass diese Anzeige wohl auch im Rundordner gelandet ist.

Daher sage ich mir seither immer, dass es mir egal ist, wenn jemand meint er müsse mich anzeigen, denn solange kein Beweis vorliegt, dass ich dort unterwegs war wird ohnehin nichts unternommen und zur Not habe ich auch noch eine RSV sowie die juristische Unterstützung des ÖAMTC.

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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#42 Beitrag von Oll1 » 12.02.2011, 14:43

Ich und meine Mutter haben heute doch tatsächlich Post von der Polizeidirektion Köln bekommen, dass wir eine Zeugenausage, vorerst gegen Unbekannt, wegen aggressiven Verhalten im Straßenverkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs durch rechtswiedirges Verhalten machen sollen. Anscheind ist der Fall doch nicht, wie vom Polizist bei der Anzeigen Aufnahme prognostiziert, im Papierkorb gelandet. .top Von meinem Fall hingegen habe ich immernoch nichts gehört... .denken
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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#43 Beitrag von Oll1 » 23.02.2011, 20:46

Ich habe heute dann Post vom Anwalt bekommen wegen der Anzeige, die gegen mich läuft. Der Anwalt berichtet von der Akteneinsicht wörtlich:

"Die Personen im anderen Fahrzeug fühlten sich durch den aus der Faust gestreckten Mittelfinger des jungen Mannes aus dem genannten Fahrzeug persönlich beleidigt."
Sorry, aber wie kann man so hohl sein? Der Typ muss doch wissen, dass er den eigentlichen Bockmist gebaut hat und dann noch aufzumucken und somit zu riskieren, dass ich aus "Rache" die Gegenanzeige stelle... .irre Durch mein anstehendes Jura Studium habe ich mir dann aber die Frage gestellt, wie es in der Akte formuliert ist. Wenn es so formuliert ist, dass die Personen sich durch die Geste des jungen Mannes im Fahrzeug beleidigt gefühlt haben oder durch die Geste des Fahrers... Im ersten Fall sollen die mal versuchen mich von meinem ebenfalls jungen Beifahrer, auch mit Brille und kürzeren blonden Haaren, unterscheiden können... :roll: Außerdem wüsste ich mal gerne, wie die Insassen (ich meine es wären 4-5 gewesen) alle in ein und der gleichen Sekunde rüber geguckt haben wollen, wobei ich zu den Rücksitzen versetzt war und die Personen auf der rechten Seite über ihre Nachbarn und meinen Beifahrer hinweg geguckt haben müssen. :roll:
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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#44 Beitrag von Auris2010 » 24.02.2011, 08:04

Die Frage ist nun was schwerer wiegt. Ein Stinkefinger, sprich Beleidigung, oder eine Nötigung zu einer Vollbremsung und somit gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr.

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Re: Autobahn - Rücksichtsnahme

#45 Beitrag von Oll1 » 28.03.2011, 17:46

Also der Tatvorwurf lautet tatsächlich Beleidigung. Aufgrund der Schilderungen des Anzeigenerstatters wurde von der Staatsanwaltschaft öffentliches Interesse bekundet und somit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Heute wurde mein Beifahrer vernommen und der Polizist auf der Wache äußerte sich wohl nur so, dass er sich fragen würde, weshalb ich angezeigt worden wäre. Also im Grunde, das, was ich mich auch Frage... .denken Mein Zeuge hat halt wahrheitsgemäß ausgesagt, dass ich mich aufgrund der Situation aufgeregt hätte und auch gestekuliert hätte, er aber keine eindeutig beleidigende Geste meinerseits wahrgenommen hätte. Mal sehen, was die Staatsanwaltschaft jetzt sagt. Am liebsten wäre mir natürlich eine Einstellung des Verfahrens, aber ich denke derzeit ist eine Gerichtsverhandlung wahrscheinlicher. :?
Habe mich jetzt mithilfe von Google ein wenig schlau gemacht, was die eventuelle Strafe angeht. Dort wird von Tagessätzen gesprochen. Da ich allerdings noch bis Juli Schüler bin, habe ich kein offizielles Einkommen. Muss ich dann mit Sozialstunden rechnen? Kennt sich da jemand aus?
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